Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 874/2018
Stuttgart,
03/28/2019



B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Stand der Arbeiten
- Vergabe von Bauleistungen
- Schadenersatz
- Finanzierung
- Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen
- SSB Entschädigung für Betriebserschwernisse




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.04.2019
10.04.2019
11.04.2019



Beschlußantrag:

1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme

Vom Bericht zum Stand der Baumaßnahme B 10 Rosensteintunnel mit
B 10/B 14 Verbindung am Leuze wird Kenntnis genommen.

2. Vergabe B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich 3. Leuzeröhre

Der Vergabe von Rohbau-, Verkehrswegebau- und Entwässerungskanalarbeiten für die Neuordnung des Verkehrsknotens B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich 3. Leuzeröhre wird lt. Begründung zugestimmt. Die Fa. Ed. Züblin AG, Stuttgart erhält für ihre Leistungen 56.272.762,71 EUR. Die Mehrkosten für die Ersatzvornahme betragen ca. 35.150.000 EUR.

3. Geltendmachung von Schadenersatz

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des laufenden Rechtsstreits
die Mehrkosten für die erforderlichen Ersatzvornahmen gegenüber der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und mithaftenden Gesellschaften im weiteren Klageverfahren geltend zu machen.


4. Finanzierung

4.1 Der überplanmäßigen erforderlichen Mittelbewilligung im Jahr 2019 für die Mehrkosten der Ersatzvornahme „Baubereich 3. Leuzeröhre“ in Höhe von 35.150.000 EUR beim Projekt 7.665003 – Rosensteintunnel, Ausz.GR. 7872 – Tiefbaumaßnahmen wird zugestimmt.

4.2 Die Deckung erfolgt aus hierfür gebundener Liquidität aus der zum Jahresabschluss 2016 gebildeten davon-Position innerhalb der Ergebnisrücklage (1.2.1.9) für das Projekt Rosensteintunnel (Projektrisiken / Zusatzkosten), die damit vollständig abgerufen wird.

4.3 Die Gesamtauszahlungen erhöhen sich vorläufig von 280.925.000 EUR um 35.150.000 EUR auf 316.075.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) und sind im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt beim Projekt 7.665003 – Rosensteintunnel, Ausz.Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

Jahr 2018 und früher 244.055.000 EUR
Jahr 2019 53.150.000 EUR
Jahr 2020 13.000.000 EUR
Jahr 2021 5.870.000 EUR
5. Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen

5.1 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Bauoberleitung mit Terminsteuerung und Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo), Ingenieurgemeinschaft Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH, Ettlingen, mit der EDR GmbH

Das bereits zur Verfügung gestellte Gesamthonorar von 6.450.000 EUR wird um 2.500.000 EUR auf 8.950.000 EUR erhöht.

5.2 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Örtliche Bauüberwachung B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Ingenieurgemeinschaft Sweco GmbH (vormals Grontmij GmbH)/Prof. Dr.-Ing H. Bechert/Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt/Stuttgart/Frankfurt

Das bereits zur Verfügung gestellte Gesamthonorar wird von 5.384.000 EUR um 3.800.000 EUR auf 9.184.000 EUR erhöht.



5.3 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Örtliche Bauüberwachung B 10 Rosensteintunnel,
5.4 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Steg über die Neckartalstraße,
Schlaich Bergermann Partner, Stuttgart

Das bereits zur Verfügung gestellte Gesamthonorar wird von 230.000 EUR um 290.000 EUR auf 520.000 EUR erhöht.

5.5 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Prüfingenieur Baubereich B10/B14 Verbindung am Leuze
5.6 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Gutachterliche Leistungen Bartsch Warning Partnerschaft, München


Das bereits zur Verfügung gestellte Gesamthonorar wird von 450.000 EUR um 400.000 EUR auf 850.000 EUR erhöht.

5.7 Honorarerhöhung
Goede Althaus, vormals Rembert Rechtsanwälte, München

Das bereits zur Verfügung gestellte Gesamthonorar wird von 800.000 EUR um 600.000 EUR auf 1.400.000 EUR erhöht. 5.8 Vergabe von Ingenieurleistungen, Verkehrstechnische Ausstattung,
PTV Transport Consult GmbH, Stuttgart

Der Vergabe von Leistungen zur Planung und Objektüberwachung an das Ingenieurbüro PTV Transport Consult GmbH Stuttgart, wird zugestimmt. Das Ingenieurbüro PTV Transport Consult GmbH Stuttgart, erhält für seine Leistungen ein Honorar in Höhe von 1.500.000 EUR.


