Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 274/2016
Stuttgart,
04/14/2016



Nachrücken von Herrn Luigi Pantisano (SÖS) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.04.2016
28.04.2016



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Luigi Pantisano in den
Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.




Begründung:


Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 ist Herr Luigi Pantisano nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags von Stuttgart - ökologisch - sozial (SÖS) und rückt daher für den aus dem Gemeinderat ausscheidenden Stadtrat Gangolf Stocker gemäß § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Wirkung zum 28. April 2016 in den Gemeinderat nach.

Herr Luigi Pantisano hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Luigi Pantisano keine Hinderungsgründe vorliegen.



Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

keine

<Anlagen>



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