Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
342
25a
VerhandlungDrucksache:
976/2020
GZ:
6050-00.00
Sitzungstermin: 19.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Beschaffung von Notebooks (Auswirkungen von
Covid-19 auf mobiles Arbeiten)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 18.11.2020, öffentlich, Nr. 519
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 16.11.2020, GRDrs 976/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Rahmenvertrag zur kurzfristigen Beschaffung von Notebooks inkl. Serviceleistungen um 50 % zu erhöhen (entspricht 1,25 Millionen Euro brutto) und nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.

2. Die Verwaltung wird zur Abdeckung des mittelfristigen Bedarfs an Notebooks mit der Interimsvergabe eines Rahmenvertrages inkl. Serviceleistungen für 2021/2022 in Höhe von 4,5 Millionen Euro brutto beauftragt. Sie ist berechtigt, nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Ziffern 1 und 2 notwendigen Serviceleistungen zur Rolloutunterstützung mit einem Volumen von bis zu 350.000,- EUR brutto für maximal 18 Monate auszuschreiben und nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Notebooks inkl. Serviceleistungen für die Laufzeit ab 2022 von bis zu vier Jahren auszuschreiben und nach der Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von geschätzt 8 Mio. EUR brutto wird zugestimmt.

5. Finanzierung

5.1 Die einmaligen Ausgaben für den Gerätekauf werden
5.2 Die betrieblichen Aufwendungen für Servicedienstleistungen von bis zu
350.000,-EUR werden bei den veranschlagten Aufwendungen im zentralen IuK-Budget gedeckt,



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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