Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
266
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VerhandlungDrucksache:
757/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin: 22.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Sanierung Möhringen 3 -Fasanenhof-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
eines Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.12.2016, nicht öffentlich, Nr. 616
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.12.2016, öffentlich, Nr. 625
Verwaltungsausschuss vom 21.12.2016, öffentlich, Nr. 541
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 19.10.2016, GRDrs 757/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 22.12.2016 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Möhringen 3 -Fasanenhof- beschlossen:
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Möhringen 3 -Fasanenhof- vom 17.07.2003 sowie die Satzungen über die Erweiterungen des Sanierungsgebiets vom 07.07.2005 und 10.08.2006 werden aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21.09.2016. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.



Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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