Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OBM
GRDrs
13/2016
Ergänzung
Stuttgart,
02/17/2016
Weiteres Vorgehen Fernwärmeversorgung Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
18.02.2016
Beschlußantrag:
Neufassung des Beschlussantrages
1.a.
Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) soll das Eigentum am Stuttgarter Fernwärmenetz zum frühestmöglichen Zeitpunkt übernehmen.
1.b. Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) soll den Betrieb des Stuttgarter Fernwärmenetzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt übernehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Begründung:
Neufassung des Beschlussantrages auf Grund der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 17. Februar 2016.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Fritz Kuhn
Anlagen
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