5.9 Vergabe von Ingenieurleistungen, Wiederaufbau Rosensteintsteg 2,
Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart

Das Ingenieurbüro Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart, wird lt. Begründung mit der Objekt- und Tragwerksplanung für die Wiederherstellung des Rosensteinsteges 2 beauftragt. Das Ingenieurbüro Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart erhält für seine Leistungen ein Honorar in Höhe von 180.000 EUR.




6. Entschädigung für Betriebserschwernisse der SSB AG im Rahmen des Projekts B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG erhält, für durch das Projekt B10 Rosensteintunnel mit B10/B14 Verbindung am Leuze entstandene Betriebserschwernisse, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht eine Entschädigung in Höhe von 1.200.000 EUR.

Eine Gesamtübersicht der Vergabesummen und Aufwendungen der Ziffern 2, 5 und 6 ist bei den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellt.


Begründung:



Bisherige Beschlüsse

Am 16. März 2017 hat der Gemeinderat der Kündigung des Bauvertrags mit der
Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH im Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze zugestimmt (GRDrs 154/2017). Am 27. Juni 2017 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik vom Bericht über den Stand der Arbeiten Kenntnis genommen und der
Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen zugestimmt (GRDrs 258/2017). Am 17. April 2018 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Vergabebeschluss für Verkehrswegebauarbeiten im Bereich Berger Tunnel gefasst (GRDrs 283/2018). Am 28. Juni 2018 hat der Gemeinderat den Vergabebeschluss mit Inanspruchnahme des Risikotopfes in Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH für den Baubereich Kurztunnel gefasst (GRDrs 28/2018).

1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme


1.1. Baubereich B 10 Rosensteintunnel

Die Rohbauarbeiten im Bereich Pragstraße sind abgeschlossen. Derzeit laufen die Wiederherstellungsarbeiten für den endgültigen Straßenbau und der SSB. Die Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnhaltestelle Rosensteinpark erfolgt im Frühjahr 2019 nach Fertigstellung der für die Zuwegung erforderlichen Straßenbauarbeiten. Bis zur Inbetriebnahme bleibt die etablierte und gut zugängliche Interimshaltestelle in Betrieb.

Die Rohbauarbeiten im bergmännischen Tunnel sind abgeschlossen. Der Innenausbau im bergmännischen Tunnel hat im Sommer 2018 begonnen.


Im Bereich Neckartalstraße laufen derzeit die Tunnelrohbauarbeiten. Ab April bis Oktober 2019 werden die SSB Gleise in Ihrer endgültigen Lage auf dem neu erstellten Tunnel hergestellt. Im Anschluss daran wird die B10 erneut verlegt um das letzte Baufeld für die Herstellung der Zufahrtsrampen freizumachen.

Als Ersatz für den ehemaligen Elefantensteg baut die Stadt in Verlängerung des Stegs unter der neuen S21 Bahnbrücke einen Steg über die Neckartalstraße. Auf Seite Rosensteinpark besteht bis zum Rohbauende des S21 Rosensteinbahntunnels ein Konflikt mit der bestehenden S21 Baustraße. Das Tiefbauamt plant den Steg mittels einer Treppenanlage provisorisch an den Rosensteinpark anzuschließen. Nach heutigen Stand kann der Steg über die Neckartalstraße ab Herbst 2020 gebaut und im Frühjahr 2021 mit den oben genannten Einschränkungen in Betrieb genommen werden.

Nach heutigem Stand ist die Inbetriebnahme des B 10 Rosensteintunnels Mitte 2021 vorgesehen. Der Rückbau und die Umgestaltung der Prag- und Neckartalstraße können nach der Inbetriebnahme erfolgen.

1.2. Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze

Um die Bauarbeiten nach der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zu zentralen Fragen der Vertragsdurchführung, insbesondere zum mangelnden Baufortschritt und zur Sicherheit auf der Baustelle insgesamt zügig voranzubringen, wurden die noch nicht erbrachten Bauleistungen in Vergabepakete aufgeteilt.


Bereich „Kurztunnel“
Am 29. Juni 2018 wurde der Auftrag an die Fa. Ed. Züblin AG erteilt. Die Bauarbeiten haben planmäßig im September 2018 begonnen. Die Inbetriebnahme des Kurztunnels erfolgt nach derzeitiger Einschätzung im Sommer 2020. Die Wiederinbetriebnahme des Rosensteinstegs 2 (Direkte Geh- und Radwegeverbindung zwischen Mineralbad Leuze und Rosensteinpark) ist nach einer Optimierung der Abläufe im Herbst 2019 vorgesehen.

