Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
202
14
Verhandlung
Drucksache:
717/2019
GZ:
0330-00
Sitzungstermin:
18.07.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Neubildung des Gemeinderats aufgrund der Wahl am 26.05.2019 für die Amtsperiode 2019 - 2024
- Feststellung des (Nicht-)Vorliegens von
Hinderungsgründen -
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2019, öffentlich, Nr. 369
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 08.07.2019, GRDrs 717/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stellt - unter dem Vorbehalt der Bestätigung des am 06.06.2019 amtlich bekannt gemachten Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 durch das Regierungspräsidium Stuttgart - gemäß § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) fest, dass dem Eintritt der am 26.05.2019 gewählten oder in der Folge bis zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nachgerückten 60 Personen nach
Anlage 1
in den für die Amtsperiode 2019 - 2024 neu gewählten Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 1 GemO entgegenstehen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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