Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 13/2016
Ergänzung
Stuttgart,
02/17/2016



Weiteres Vorgehen Fernwärmeversorgung Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich18.02.2016



Beschlußantrag:

Neufassung des Beschlussantrages

1.a. Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) soll das Eigentum am Stuttgarter Fernwärmenetz zum frühestmöglichen Zeitpunkt übernehmen.

1.b. Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) soll den Betrieb des Stuttgarter Fernwärmenetzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt übernehmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.


Begründung:


Neufassung des Beschlussantrages auf Grund der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 17. Februar 2016.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen






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