1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme
1.1. Baubereich B 10 Rosensteintunnel Die Rohbauarbeiten im Bereich Pragstraße sind abgeschlossen. Derzeit laufen die Wiederherstellungsarbeiten für den endgültigen Straßenbau und der SSB. Die Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnhaltestelle Rosensteinpark erfolgt im Frühjahr 2019 nach Fertigstellung der für die Zuwegung erforderlichen Straßenbauarbeiten. Bis zur Inbetriebnahme bleibt die etablierte und gut zugängliche Interimshaltestelle in Betrieb. Die Rohbauarbeiten im bergmännischen Tunnel sind abgeschlossen. Der Innenausbau im bergmännischen Tunnel hat im Sommer 2018 begonnen. Im Bereich Neckartalstraße laufen derzeit die Tunnelrohbauarbeiten. Ab April bis Oktober 2019 werden die SSB Gleise in Ihrer endgültigen Lage auf dem neu erstellten Tunnel hergestellt. Im Anschluss daran wird die B10 erneut verlegt um das letzte Baufeld für die Herstellung der Zufahrtsrampen freizumachen. Als Ersatz für den ehemaligen Elefantensteg baut die Stadt in Verlängerung des Stegs unter der neuen S21 Bahnbrücke einen Steg über die Neckartalstraße. Auf Seite Rosensteinpark besteht bis zum Rohbauende des S21 Rosensteinbahntunnels ein Konflikt mit der bestehenden S21 Baustraße. Das Tiefbauamt plant den Steg mittels einer Treppenanlage provisorisch an den Rosensteinpark anzuschließen. Nach heutigen Stand kann der Steg über die Neckartalstraße ab Herbst 2020 gebaut und im Frühjahr 2021 mit den oben genannten Einschränkungen in Betrieb genommen werden. Nach heutigem Stand ist die Inbetriebnahme des B 10 Rosensteintunnels Mitte 2021 vorgesehen. Der Rückbau und die Umgestaltung der Prag- und Neckartalstraße können nach der Inbetriebnahme erfolgen. 1.2. Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze Um die Bauarbeiten nach der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zu zentralen Fragen der Vertragsdurchführung, insbesondere zum mangelnden Baufortschritt und zur Sicherheit auf der Baustelle insgesamt zügig voranzubringen, wurden die noch nicht erbrachten Bauleistungen in Vergabepakete aufgeteilt. Bereich „Kurztunnel“ Am 29. Juni 2018 wurde der Auftrag an die Fa. Ed. Züblin AG erteilt. Die Bauarbeiten haben planmäßig im September 2018 begonnen. Die Inbetriebnahme des Kurztunnels erfolgt nach derzeitiger Einschätzung im Sommer 2020. Die Wiederinbetriebnahme des Rosensteinstegs 2 (Direkte Geh- und Radwegeverbindung zwischen Mineralbad Leuze und Rosensteinpark) ist nach einer Optimierung der Abläufe im Herbst 2019 vorgesehen. Bereich „3. Leuzeröhre, Rampenbrücke, Sanierung 1. und 2. Leuzeröhre“ Mit einer Gesamtinbetriebnahme des Baubereichs B 10/B 14 Verbindung am Leuze wird nach aktuellem Stand Ende 2024 gerechnet. Maßgeblich für die nun vorliegende Terminplanung waren eine geordnete und sichere Abwicklung des öffentlichen Verkehrs. Die Leistungsfähigkeit der Straßen wird nicht über die bisher bekannten Einschränkungen beeinträchtigt.
