Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
251
3
Verhandlung
Drucksache:
725/2018
GZ:
Sitzungstermin:
22.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart - Folgeentscheidungen
Vorgang: Krankenhausausschuss vom 16.11.2018, öffentlich, Nr. 65
Verwaltungsausschuss vom 21.11.2018, öffentlich, Nr. 457
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.11.2018, GRDrs 725/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter des Verwaltungsrats der Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart (Entschädigungssatzung Klinikum Stuttgart; EntschS-KS) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
2. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 2a beschlossen.
3. Die Satzung zur Aufhebung Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.
4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt für die gemeinnützige Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart die Gewährträgerschaft für Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK-KVBW) ergeben. Es handelt sich hierbei um die Zusatzversicherung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
5. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt die Bürgschaft für die vom Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart auf die neue Kommunalanstalt übergehenden Darlehensverträge.
StR
Körner
(SPD) bittet um separate Abstimmung der Ziffern.
StR
Adler
(SÖS-LINKE-PluS) schließt sich diesem Abstimmungsmodus an und wiederholt den Änderungsantrag seiner Fraktionsgemeinschaft aus dem VA zu Anlage 1, § 2, das Sitzungsgeld für Sitzungen des Verwaltungsrats von 120 auf 60 € pro Sitzung zu reduzieren.
OB
Kuhn
lässt zunächst über diesen Antrag abstimmen und stellt fest:
Der
Antrag
wird bei 9 Ja-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
.
GRDrs 725/2018
: Die
Ziffern 1 bis 3
des Beschlussantrags werden bei 2 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
. Die
Ziffern 4 und 5
des Beschlussantrags werden einstimmig
beschlossen
.
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