Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 678/2014
Stuttgart,
12/10/2014



Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2015;
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) und Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.12.2014
17.12.2014
18.12.2014



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2015 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):

Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone I (Königstraße mit angrenzenden Seitenstraßen) wird von 68,95 € pro lfd. Meter in 2014 auf 79,65 € pro lfd. Meter in 2015 erhöht. Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) bleibt in 2015 mit 140,00 € pro lfd. Meter gegenüber 2014 unverändert.

Die für 2015 festgelegten Reinigungsgebühren der Reinigungszone II liegen unter den kalkulierten Gebühren in Höhe von 151,55 €. Die Unterdeckung in Höhe von rd. 8.500 € geht zu Lasten des AWS.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu gründen, um in enger Abstimmung mit dem Bezirksbeirat Mitte und betroffenen Interessengruppen eine gemeinsame Lösung hinsichtlich einer möglichen Erweiterung der Reinigungszone I für 2016 zu erarbeiten.


3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung (ÖGS) in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen. 4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung –HGS-) in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Gebühren (Beschlussantrag Nr.1)

Der Gebührensatz für die Reinigungszone I (Königstraße mit angrenzenden Seitenstraßen) wird von 68,95 € in 2014 pro lfd. Meter auf 79,65 € in 2015 pro lfd. Meter erhöht. Vor der Erweiterung der Reinigungszone I, in 2013, betrug die Gebühr 79,90 € pro lfd. Meter.

Die Erhöhung begründet sich aus der Rücknahme der Erweiterung der Reinigungszone I um das Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel und dem damit verbundenen Rückgang der lfd. Frontmeter (2014: 36.498 lfd. Frontmeter; 2015: 23.002 lfd. Frontmeter). Aber auch ein Mehrbedarf für die Reinigung des sog. AI-Areals aufgrund der Eröffnung des Milaneo-Centers trägt zu einer Erhöhung des Gebührensatzes bei. Weiterhin entstehen zusätzliche Kosten durch den Einsatz von zusätzlichen Mitarbeitern an Verschmutzungsschwerpunkten in der Innenstadt sowie dem Einsatz einer schnellen Eingreiftruppe (Punkte 6 und 7 des 10-Punkte-Programms; GRDrs 619/2013 Neufassung). In Summe ergibt sich auf Basis der Frontmeterlängen aus der Kalkulation 2015 im Vergleich zu 2014 eine Mehrbelastung der Anlieger in Höhe von rd. 246.000 €. Im Vergleich zu 2013, vor der Erweiterung der Reinigungszone I, liegt die Mehrbelastung bei rd. 61.000 €.

Die Gebührensätze für die Reinigungszone II bleiben mit 140,00 € pro lfd. Meter gegenüber 2014 unverändert. Die für 2015 festgelegten Reinigungsgebühren der Reinigungszone II liegen unter den kalkulierten Gebühren in Höhe von 151,55 €. Die Unterdeckung in Höhe von rd. 8.500 € geht zu Lasten des AWS.

Die zunehmende Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II besonders augenfällig. Zudem können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden.


2. Bildung einer Arbeitsgruppe zur Findung einer Lösungsmöglichkeit zur möglichen Erweiterung der Reinigungszone I (Beschlussantrag Nr.2)

Die im Rahmen des sog. 10-Punkteprogramms zur Sauberkeit in Stuttgart im Beschlussantrag genannte Erweiterung der Reinigungszone I (RZ I) führte zu deutlichen Protesten verschiedener Interessengruppen und einzelner Grundstückseigentümer. Dies wurde zum einen durch eine Vielzahl von Presseartikeln aber auch einer Sendung im SWR-Fernsehen und durch 44 Widersprüche deutlich, die seit Versand der Gebührenbescheide durch die Betroffenen eingelegt wurden. Insgesamt wurden 387 Veranlagungen durchgeführt.



Der UA Restrukturierung hat sich in Folge am 8. Oktober 2014 mit diesem Thema beschäftigt und die Bildung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen in der auch der Bezirksbeirat Stuttgart-Mitte incl. betroffener Interessengruppen eingebunden ist. In der am 3. November 2014 stattgefundenen Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Mitte hat dieser einstimmig den Antrag gestellt, die Erweiterung der RZ I für 2015 zurückzunehmen. Den Vorschlag des UA Restrukturierung bzw. der Verwaltung, die Reinigungsintensität zu verringern bzw. eine Erhöhung des sog. „öffentlichen Interesses“ vorzunehmen und damit die Gehwegreinigungsgebühren für die Erweiterungszonen zu verringern, hat der Bezirksbeirats Stuttgart-Mitte abgelehnt.


