2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 1. Januar 2017 mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert. Für 2017 sind Nachholungen von Kostenunterdeckungen und bestehende Kostenüberdeckungen in gleicher Höhe von 0,2 Mio. EUR berücksichtigt.
Begründung: Mit dieser Vorlage wird darüber informiert, dass die seit Januar 2016 gültige Höhe des Schmutzwasserentgelts mit 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge und der Niederschlagswassergebühr mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche für 2017 unverändert bleibt.
Die wesentlichen Einflussgrößen der Entgelt- und Gebührenkalkulation 2017 (Anlage 2) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) bestehen dabei aus folgenden Positionen:
· Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand auf Basis des beschlossenen Wirtschaftsplans 2017 (GRDrs 863/2015) lag bei 90,4 Mio. EUR. Die Neukalkulation für 2017 ergab eine unveränderte Aufwandshöhe. Innerhalb der Kalkulationswerte ergaben sich Verschiebungen. Die betrieblichen Abschreibungen wurden neu auf
· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2017 angesetzte Schmutzwassermenge beträgt 35,5 Mio. m³ (Abwassergebührenkalkulation 2016: 35,1 Mio. m³).
· Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr liegt bei 31,3 Mio. m² (Abwassergebührenkalkulation 2016: 31,2 Mio. m³).
· Im Bereich Schmutzwasser sind in 2017 bestehende Kostenüberdeckungen (aus den Jahren 2014 und 2015) in Höhe von 1,4 Mio. EUR eingerechnet (Anlage 3).
· Im Bereich Niederschlagswasser sind in 2017 Nachholungen von Kostenunter-deckungen (aus dem Jahr 2015) und bestehende Kostenüberdeckungen (aus dem Jahr 2014) in gleicher Höhe von 0,2 Mio. EUR berücksichtigt (Anlage 3).
· In der Gebührenkalkulation sind die verfolgten Umweltziele, die Interessen der Bürger und die betrieblichen und die finanzwirtschaftlichen Notwendigkeiten des Eigenbetriebs ausgewogen berücksichtigt.
· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) ergibt die Gebührenkalkulation für 2017 Kosten in Höhe von 9,1 Mio. EUR (Plan 2017: 9,1 Mio. EUR).
· Für Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind in 2017 Investitionen in Höhe von 48,7 Mio. EUR vorgesehen. Der Ansatz entspricht dem Wirtschaftsplanansatz 2017 (GRDrs 863/2015). Gleichzeitig sind für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs Instandhaltungsleistungen von insgesamt 10,1 Mio. EUR eingeplant.
· In 2017 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 2,9 Mio. EUR (WP2017: 2,7 Mio. EUR) ausgewiesen. Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-) in Höhe von 2,7 Mio. EUR und einer Nachholung von Kostenunterdeckungen im Bereich der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,2 Mio. EUR. Das Jahresergebnis soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen --- Beteiligte Stellen Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dirk Thürnau Wolfgang Schanz Bürgermeister Erster Betriebsleiter Anlagen Anlage 1: Entwicklung der Erfolgsplanpositionen Anlage 2: Schematische Darstellung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation Anlage 3: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen der SES Anlage 4: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte <Anlagen> zum Seitenanfang