Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
254
9c
VerhandlungDrucksache:
202/2020 Neufassung
GZ:
JB
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder - Kostenbeiträge für 0- bis 3-jährige Kinder von Familien mit Familiencard ab 01.08.2020

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 13.05.2020, öffentlich, Nr. 142
Gemeinderat vom 14.05.2020, öffentlich, Nr. 110
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.05.2020, öffentlich, Nr. 43
Jugendhilfeausschuss vom 25.05.2020, nicht öffentlich, Nr. 54
Verwaltungsausschuss vom 27.05.2020, nicht öffentlich, Nr. 182
Gemeinderat vom 28.05.2020, öffentlich, Nr. 144
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 20.07.2020, nicht öffentlich, Nr. 90
Ergebnis: Vorberatung mit der Maßgabe, dass der Beschlussantrag entsprechend dem Antrag Nr. 311/2020 modifiziert wird
Jugendhilfeausschuss vom 20.07.2020, nicht öffentlich, Nr. 100
Ergebnis: Vorberatung mit der Maßgabe, dass der Beschlussantrag entsprechend dem Antrag Nr. 311/2020 modifiziert wird
Verwaltungsausschuss vom 22.07.2020, öffentlich, Nr. 312
Gemeinderat vom 23.07.2020, öffentlich, Nr. 213
jeweiliges Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 29.07.2020, öffentlich, Nr. 351
Ergebnis: einmütige Zustimmung in der Fassung des SGA


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 23.07.2020, GRDrs 202/2020 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der als Anlage 2 (Satzungstext) und als Anlage 3 (Verzeichnis der Kostenbeiträge) beigefügten Fassung beschlossen.

2. Mit Wirkung vom 01.08.2020 werden die monatlichen Kostenbeiträge für 0- bis
3-jährige Kinder von Familien mit Familiencard für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart um pauschal 50 Euro pro Monat ermäßigt, Familien mit drei und mehr Kindern mit Familiencard werden von den Kostenbeiträgen für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder vollständig befreit.


3. Für Kinder mit Bonuscard, die keinen Anspruch auf Befreiung nach § 90 Abs. IV SGB VIII mehr erhalten, übernimmt die Stadt für den Zeitraum der Gültigkeit der Bonuscard weiterhin auf freiwilliger Basis die Essenskosten.

4. Dem Vorschlag der Verwaltung, bei Anträgen auf ganze oder teilweise Übernahme von Teilnahmebeiträgen (Beihilfe) die städtischen Kostenbeiträge zugrunde zu legen und bei den freien Trägern nur Teilnahmebeiträge zu akzeptieren, die maximal 40 % über den städtischen Kostenbeiträgen der Ein-Kind-Familie ohne Familiencard liegen, wird zugestimmt.

5. Für Einrichtungen, die in die städtische Bedarfsplanung / städtische Förderung aufgenommen sind, gelten für Teilnahmebeiträge ab dem 01.08.2020 die Erstattungsregelungen für die Bonuscard- und Familiencardinhaber in der Anlage 7.
Voraussetzung ist, dass die Träger verbindlich erklären, die entsprechenden städtischen Regelungen bei Bonuscard- und Familiencardinhabern in ihren Einrichtungen zu übernehmen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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