3. Änderung der ÖGS (Beschlussantrag Nr.3)

Die öffentliche Gehwegreinigung wird in der Stuttgarter Innenstadt entsprechend den Reinigungszonen I und II des als Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) angeschlossenen Verzeichnisses durchgeführt.
Durch die Fertigstellung von weiteren Straßen im Europaviertel sind Verkehrsflächen neu in das Verzeichnis der Straßen, die sich in der Reinigungszone I befinden, aufzunehmen bzw. dort schon aufgeführte zu erweitern, damit in diesem Bereich städtische Reinigungsleistungen erbracht und hierfür Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können. Wegen der Rücknahme der Erweiterung der Reinigungszone I sind einige Straßen aus dem Straßenverzeichnis wieder zu entfernen. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wird das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird im Ganzen neu gefasst.

Das Verzeichnis ist deshalb entsprechend zu ändern.


4. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 4)

Aufgrund der neu kalkulierten Gebühren für die Reinigungszone I mussten Änderungen vorgenommen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gehwegreinigungsgebühren 2015 für die Reinigungszone I sind vollkostendeckend kalkuliert. Die Unterdeckung bei den Gebühren für die Reinigungszone II in 2015 geht zu Lasten des Ergebnisses. Aus der Kalkulation 2015 ergeben sich gegenüber der Kalkulation 2014 seitens der Stadt Mehrkosten für die Reinigungszone I in Höhe von rd. 100.000 €, die im Rahmen des Leistungsentgelts für 2015 abzudecken sind. Zur Abdeckung dieser Mehrkosten wird daher das Leistungsentgelt für 2015 um 141.000 € (auf Basis des Leistungsentgelts 2013) auf 14.882.100 € erhöht.
Die übrigen Punkte des sogenannten 10-Punkte-Programms (GRDrs 619/2013 – Neufassung) bleiben davon unberührt.



Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und RSO

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine




Technisches ReferatBetriebsleitung AWS
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Dr. Thomas Heß
Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 678/2014: Ausführliche Begründung

Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 678/2014: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2015

Anlage 2 zur GRDrs 678/2014: Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)

Anlage 3 zur GRDrs 678/2014: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)



Ausführliche Begründung:

1. Gebührenvorkalkulation 2015

Die Gebühren ergeben sich auf Grundlage der Kalkulation 2015. Die Kalkulation 2015 wurde auf Basis der angefallenen Personal- und Sachkosten in 2013, zuzüglich der erwarteten Kostensteigerungen in 2014 und 2015 und weiterer Veränderungen, erstellt.

Der Gebührensatz für die Reinigungszone I (Königstraße mit angrenzenden Seitenstraßen) wird von 68,95 € in 2014 pro lfd. Meter auf 79,65 € in 2015 pro lfd. Frontmeter erhöht. Vor der Erweiterung der Reinigungszone I, in 2013, betrug die Gebühr 79,90 € pro lfd. Frontmeter.

Die Erhöhung begründet sich aus der Rücknahme der Erweiterung der Reinigungszone I um das Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel und dem damit verbundenen Rückgang der lfd. Frontmeter (2014: 36.498 lfd. Frontmeter; 2015: 23.002 lfd. Frontmeter). Aber auch ein Mehrbedarf für die Reinigung des sog. AI-Areals aufgrund der Eröffnung des Milaneo-Centers trägt zu einer Erhöhung des Gebührensatzes bei. Weiterhin entstehen zusätzliche Kosten durch den Einsatz von zusätzlichen Mitarbeitern an Verschmutzungsschwerpunkten in der Innenstadt sowie dem Einsatz einer schnellen Eingreiftruppe (Punkte 6 und 7 des 10-Punkte-Programms; GRDrs 619/2013 Neufassung). In Summe ergibt sich auf Basis der Frontmeterlängen aus der Kalkulation 2015 im Vergleich zu 2014 eine Mehrbelastung der Anlieger in Höhe von rd. 246.000 €. Im Vergleich zu 2013, vor der Erweiterung der Reinigungszone I, liegt die Mehrbelastung bei rd. 61.000 €.