Bereich „3. Leuzeröhre, Rampenbrücke, Sanierung 1. und 2. Leuzeröhre“
Mit einer Gesamtinbetriebnahme des Baubereichs B 10/B 14 Verbindung am Leuze wird nach aktuellem Stand Ende 2024 gerechnet. Maßgeblich für die nun vorliegende Terminplanung waren eine geordnete und sichere Abwicklung des öffentlichen Verkehrs. Die Leistungsfähigkeit der Straßen wird nicht über die bisher bekannten Einschränkungen beeinträchtigt.

2. Vergabe B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich 3. Leuzeröhre

Für die Rohbau-, Verkehrswegebau- und Entwässerungskanalarbeiten für die Neuordnung des Verkehrsknotens B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich 3. Leuzeröhre, Rampenbrücke, Sanierung 1. und 2. Leuzeröhre wurden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung drei Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es wurden lediglich zwei, davon allerdings wegen der Höhe, nicht annehmbare Angebote abgegeben. In Folge wurde das Vergabeverfahren mit den zwei zugelassenen Bietern im Verhandlungsverfahren weitergeführt. Zwei Bieter haben zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens ein Angebot abgegeben. Das preisniedrigste Angebot hat unter Berücksichtigung von Nebenangeboten die Fa. Ed. Züblin AG, Stuttgart mit einer Angebotssumme von 56.272.762,71 EUR brutto abgegeben. Nach Wertung der Angebote ist beabsichtigt die Fa. Ed. Züblin AG, Stuttgart mit einer Auftragssumme in Höhe 56.272.762,71 EUR brutto zu beauftragen. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

3. Geltendmachung von Schadenersatz

Bei der Vergabe unter Beschlussziffer 2 für den Baubereich 3. Leuzeröhre handelt es sich um eine Ersatzvornahme. Die Mehrkosten der Neuvergabe im Baubereich 3. Leuzeröhre betragen ca. 35.000.000 EUR gegenüber der ursprünglichen Auftragssumme an die Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH.

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des laufenden Rechtsstreits
die Mehrkosten für die erforderlichen Ersatzvornahmen, zusätzlichen Ingenieurleistungen, sowie juristische Vertretung, gegenüber der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und mithaftenden Gesellschaften im weiteren Klageverfahren geltend zu machen.

4. Finanzierung


Auf die Anmerkungen bei „Finanzielle Auswirkungen“ wird verwiesen.

5. Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen


5.1. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Bauoberleitung mit Terminsteuerung und Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo), Ingenieurgemeinschaft Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH, Ettlingen, mit der EDR GmbH


Für die Bauoberleitung mit Terminsteuerung und Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für die Gesamtmaßnahme B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze ist die Ingenieurgemeinschaft Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH, Ettlingen, mit der EDR GmbH, München seit 2013 tätig. Für die um fünf Jahre längere Bauzeit sowie gutachterliche Leistungen erhält die Ingenieurgemeinschaft ein zusätzliches Honorar in Höhe von 2.500.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 6.450.000 EUR auf 8.950.000 EUR erhöht. Letztmalig wurde die Honorarsumme mit GRDrs 439/2016 angepasst.

5.2. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Örtliche Bauüberwachung B 10/B 14 Verbindung am Leuze,
Ingenieurgemeinschaft Sweco GmbH (vormals Grontmij GmbH)/Prof.
Dr.-Ing H. Bechert/Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt/Stuttgart/Frankfurt


Für die Örtliche Bauüberwachung für den Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze ist die Ingenieurgemeinschaft Sweco GmbH (vormals Grontmij GmbH)/Prof. Dr.-Ing H. Bechert/Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt/Stuttgart/Frankfurt seit 2013 tätig. Für die um fünf Jahre längere Bauzeit erhält die Ingenieurgesellschaft ein zusätzliches Honorar in Höhe von 3.800.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 5.384.000 EUR um 3.800.000 EUR auf 9.184.000 EUR erhöht. Das Honorar wurde letztmalig mit GRDrs 258/2017 angepasst.



5.3. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Örtliche Bauüberwachung B 10 Rosensteintunnel

Ingenieurbüro Wittke beratende Ingenieure Weinheim

Für die Örtliche Bauüberwachung für den Baubereich B 10 Rosensteintunnel ist das Ingenieurbüro Wittke beratende Ingenieure, Weinheim seit 2014 tätig. Siehe GRDrs 770/2013. Für die um ca. 18 Monate längere Bauzeit und zusätzliche Leistungen erhält die Ingenieurgesellschaft ein zusätzliches Honorar in Höhe von 2.900.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 3.260.000 EUR um 2.900.000 EUR auf 6.160.000 EUR erhöht.