2. Vergabe B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich 3. Leuzeröhre
Für die Rohbau-, Verkehrswegebau- und Entwässerungskanalarbeiten für die Neuordnung des Verkehrsknotens B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich 3. Leuzeröhre, Rampenbrücke, Sanierung 1. und 2. Leuzeröhre wurden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung drei Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es wurden lediglich zwei, davon allerdings wegen der Höhe, nicht annehmbare Angebote abgegeben. In Folge wurde das Vergabeverfahren mit den zwei zugelassenen Bietern im Verhandlungsverfahren weitergeführt. Zwei Bieter haben zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens ein Angebot abgegeben. Das preisniedrigste Angebot hat unter Berücksichtigung von Nebenangeboten die Fa. Ed. Züblin AG, Stuttgart mit einer Angebotssumme von 56.272.762,71 EUR brutto abgegeben. Nach Wertung der Angebote ist beabsichtigt die Fa. Ed. Züblin AG, Stuttgart mit einer Auftragssumme in Höhe 56.272.762,71 EUR brutto zu beauftragen. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
3. Geltendmachung von Schadenersatz
Bei der Vergabe unter Beschlussziffer 2 für den Baubereich 3. Leuzeröhre handelt es sich um eine Ersatzvornahme. Die Mehrkosten der Neuvergabe im Baubereich 3. Leuzeröhre betragen ca. 35.000.000 EUR gegenüber der ursprünglichen Auftragssumme an die Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des laufenden Rechtsstreits die Mehrkosten für die erforderlichen Ersatzvornahmen, zusätzlichen Ingenieurleistungen, sowie juristische Vertretung, gegenüber der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und mithaftenden Gesellschaften im weiteren Klageverfahren geltend zu machen.
4. Finanzierung
Auf die Anmerkungen bei „Finanzielle Auswirkungen“ wird verwiesen.
5. Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen
5.1. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Bauoberleitung mit Terminsteuerung und Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo), Ingenieurgemeinschaft Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH, Ettlingen, mit der EDR GmbH Für die Bauoberleitung mit Terminsteuerung und Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für die Gesamtmaßnahme B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze ist die Ingenieurgemeinschaft Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH, Ettlingen, mit der EDR GmbH, München seit 2013 tätig. Für die um fünf Jahre längere Bauzeit sowie gutachterliche Leistungen erhält die Ingenieurgemeinschaft ein zusätzliches Honorar in Höhe von 2.500.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 6.450.000 EUR auf 8.950.000 EUR erhöht. Letztmalig wurde die Honorarsumme mit GRDrs 439/2016 angepasst. 5.2. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Örtliche Bauüberwachung B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Ingenieurgemeinschaft Sweco GmbH (vormals Grontmij GmbH)/Prof. Dr.-Ing H. Bechert/Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt/Stuttgart/Frankfurt Für die Örtliche Bauüberwachung für den Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze ist die Ingenieurgemeinschaft Sweco GmbH (vormals Grontmij GmbH)/Prof. Dr.-Ing H. Bechert/Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt/Stuttgart/Frankfurt seit 2013 tätig. Für die um fünf Jahre längere Bauzeit erhält die Ingenieurgesellschaft ein zusätzliches Honorar in Höhe von 3.800.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 5.384.000 EUR um 3.800.000 EUR auf 9.184.000 EUR erhöht. Das Honorar wurde letztmalig mit GRDrs 258/2017 angepasst. 5.3. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Örtliche Bauüberwachung B 10 Rosensteintunnel Ingenieurbüro Wittke beratende Ingenieure Weinheim Für die Örtliche Bauüberwachung für den Baubereich B 10 Rosensteintunnel ist das Ingenieurbüro Wittke beratende Ingenieure, Weinheim seit 2014 tätig. Siehe GRDrs 770/2013. Für die um ca. 18 Monate längere Bauzeit und zusätzliche Leistungen erhält die Ingenieurgesellschaft ein zusätzliches Honorar in Höhe von 2.900.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 3.260.000 EUR um 2.900.000 EUR auf 6.160.000 EUR erhöht. 5.4. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Steg über die Neckartalstraße, Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart Für die Objekt- und Tragwerksplanung ist das Ingenieurbüro Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart seit 2014 tätig. Siehe GRDrs 770/2013. Für zusätzliche Planungsleistungen auf Grund der Verbreiterung des Steges, sowie weiteren zusätzlichen Planungsleistungen erhält das Ingenieurbüro ein zusätzliches Honorar in Höhe von 290.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 230.000 EUR auf 520.000 EUR erhöht. 5.5. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Prüfingenieur Baubereich B10/B14 Verbindung am Leuze Roland Wetzel, Stuttgart Für die Leistungen als Prüfingenieur für den Baubereich B 10 / B14 Verbindung am Leuze ist Herr Prüfingenieur Roland Wetzel, Stuttgart seit 2013 tätig. Siehe GRDrs 770/2013. Für zusätzliche Leistungen auf Grund erneut erforderlicher Planung nach Kündigung des Bauvertrags mit der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH erhält Herr Peter Wetzel ein zusätzliches Honorar in Höhe von 165.000 EUR, so dass sich das Gesamthonorar von 392.000 EUR um 165.000 EUR auf 557.000 EUR erhöht. 5.6. Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen, Gutachterliche Leistungen Bartsch Warning Partnerschaft, München Für die erforderliche gutachterliche Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart im Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und Beratungsleistungen im Bereich B10 Rosensteintunnel muss das Honorarbudget angepasst werden. Das Gesamthonorar des Ingenieurbüros Bartsch Warning Partnerschaft, München erhöht sich von bisher 450.000 EUR (GRDrs 846/2015) um 400.000 EUR auf insgesamt 850.000 EUR. 5.7. Honorarerhöhung Goede Althaus, vormals Rembert Rechtsanwälte, München Für die erforderliche juristische Beratung und Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart gegenüber den bauausführenden Firmen ist in Abstimmung mit dem Rechtsamt die Kanzlei Goede Althaus. München tätig (bis 2018 noch Kanzlei Rembert Rechtsanwälte, München und Hamburg). Durch den gestiegenen Umfang der Arbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und auf Grund des bereits absehbaren weiteren Bedarfs an juristischer Unterstützung, muss das Honorarbudget angepasst werden. Das Honorarbudget erhöht sich von 800.000 EUR um 600.000 EUR auf insgesamt 1.400.000 EUR. Die letzte Honorarbudgetanpassung wurde mit GRDrs 258/2017 vorgenommen.
5.8. Vergabe von Ingenieurleistungen, Verkehrstechnische Ausstattung, PTV Transport Consult GmbH, Stuttgart
Es ist beabsichtigt, das Ingenieurbüro PTV Transport Consult GmbH, Stuttgart, mit den Planungen und der Objektüberwachung für die verkehrstechnische Ausstattung zu beauftragen. Das Ingenieurbüro PTV Transport Consult erhält für seine Leistungen ein Honorar in Höhe von 1.500.000 EUR. Das Büro wurde im Rahmen eines europaweiten Verfahrens nach der Vergabeordnung (VgV) ermittelt. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
Mit der Honorarentschließung 2019-03-0006 des Referat T wurden bereits Planungsmittel in Höhe von 99.000 EUR bereitgestellt.
5.9. Vergabe von Ingenieurleistungen, Wiederaufbau Rosensteintsteg 2, Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart
Es ist beabsichtigt, das Ingenieurbüro Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart, mit der Objekt- und Tragwerksplanung für die Wiederherstellung des Rosensteinsteges 2 zu beauftragen. Das Ingenieurbüro Schlaich Bergermann Partner GmbH, Stuttgart erhält für seine Leistungen ein Honorar in Höhe von 180.000 EUR. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
6. Entschädigung für Betriebserschwernisse der SSB AG im Rahmen des Projekts B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG erhält, für durch das Projekt B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze entstandenen Betriebserschwernisse, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht eine Entschädigung in Höhe von 1.200.000 EUR. Begründet ist diese Zahlung in den in hohem Maße besonderen betrieblichen Aufwendungen durch jahrelange Eingleis- und Langsamfahrstrecken. Diese erforderten zur Sicherung der Taktzeiten umfangreiche zusätzliche Fahrzeugbereitstellungen mit entsprechenden Aufwendungen.
Finanzielle Auswirkungen Gesamtübersicht der Vergabesummen: