Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
274/2016
Stuttgart,
04/14/2016
Nachrücken von Herrn Luigi Pantisano (SÖS) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.04.2016
28.04.2016
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Luigi Pantisano in den
Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 ist Herr Luigi Pantisano nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags von Stuttgart - ökologisch - sozial (SÖS) und rückt daher für den aus dem Gemeinderat ausscheidenden Stadtrat Gangolf Stocker gemäß § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Wirkung zum 28. April 2016 in den Gemeinderat nach.
Herr Luigi Pantisano hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Luigi Pantisano keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Fritz Kuhn
Anlagen
keine
<Anlagen>
zum Seitenanfang