Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
266
7
Verhandlung
Drucksache:
757/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin:
22.12.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Sanierung Möhringen 3 -Fasanenhof-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
eines Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.12.2016, nicht öffentlich, Nr. 616
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.12.2016, öffentlich, Nr. 625
Verwaltungsausschuss vom 21.12.2016, öffentlich, Nr. 541
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 19.10.2016, GRDrs 757/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 22.12.2016 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Möhringen 3 -Fasanenhof- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Möhringen 3 -Fasanenhof- vom 17.07.2003 sowie die Satzungen über die Erweiterungen des Sanierungsgebiets vom 07.07.2005 und 10.08.2006 werden aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21.09.2016. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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