Der Gebührensatz für die Reinigungszone II bleibt mit 140,00 € pro lfd. Meter gegenüber 2014 unverändert. Die für 2015 festgelegte Reinigungsgebühr der Reinigungszone II liegt unter der kalkulierten Gebühr in Höhe von 151,55 €. Die Unterdeckung in Höhe von rd. 8.500 € geht zu Lasten des AWS. Die zunehmende Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II besonders augenfällig. Zudem können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden.

Als Bezugsgrößen für die Zuordnung der Kosten dienen die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, Fahrzeuge und Geräte in den Reinigungszonen I und II sowie die mittels Geo-Informationssystem SIAS ermittelten Flächen (digitale Flächenermittlung) der Reinigungszonen I und II. Aus den nach dieser Verfahrensweise kalkulierten Gebühren und der vom Steueramt vorgegebenen Frontmeterlängen aus 2014 errechnen sich für das Jahr 2015 folgende Gebührenerlöse:

lfd. MeterErlöse €
Zone I:
201436.498,092.516.543,31
201523.002,621.832.158,68
Zone II:
2014732,80102.592,00
2015732,80102.592,00

Kalkulierte Gesamterlöse 2014
2.619.135,31
Kalkulierte Gesamterlöse 2015
1.934.750,68

Die in der Kalkulation für 2015 angesetzten Personalkosten beinhalten die vorgegebenen Plan-Tariferhöhungen von jährlich 2% gegenüber dem Vorjahr.
Bei den Sachkosten wurde eine moderate Preissteigerung von jährlich 1% für die Kalkulation 2015 unterstellt.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 (vgl. Anhang 1 zur Anlage 1) für die Reinigungszone I (Gehwegreinigung im City-Bereich) und Reinigungszone II (Unterführungsreinigung in der Klett- und Rotebühlpassage) stellt sich danach wie folgt dar:

Zone I
Zone II
Personalkosten
3.679.226,60 €
435.689,05 €
Umlagen Overhead
463.060,86 €
43.101,91 €
Leistungen Fuhrpark
476.433,16 €
121.264,98 €
Sonstiger betriebl. Aufwand
150.643,64 €
16.185,01 €
Gesamtkosten
4.769.364,26 €
616.240,95 €
-5% öffentliches Interesse
- 238.468,21 €
- 30.812,05 €
Summe Kosten
4.530.896,05 €
585.428,90 €


Aus den Flächenverhältnissen zwischen den Gesamtflächen der Reinigungszone I und der Reinigungszone II und den Flächen der Anliegerverpflichtungen, welche sich aus den "Frontmeterlängen" mal einer satzungsgemäßen Breite zwischen drei und fünf Metern errechnet, berechnen sich die jeweiligen ansatzfähigen Kosten für die Gebührenbedarfsrechnung.

Das Flächenverhältnis, nach dem die Kosten der Reinigungszonen zwischen Anliegern und Stadthaushalt aufgeteilt werden, hat sich im Zuge der Erweiterung in 2014 zu Ungunsten der Anlieger in der Reinigungszone I (49,50% / 50,50%) verschoben, da in den Erweiterungsgebieten der Anliegeranteil an der Reinigungsfläche deutlich höher war als in der bisherigen (bis 2013) Reinigungszone I. Durch die Rücknahme der Erweiterung (ab 2015) ändert sich auch wieder dieses Flächenverhältnis (40,45% / 59,55%). D.h. der Flächenanteil, und damit der von den Anliegern zu tragende Kostenanteil verringern sich wieder.

In die Gehwegreinigungsgebührenkalkulation 2015 wurden Gebührenüberdeckungen aus 2011 in Höhe von 87.584,21 € und Gebührenunterdeckungen aus 2010 (78.790,76 €) und 2013 (8.793,45 €), im Saldo also 0,00 €, eingerechnet.

Die ansatzfähigen Kosten betragen somit für die Reinigungszone I 1.832.747,45 € und für die Reinigungszone II 111.055,86 €.




RZ I
RZ II
Plan-Anlieger -
Frontmeter 2015
23.002,62 lfd.M.
732,80 lfd.M.
Kalkulierte vollkostendeckende
Gebühr/Jahr 2015
79,68 €/ lfd.M.
151,55 €/ lfd.M.
Gebührenvorschlag
für 2015/Jahr
79,65 €/ lfd.M.
140,00 €/ lfd.M.
Gebühr/Jahr in 2014:
68,95 €/ lfd.M.
140,00 €/ lfd.M.

Die Gebühren in 2013, ohne die Erweiterungsgebiete Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel, betrugen für die Reinigungszone I 79,90 €.