5.4. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Steg über die Neckartalstraße,
Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart


Für die Objekt- und Tragwerksplanung ist das Ingenieurbüro Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart seit 2014 tätig. Siehe GRDrs 770/2013. Für zusätzliche Planungsleistungen auf Grund der Verbreiterung des Steges, sowie weiteren zusätzlichen Planungsleistungen erhält das Ingenieurbüro ein zusätzliches Honorar in Höhe von 290.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 230.000 EUR auf 520.000 EUR
erhöht.

5.5. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Prüfingenieur Baubereich B10/B14 Verbindung am Leuze
Roland Wetzel, Stuttgart


Für die Leistungen als Prüfingenieur für den Baubereich B 10 / B14 Verbindung am Leuze ist Herr Prüfingenieur Roland Wetzel, Stuttgart seit 2013 tätig. Siehe GRDrs 770/2013. Für zusätzliche Leistungen auf Grund erneut erforderlicher Planung nach Kündigung des Bauvertrags mit der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH erhält Herr Peter Wetzel ein zusätzliches Honorar in Höhe von 165.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 392.000 EUR um 165.000 EUR auf 557.000 EUR erhöht.

5.6. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Gutachterliche Leistungen Bartsch Warning Partnerschaft, München


Für die erforderliche gutachterliche Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart im Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und Beratungsleistungen im Bereich B10 Rosensteintunnel muss das Honorarbudget angepasst werden. Das Gesamthonorar des Ingenieurbüros Bartsch Warning Partnerschaft, München erhöht sich von bisher 450.000 EUR (GRDrs 846/2015) um 400.000 EUR auf insgesamt 850.000 EUR.

5.7. Honorarerhöhung
Goede Althaus, vormals Rembert Rechtsanwälte, München


Für die erforderliche juristische Beratung und Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart gegenüber den bauausführenden Firmen ist in Abstimmung mit dem Rechtsamt die Kanzlei Goede Althaus. München tätig (bis 2018 noch Kanzlei Rembert Rechtsanwälte, München und Hamburg). Durch den gestiegenen Umfang der Arbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und auf Grund des bereits absehbaren weiteren Bedarfs an juristischer Unterstützung, muss das Honorarbudget angepasst werden. Das Honorarbudget erhöht sich von 800.000 EUR um 600.000 EUR auf insgesamt 1.400.000 EUR. Die letzte Honorarbudgetanpassung wurde mit GRDrs 258/2017 vorgenommen.

5.8. Vergabe von Ingenieurleistungen, Verkehrstechnische Ausstattung,
PTV Transport Consult GmbH, Stuttgart

Es ist beabsichtigt, das Ingenieurbüro PTV Transport Consult GmbH, Stuttgart, mit den Planungen und der Objektüberwachung für die verkehrstechnische Ausstattung zu beauftragen. Das Ingenieurbüro PTV Transport Consult erhält für seine Leistungen ein Honorar in Höhe von 1.500.000 EUR. Das Büro wurde im Rahmen eines europaweiten Verfahrens nach der Vergabeordnung (VgV) ermittelt. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

Mit der Honorarentschließung 2019-03-0006 des Referat T wurden bereits Planungsmittel in Höhe von 99.000 EUR bereitgestellt.


5.9. Vergabe von Ingenieurleistungen, Wiederaufbau Rosensteintsteg 2,
Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart

Es ist beabsichtigt, das Ingenieurbüro Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart, mit der Objekt- und Tragwerksplanung für die Wiederherstellung des Rosensteinsteges 2 zu beauftragen. Das Ingenieurbüro Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart erhält für seine Leistungen ein Honorar in Höhe von 180.000 EUR. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

6. Entschädigung für Betriebserschwernisse der SSB AG im Rahmen des
Projekts B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze



Die Stuttgarter Straßenbahnen AG erhält, für durch das Projekt B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze entstandenen Betriebserschwernisse, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht eine Entschädigung in Höhe von 1.200.000 EUR. Begründet ist diese Zahlung in den in hohem Maße besonderen betrieblichen Aufwendungen durch jahrelange Eingleis- und Langsamfahrstrecken. Diese erforderten zur Sicherung der Taktzeiten umfangreiche zusätzliche Fahrzeugbereitstellungen mit entsprechenden Aufwendungen.















