Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 1001-00
GRDrs 260/2024
Stuttgart,
04/18/2024



Private Sicherheitsdienste beim Amt für öffentliche Ordnung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.04.2024
25.04.2024



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Sicherheitsdienstleistungen mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (2024 bis 2027) für die publikumsintensiven Dienststellen beim Amt für öffentliche Ordnung (Ausländerbehörde und Bürgerbüros) neu auszuschreiben.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, Sicherheitsdienstleistungen mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (2024 bis 2027) für die Bestreifung besonders sensibler Bereiche in der Innenstadt (Kleiner Schlossplatz, Feuerseeplatz, Marienplatz) sowie für den Max-Eyth-See entsprechend des mit GRDrs. 413/2022 beschlossenen Nutzungskonzepts neu auszuschreiben.


3. Die hierfür notwendigen Aufwendungen in Höhe von bis zu 2,515 Mio. EUR in den Jahren 2024 und 2025 werden, wie unter der Rubrik „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, im THH 320 Amt für öffentliche Ordnung gedeckt.


4. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidung durch das Referat AKR getroffen werden kann.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.







Begründung:



Die erneute Beschlussvorlage wurde möglich und notwendig, weil im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel für Sicherheitsdienstleistungen bereitgestellt wurden. Der Beschluss zur GRDrs. 661/2023, der sich auf die Jahre 2023 und 2024 bezogen hatte, wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage erweitert.

Die Verträge sollen für eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer 2-maligen Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Die Regelaufgaben der Sicherheitsdienste an den verschiedenen Einsatzorten werden in den Ausschreibungsunterlagen ausführlich dargestellt. Anforderungen an die Qualifikation des Bieters und dessen Mitarbeitende richten sich nach der Leistungsbeschreibung.

Das Vergabeverfahren wird durch das Dienstleistungszentrum beim Haupt-und Personalamt durchgeführt. Die Grundlage für Sicherheitsdienstleistungen ist u.a. die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV). Vertragsgrundlage ist des Weiteren das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).

Dem Vergabeverfahren werden die im THH 320 veranschlagten Finanzmittel für Bewachungsleistungen zu Grunde liegen.

Die Personalsituation hat sich bei der Ausländerbehörde und den Bürgerbüros so weit verbessert, dass aktuell keine weiteren Standorte schließen müssen. Dennoch führt ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Vakanzen weiterhin zu Engpässen bei den Personalkapazitäten. Die daraus resultierenden Einschränkungen des Service-Betriebs sind häufig nicht gleichmäßig auf das Stadtgebiet verteilt. Daraus entsteht ein verstärkter Bedarf der Publikumssteuerung.
Mittelfristig können weitere Schließungen jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Trotz technischer Unterstützung durch Online-Terminvergabe und einer internet-basierten Warteampel können regelmäßig nicht an allen Standorten alle Kunden bedient werden. Die Präsenz von Sicherheitskräften vermeidet dabei Rangeleien über die Position in der Warteschlage, ermöglicht rechtzeitige Information über die Anzahl der verfügbaren Bedienplätze oder alternative Bürgerbüro-Standorte.

Ebenso soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen die Dienstgebäude betreten und am Ende der Publikumszeiten keine Schwierigkeiten mit Kundschaft entstehen, die nicht mehr bedient werden kann. Deeskalierendes Einschreiten bei schwierigen Kunden und die permanente Ansprechbarkeit tragen auch zur Sicherheit der städtischen Mitarbeitenden bei.

Perspektivisch ist beabsichtigt, den Sicherheitsdienst insbesondere bei den Bürgerbüros schrittweise zu reduzieren, sofern dies die Sicherheitslage zulässt. Gleichzeitig beginnt mit sechs neugeschaffenen Stellen für Bürgerlotsen eine neue Qualität der Kundensteuerung und Information. Es wird erwartet, dass damit Sicherheitspersonal ersetzt werden kann. Eine entsprechend flexible Vertragsgestaltung wird den bedarfsgerechten Abruf der Sicherheitsdienstleistungen ermöglichen.



Sowohl in der Innenstadt als auch am Max-Eyth-See wird den Sicherheitskräften die Funktion eines Nachtwächters übertragen. Sie heben sich durch ihre Einsatzkleidung ab, besitzen aber keine hoheitlichen Befugnisse. Zu den Aufgaben zählen.

Nach den Erfahrungen während der vergangenen Freiluftsaison hat der Sicherheitsdienst zu einer Verbesserung und Entspannung der Situation beigetragen. Dazu ist allerdings eine gewisse Mindeststärke erforderlich, um potentiellen Störergruppen wirksam begegnen zu können.

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen von bis zu 2,515 Mio. EUR in den Jahren 2024 und 2025 werden im Teilergebnishaushalt 320, Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040 Einwohnerwesen, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Zur Deckung stehen die Ansätze für die Sicherheitsdienstleistungen bei den publikumsintensiven Dienststellen beim Amt für öffentliche Ordnung, die Ansätze für die Sicherheitsdienstleistung am Max-Eyth-See sowie Mittel aus dem Ansatz für die Sichere und saubere Stadt zur Verfügung.

Die Bewirtschaftung der dargestellten Mittel wird bis zur Genehmigung des Doppelhaushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung erfolgen.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.







Dr. Clemens Maier


Anlagen

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