Die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigungszonen I und II beruhen insbesondere darauf, dass in der Reinigungszone II vor allen Dingen überwiegend nachts und zusätzlich „nass“ gereinigt wird. Weiterhin können in diesen Bereichen keine größeren Kehrmaschinen eingesetzt werden.

Durch die Rücknahme der Erweiterung der Reinigungszone I bzw. durch den vermehrten Reinigungsaufwand im AI-Areal und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Kosten und auf die lfd. Frontmeter kommt es in der Kalkulation 2015 zu einer geplanten Mehrbelastung seitens der Stadt gegenüber der Kalkulation 2014 um insgesamt rd. 100.000 €, die im Rahmen des Leistungsentgelts für 2015 abzudecken sind. Die nicht vollkostendeckende Gebühr der Reinigungszone II geht mit rd. 8.500 € zu Lasten des Ergebnisses und belastet den städtischen Haushalt nicht.

Entsprechend der in der GRDrs 964/2013 – Neufassung – beschlossenen Erweiterung der Reinigungszone I wurden hierfür im Doppelwirtschaftsplan 2014/15 (GRDrs 554/2013 – Neufassung-) bei der Straßenreinigung in 2014 zusätzliche Personal- und Maschinenkapazitäten geschaffen. Diese können zunächst an anderen Stellen eingesetzt werden.

Von den 11 genehmigten Reinigungswarten waren bis zur Rücknahme der Erweiterung bereits 9 Reinigungswarte mit einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag eingestellt. Diese Arbeitsverhältnisse können frühestens in 2016 beendet werden.

Zwei dieser neun Reinigungswarte werden dringend für zusätzlichen Reinigungsbedarf im AI-Areal (Eröffnung Milaneo und Mailänder Platz) benötigt. Für die Reinigung im AI-Areal waren ursprünglich zwei Reinigungswarte vorgesehen. Diese reichen aber für die notwendigen Reinigungsmaßnahmen nicht aus.

Zwei weitere Reinigungswarte werden für die Reinigung an Verschmutzungsschwerpunkten und zu Beseitigung von Grobverschmutzungen eingesetzt.

Dieser Punkt 6 aus dem „10-Punkteprogramm“ wurde im Wirtschaftsplan 2015 (GRDrs 554/2013 – Neufassung -) durch die Erhöhung des Leistungsentgelts genehmigt.

Weitere zwei Reinigungswarte werden zur Beseitigung von Aufklebern (Schilder/Lampen) eingesetzt. Hierbei handelt es sich um den Punkt 7 aus dem „10-Punkteprogramm“. Dieser wurde ebenfalls im Wirtschaftsplan 2015 (GRDrs 554/2013 – Neufassung -) durch die Erhöhung des Leistungsentgelts genehmigt. Die restlichen drei Reinigungswarte werden im Bezirk „Mitte“ zur Kompensation von krankheitsbedingten Ausfällen und zur Erhöhung der Reinigungsleistung eingesetzt. Im Zuge der Erweiterung der Reinigungszone I wurden auch zwei Kehrmaschinenfahrer unbefristet eingestellt.

Ein Kehrmaschinenfahrer ist daher auf der Betriebsstelle „Filder“ als Ersatz für den seit 2014 als Personalratsvorsitzenden freigestellten ehemaligen Kehrmaschinenfahrer vorgesehen. Der zweite eingestellte Kehrmaschinenfahrer wird zusammen mit der im Zuge der Erweiterung der Reinigungszone I beschafften Kehrmaschine im AI-Areal eingesetzt.

Die zweite Kehrmaschine wird zunächst im Bezirk „Mitte“ eingesetzt. Parallel wird geprüft inwieweit eine Kehrmaschine aus dem Altbestand ausgesondert und verkauft werden kann. Über die weitere Verwendung bzw. über einen Verkauf wird in 2015, nachdem das Ergebnis der „Arbeitsgruppe“ vorliegt, entschieden.

Für die Logistik des für die Erweiterung der Reinigungszone I eingesetzten Personals wurde ein Mannschaftstransporter beschafft. Dieser wird auch weiterhin benötigt, da bereits 9 der 11 Reinigungswarte eingestellt wurden.

Die öffentliche Gehwegreinigung wird in der Stuttgarter Innenstadt entsprechend der Reinigungszone I des als Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung angeschlossenen Verzeichnisses durchgeführt.


