Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 25.01.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Zur Geschäftsordnung
- mündlicher Antrag von StR Dr. Fiechtner (AfD) -

Nachdem der Ältestenrat den Antrag Nr. 4/2018 seiner Fraktion vom 11.01.2018 von der Tagesordnung des Gemeinderats genommen habe, fordert StR Dr. Fiechtner unter Berufung auf § 11 Satz 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG), den Antrag auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2018 zu setzen. Eine vorherige Beratung im Krankenhausausschuss halte seine Fraktion nicht für erforderlich.

Sein Erstaunen über das Vorgehen der AfD-Fraktion bringt StR Kotz (CDU) zum Ausdruck. Wenige Stunden zuvor habe der Fraktionsvorsitzende der AfD im Ältestenrat explizit zugestimmt, dass der Antrag zunächst im Krankenhausausschuss beraten und anschließend, wenn noch Bedarf bestehe, auch im Gemeinderat behandelt werden solle.

EBM Föll verweist auf § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung, wonach auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels des Gemeinderats ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats - in diesem Fall die Sitzung am 22.02.2018 - zu setzen sei. In diesem Zeitrahmen bewege man sich noch. Er bietet an, den Antrag - entgegen der im Ältestenrat mit Zustimmung des Vertreters der AfD getroffenen Absprache - auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2018 zu nehmen, sodass der Gemeinderat entscheiden könne, ob er ihn erneut zur Befassung an den Krankenhausausschuss verweisen wolle. Dabei kündigt EBM Föll an, dass zur Sitzung am 22.02.2018 keine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt werden könne. Dies sei in einem so kurzen Zeitraum und angesichts der äußerst umfangreichen Anfrage mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht zu leisten. Deshalb werde man dann ausschließlich eine entsprechende Debatte führen.

Dagegen besteht StR Dr. Fiechtner auf einer schriftlichen Beantwortung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Dies müsse möglich sein, weil die Fragen von seiner Fraktion ohnehin schon zweimal gestellt worden seien, im April 2016 und im Februar 2017. Allerdings habe die Verwaltung bislang nicht adäquat Stellung bezogen.

OB Kuhn erklärt, er mache von seinem Recht Gebrauch und setze das Thema nicht auf die Tagesordnung der aktuellen Sitzung. Die Verwaltung werde so vorgehen, wie von EBM Föll geschildert. Er weist in diesem Zusammenhang auf einen Antrag der SPD-Fraktion zum gleichen Thema hin und macht deutlich, dass die Verwaltung an einer glasklaren und gründlichen Aufklärung des Themas interessiert sei.

Abschließend hält er fest, dass die Anträge der AfD und der SPD auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2018 gesetzt werden.
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