Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1376/2017
GZ:
Sitzungstermin: 25.01.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Jobcenter Geschäftsplan 2018

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 11.12.2017, öffentlich, Nr. 162
Verwaltungsausschuss vom 13.12.2017, öffentlich, Nr. 570
Gemeinderat vom 15.12.2017, öffentlich, Nr. 278
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.01.2018, öffentlich, Nr. 4
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Verwaltungsausschuss vom 24.01.2018, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 22.12.2017, GRDrs 1376/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. a. Dem Geschäftsplan 2018 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 und dem Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2018 zugestimmt.


b. Zur Finanzierung der Verwaltungskosten ist eine Umschichtung in Höhe von 732.714 EUR vom Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget (Anlage 1, Punkt 1.1) vorgesehen.

2. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm sowie der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan (vgl. Anlage 1) genannten Beschaffungen ("Maßnahmen") im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwendungen ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung") zu. Dem Oberbürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO jeweils einzelfallbezogen die Entscheidungen über die Vergabe der nach Satz 1 dieser Beschlussziffer zu beschaffenden Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche jeweils um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, übertragen.

3. Den Angebotswerten im Zielvereinbarungsverfahren wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über den Abschluss mit dem Land informiert.

4. Von den entsprechend Ziffer 2.1 der GRDrs 910/2017 erteilten Ermächtigungen im Umfang von 51,00 VZK werden wegen der prognostizierten Entwicklung im Gesamtbestand an ELB und BG 14,87 VZK in 2018 voraussichtlich nicht in Anspruch genommen. Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend dem im Jahr 2018 tatsächlich vorliegenden Fallzahlenbestand.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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