Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
626/2016
Stuttgart,
09/12/2016
Sanierung Rohracker 1 -Alter Ortskern-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
04.10.2016
05.10.2016
06.10.2016
Beschlußantrag:
Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Rohracker 1 -Alter Ortskern- wird zugestimmt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Bescheid vom 24. Mai 2016 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Rohracker 1
-Alter Ortskern- bestätigt und die Mittel in Höhe von 1.515.226 € (60%) zum Zuschuss erklärt.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Peter Pätzold
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Lageplan
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Rohracker 1 -Alter Ortskern- wurde am 17. Juli 2003 beschlossen und trat am 31. Juli 2003 in Kraft. Das
Sanierungsverfahren Rohracker 1 -Alter Ortskern- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 8. September 2003 zur Förderung in das SEP aufgenommen. Der Förderrahmen betrug zunächst 2.666.667 € (100%). Durch Aufstockungen und Kürzungen betrug der Förderrahmen zuletzt 2.591.929 € (100%), dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 1.555.157 € (60%). Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 19. November 2015 beschlossen (GRDrs 880/2015) und trat am 24. Dezember 2015 in Kraft.
Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24. Mai 2016 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausgezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) bestätigt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 2.631.870 € (100%). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Weitere Vorbereitung
6.974 €
Grunderwerb
141.181 €
Sonstige Ordnungsmaßnahmen
427.306 €
Baumaßnahmen
1.907.074 €
Vergütung
149.335 €
Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 2.698.421 € (100%). Diese setzen sich zusammen aus:
Sanierungsfördermittel (60%)
1.555.157 €
Komplementärmittel der Stadt (40%)
1.036.772 €
Wertansatz für Grundstücke
106.492 €
Der sich hieraus ergebende Überschuss in Höhe von 66.551 € (100 %) bzw. 39.931 € (60 %) wurde zurückgezahlt.
Die Fördermittel des Landes in Höhe von 1.515.226 € wurden gemäß Abschnitt D
Nr. 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) in der Fassung vom
23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.
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Anlage 2 zu GRDrs 626-2016.jpg