2. Bildung einer Arbeitsgruppe zur Findung einer Lösungsmöglichkeit zur Erweiterung der Reinigungszone I

Die im Rahmen des sog. 10-Punkteprogramms zur Sauberkeit in Stuttgart im Beschlussantrag genannte Erweiterung der Reinigungszone I (RZ I) führte zu deutlichen Protesten verschiedener Interessengruppen und einzelner Grundstückseigentümer. Dies wurde zum einen durch eine Vielzahl von Presseartikeln aber auch einer Sendung im SWR-Fernsehen und durch 44 Widersprüche deutlich, die seit Versand der Gebührenbescheide durch die Betroffenen eingelegt wurden. Insgesamt wurden 387 Veranlagungen durchgeführt.

Der UA Restrukturierung hat sich in Folge am 8. Oktober 2014 mit diesem Thema beschäftigt und die Bildung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen in der auch der Bezirksbeirat Stuttgart-Mitte incl. betroffener Interessengruppen eingebunden ist. In der am 3. November 2014 stattgefundenen Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Mitte hat dieser einstimmig den Antrag gestellt, die Erweiterung der RZ I für 2015 zurückzunehmen. Den Vorschlag des UA Restrukturierung bzw. der Verwaltung, die Reinigungsintensität zu verringern bzw. eine Erhöhung des sog. „öffentlichen Interesses“ vorzunehmen und damit die Gehwegreinigungsgebühren für die Erweiterungszonen zu verringern, hat der Bezirksbeirat Stuttgart-Mitte abgelehnt.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Mitte war sich allerdings auch einig, dass bestimmte Bereiche in den Erweiterungszonen durch den AWS gereinigt werden sollten. Ziel der zu gründenden Arbeitsgruppe ist daher die Festlegung der Straßen und der dazugehörigen Reinigungshäufigkeit ab 2016.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gehwegreinigung für die Erweiterung der RZ I (Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel) ab 01.01.2015 zurückzunehmen. Damit sind gleichzeitig die Anlieger wieder zur Reinigung verpflichtet.


3. Änderung der ÖGS

Nach der Fertigstellung von weiteren Straßen im Europaviertel sind Verkehrsflächen neu in das Verzeichnis der Straßen, die sich in der Reinigungszone I befinden, aufzunehmen bzw. dort schon aufgeführte zu erweitern, damit in diesem Bereich städtische Reinigungsleistungen erbracht und hierfür Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können. Mit der Aufnahme in das Straßenverzeichnis und damit die Reinigungszone I kann die Gehwegreinigung gebührenpflichtig vorgenommen werden. Durch die Rücknahme der Erweiterung der Reinigungszone I im Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel ab 1.1.2015 sind die dort betroffenen Straßen aus dem Straßenverzeichnis zu streichen.


4. Änderung der HGS

Die Gehwegreinigungsgebühren wurden neu kalkuliert. Hierbei hat sich eine Änderung der Gebühren für die Reinigungszone I ergeben. Die Hausgebührensatzung ist deshalb entsprechend zu ändern.



Anlage 2 zur GRDrs 678/2014

Satzung
zur
Änderung der
Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung
in Stuttgart (ÖGS)


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2014 aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung, des § 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird (Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) vom 21. Dezember 1989 (Amtsblatt Nr. 1/1990, Stadtrecht Nr. 7/16), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2013 (Stuttgarter Nachrichten/Stuttgarter Zeitung vom 27. Dezember 2013), wird wie folgt neu gefasst:



„Verzeichnis
der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung
von der Stadt vorgenommen wird


Gültig ab 1. Januar 2015


Vorbemerkung:

Die Eigentümer oder Besitzer von Eckgrundstücken gelten als Anlieger der nachstehend genannten Straßen, wenn ihr Grundstück an einer dieser Straßen angrenzt, ohne Rücksicht darauf, ob das Gebäude in eine Straße mit anderer Bezeichnung einnummeriert ist.
1. Reinigungszone I

(in der Regel wöchentlich siebenmalige Reinigung, Sonntagsreinigung lediglich Grobreinigung)

