Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 1510/2019
Stuttgart,
01/07/2020



Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich23.01.2020



Beschlußantrag:

1. Der Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune (siehe Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die Stadt Stuttgart stellt nach Beschluss des Aktionsplanes den Antrag zur Prüfung des Aktionsplanes an den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V.
3. Die Kinderbeauftragte wird mit der Koordinierung der Umsetzung des Aktionsplanes und mit der Berichterstattung gegenüber dem Gemeinderat und dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. beauftragt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Stadt Stuttgart hat den Erwerb des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ im Rahmen des Haushaltsbeschlusses am 15.12.2017 (vgl. GRDrs 461/2017) beschlossen. Oberbürgermeister Kuhn hat am 8. März 2018 die Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. zur Teilnahme am Verfahren unterzeichnet.
Der Aktionsplan, der aufgrund der Ergebnisse der Analyse (vgl. GRDrs 1023/2018) erstellt wurde, wurde dem Jugendhilfeausschuss am 22.07.2019 und dem Verwaltungsausschuss am 24.07.2019 mit der GRDrs 331/2019 als Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Er wurde redaktionell und entsprechend der Ergebnisse des Haushaltsbeschlusses vom 20.12.2019 überarbeitet und ist als Anhang dieser Beschlussvorlage angefügt.
Das Verfahren zur Erlangung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. sieht vor, dass der Gemeinderat den Aktionsplan beschließt und anschließend den Antrag zur Prüfung des Aktionsplanes an den Vorstand des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ stellt.
Die Kinderbeauftragte berichtet dem Gemeinderat mindestens im zweijährigen Rhythmus über die Umsetzung. 2021 erfolgt die Halbzeitbilanz in Verbindung mit dem Abschlussbericht zur Umsetzung der „Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“. 2023 folgt der Abschlussbericht zur Umsetzung des Aktionsplanes und die Entscheidung über eine Verlängerung bzw. Fortschreibung des Aktionsplanes.


Finanzielle Auswirkungen

Die bei den einzelnen Maßnahmen aufgeführten benötigten Sachmittel und Stellen wurden am 20.12.2019 beschlossen.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

Kinderfreundliche Kommune Aktionsplan der Stadt Stuttgart zur lokalen Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention 2020-2022


<Anlagen>



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