Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
342
25a
Verhandlung
Drucksache:
976/2020
GZ:
6050-00.00
Sitzungstermin:
19.11.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Beschaffung von Notebooks (Auswirkungen von
Covid-19 auf mobiles Arbeiten)
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 18.11.2020, öffentlich, Nr. 519
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 16.11.2020, GRDrs 976/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den
aktuellen Rahmenvertrag
zur kurzfristigen Beschaffung von Notebooks inkl. Serviceleistungen um 50 % zu
erhöhen
(entspricht 1,25 Millionen Euro brutto) und nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.
2. Die Verwaltung wird zur Abdeckung des mittelfristigen Bedarfs an Notebooks mit der
Interimsvergabe
eines Rahmenvertrages inkl. Serviceleistungen für 2021/2022 in Höhe von 4,5 Millionen Euro brutto beauftragt. Sie ist berechtigt, nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Ziffern 1 und 2 notwendigen
Serviceleistungen
zur Rolloutunterstützung mit einem Volumen von bis zu 350.000,- EUR brutto für maximal 18 Monate auszuschreiben und nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Rahmenvertrag
für die Lieferung von Notebooks inkl. Serviceleistungen für die Laufzeit
ab 2022
von bis zu vier Jahren auszuschreiben und nach der Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von geschätzt 8 Mio. EUR brutto wird zugestimmt.
5. Finanzierung
5.1 Die
einmaligen Ausgaben
für den Gerätekauf werden
bei den veranschlagten Budgets der IuK-Maßnahmenpläne ab 2020
- Teilfinanzhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt - Projekt 7.104000: IuK-Maßnahmenplan (investiv), Auszahlungsgruppe 78312 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
und
bei den veranschlagten Budgets des Digital MoveS-Maßnahmenplans; Teilfinanzhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt - Projekt 7.104001; Digital MoveS (investiv), Auszahlungsgruppe 78301 - Erwerb von immateriellem Anlagevermögen
gedeckt.
5.2 Die
betrieblichen Aufwendungen für Servicedienstleistungen
von bis zu
350.000,-EUR werden bei den veranschlagten Aufwendungen im zentralen IuK-Budget gedeckt,
Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 42110 - Unterhaltung des beweglichen Vermögens.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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