Straße
Reinigungsbereich
(Gebäude oder Straße)
Alte Poststraßeganz
Am Fruchtkastenganz
Am Hauptbahnhofganz
Arnulf-Klett-Platz von Friedrichstraße bis Schillerstraße
Athener Straßevon Carl-Etzel-Straße bis Kopenhagener Straße
Bärenstraßeganz
ehemalige Bandstraßezwischen Marktplatz Nr. 5 und Stiftstraße Nr. 1
Bebenhäuser Hofganz
Bolzstraßevon Stauffenbergstraße bis Lautenschlagerstraße
Breite Straßeganz
Büchsenstraße von Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße
Calwer Straße ganz
Carl-Etzel-Straßeganz
Charlottenplatzganz
Dorotheenstraßeganz
Eberhardstraßeganz
Eichstraßeganz
Friedrichstraße
(nur ungerade Nummern
von Fürstenstraße bis Arnulf-Klett-Platz
Fürstenstraßeganz
Geißstraßeganz
Goerdelerstraßeganz
Gymnasiumstraßevon Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße
Heilbronner Straße
(nur gerade Nummern)
von Kurt-Georg-Kiesinger-Platz bis Osloer Straße und von Kopenhagener Straße bis Wolframstraße
Hirschstraßeganz
Holzstraße
(nur ungerade Nummern)
ganz
Joseph-Süß-Oppenheimer-Platzganz
Karlsplatzganz
Karlstraßeganz
Karoline-Kaulla-Wegganz
Kienestraßevon Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße
Kirchstraßeganz
Kleine Königstraßeganz
Kleiner Schloßplatzganz zwischen Königstraße 34 und Fürstenstraße
Königstraße ganz
Kopenhagener Straßevon Moskauer Straße bis Bauende
Kronenstraßevon Königstraße bis Friedrichsplatz
Kronprinzstraßeganz
Lautenschlagerstraßeganz
Lange Straßevon Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße
Lissabonner Straßevon Osloer Straße bis Bauende
Londoner Straßevon Haltestelle Stadtbibliothek bis Lissabonner Straße
Mailänder Platzganz
Marienstraßevon Königstraße bis Paulinenstraße
Marktplatzganz
Marktstraßeganz
Marstallstraßeganz
Moskauer Straßevon Osloer Straße bis Mailänder Platz
Münzstraßeganz
Nadlerstraßeganz
Neue Brückeganz
Osloer Straßeganz
Pariser Platzganz
Pierre-Pflimlin-Platzganz
Planieganz
Rathauspassageganz
Rotebühlplatzvon Marienstraße bis Rotebühlplatz 33 (einschließlich) und von Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße sowie die Passage von der Ebene Rotebühlstraße einschließlich Treppe und Empore bis Ausgang Sophienstraße
Schillerplatzganz
Schmale Straßeganz
Schulstraßeganz
Sporerstraßeganz
Stauffenbergstraße
(nur ungerade Nummern)
ganz
Steinstraße ganz
Stephanstraße ganz
Stiftstraße ganz
Stockholmer Platzganz
Theodor-Heuss-Straße
(nur ungerade Nummern)
von Rotebühlplatz bis Fürstenstraße
Thouretstraßeganz
Töpferstraße ganz
Tübinger Straßevor Gebäude Nr. 1 und vor Gebäude Königstraße 84
Turmstraße ganz
Unter der Mauerganz
Verbindungsstraßevon Eberhardstraße 10 und 12 bis Geißstraße 13/Töpferstraße 7 (je einschließlich)
Verbindungsstraßevon Steinstraße 3 und 7 bis Geißstraße 4 und 8 (je einschließlich)
Vorplatz (Innenhof)zur Rotebühlpassage zwischen Rotebühlplatz, Theodor-Heuss-Straße, Calwer Straße und Calwer Passage (soweit öffentlich gewidmet)
Warschauer Straßeganz
Wolframstraße
(nur ungerade Nummern)
von Heilbronner Straße bis Ende Pflasterung auf Höhe Athener Straße



2. Reinigungszone II
(Sonderreinigung)
KlettpassageFußgängerzone im Geschäftsbautenbereich des 1. Untergeschosses
Rotebühlpassage Fußgängerzone im Geschäftsbautenbereich des 1. Untergeschosses bis ein-schließlich des Ausgangs Sophienstraße

Diese Satzung tritt am 1.Januar 2015 in Kraft.


Anlage 3 zur GRDrs 678/2014





Satzung
zur
Änderung der
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart
über die Erhebung von Hausgebühren
(Hausgebührensatzung – HGS)



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2014 auf Grund von


§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,
§ 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg
und
§§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)


folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren vom 30. November 1978 (Amtsblatt Nr. 49, Stadtrecht Nr. 7/9), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2013 (Stuttgarter Nachrichten/Stuttgarter Zeitung vom 27.Dezember 2013), wird wie folgt geändert:



§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.



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Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 678_2014.pdfAnhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 678_2014.pdf