Finanzielle Auswirkungen

Gesamtübersicht der Vergabesummen:

Ziff.
Bezeichnung
Bereits
finanziert
Vergabe /
Honorar- erhöhung
Gesamt
Vergabe /
Honorar
Auszahlung
Tiefbauamt
Auszahlung
SES
(Bruttobeträge)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
2Vergabe Baubereich 3. Leuzeröhre
Fa. Ed. Züblin AG, Stuttgart
21.122.762,71
35.150.000
56.272.762,71
56.272.762,71 (bereits finanziert 21.122.762,71EUR)
5.1Bauoberleitung
HIC/EDR
6.450.000
2.500.000
8.950.000
8.804.000
(bereits finanziert 6.150.000 EUR)
300.000
(bereits finanziert
300.000 EUR)
5.2Bauüberwachung
INGE Leuze
5.384.000
3.800.000
9.184.000
8.854.000
(bereits finanziert 5.054.000 EUR)
330.000
(bereits finanziert 330.000 EUR)
5.3B10 Rosensteintunnel, Bauüberwachung, WBI
3.260.000
2.900.000
6.160.000
6.081.760
(bereits finanziert 3.181.760 EUR)
78.240
(bereits finanziert 78.240 EUR)
5.4Planung Steg Neckartalstraße, SBP
230.000
290.000
520.000
520.000
(bereits finanziert 230.000 EUR)
5.5B10/B14 Leuze
Prüfingenieur
392.000
165.000
557.000
532.360
(bereits finanziert 367.360 EUR)
24.640
(bereits finanziert 24.640 EUR)
5.6Gutachter
Bartsch Warning
450.000
400.000
850.000
800.000
(bereits finanziert 400.000 EUR)
50.000
(bereits finanziert 50.000 EUR)
5.7Rechtsbeistand
Goede Althaus
800.000
600.000
1.400.000
1.250.000
(bereits finanziert 650.000 EUR)
150.000
(bereits finanziert 150.000 EUR)
5.8Verkehrstechnische Ausstattung, PTV
99.000
1.401.000
1.500.000
1.500.000
(bereits finanziert 99.000 EUR)
5.9Planung RSS II
SBP
180.000
150.000
6SSB AG
Betriebserschwernisse
1.200.000
1.200.000
Summen
38.187.763
47.206.000
86.773.763
85.964.883
932.880


Finanzierung:


Die Auszahlungen des Tiefbauamts für die v. g. Beschlussziffern in Höhe von 85.964.883 EUR werden durch die in Beschlussziffer 4.3 genannte Finanzierung gedeckt.

Für die in den Jahren 2020 und 2021 benötigten Mittel in Höhe von 16.117.000 EUR wird die im Haushaltsplan 2018/2019 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.

Die mit GRDrs 28/2018 neu festgesetzten Gesamtkosten von 293.900.000 EUR
(incl. Eigenleistungen von 12.975.000 EUR) erhöhen sich vorläufig um 37.300.000 EUR
(incl. Eigenleistungen von 2.150.000 EUR) auf 331.200.000 EUR.

Die Fördermittel nach LGVFG in Höhe von 112.000.000 EUR bleiben unverändert.



Gesamtbaukosten:

Mit GRDrs 309/2015 wurde mit Stand April 2015 eine Prognose der Gesamtbaukosten zum Bauende vorgenommen. Die Prognose der Gesamtbaukosten von 2015 behält unter der Maßgabe bis Juli 2019 weiter Gültigkeit, dass die Mehrkosten in Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags letztlich durch Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH getragen werden müssen.

Die Stadt wird die entsprechenden Forderungen gegenüber der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und mithaftenden Gesellschaften geltend machen.

Die Deckung der Vergabemehrkosten für den Baubereich 3. Leuzeröhre (Beschlussziffer 2 in Höhe von ca. 35.150.000 EUR erfolgt aus hierfür gebundener Liquidität aus der zum Jahresabschluss 2016 gebildeten davon-Position innerhalb der Ergebnisrücklage (1.2.1.9) für das Projekt Rosensteintunnel (Projektrisiken/Zusatzkosten) in Höhe von 35.150.000 EUR. Die Risikovorsorge ist damit vollständig ausgeschöpft.

Die Fortschreibung der Gesamtkosten ist im Juli 2019 mit dem Vergabebeschluss der Betriebs- und Sicherheitstechnik für den Bereich B 10 Rosensteintunnel vorgesehen. Mit einer weiteren Anpassung der Gesamtkosten ist auf Grund der ausgesprochen ungünstigen Entwicklung der Baupreise zu rechnen. Da das Gesamtbudget der Maßnahme vollständig beplant sowie die Risikovorsorge ausgeschöpft sind, müssen die Gesamtkosten im Zuge dieser Kostenfortschreibung im Juli 2019 entsprechend erhöht werden.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Angaben zur Finanzierung

<Anlagen>



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