Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 908/2016
Stuttgart,
11/23/2016



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagwassergebühr ab 1. Januar 2017




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.12.2016
08.12.2016



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts bleibt ab 1. Januar 2017 mit 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge unverändert. Für 2017 sind bestehende Kostenüberdeckungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR eingerechnet.

2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 1. Januar 2017 mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert. Für 2017 sind Nachholungen von Kostenunterdeckungen und bestehende Kostenüberdeckungen in gleicher Höhe von 0,2 Mio. EUR berücksichtigt.



Begründung:


Mit dieser Vorlage wird darüber informiert, dass die seit Januar 2016 gültige Höhe des Schmutzwasserentgelts mit 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge und der Niederschlagswassergebühr mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche für 2017 unverändert bleibt.

Die wesentlichen Einflussgrößen der Entgelt- und Gebührenkalkulation 2017 (Anlage 2) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) bestehen dabei aus folgenden Positionen:

· Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand auf Basis des beschlossenen Wirtschaftsplans 2017 (GRDrs 863/2015) lag bei 90,4 Mio. EUR. Die Neukalkulation für 2017 ergab eine unveränderte Aufwandshöhe. Innerhalb der Kalkulationswerte ergaben sich Verschiebungen. Die betrieblichen Abschreibungen wurden neu auf


· Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt bei 4,5 % und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG).

· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2017 angesetzte Schmutzwassermenge beträgt 35,5 Mio. m³ (Abwassergebührenkalkulation 2016: 35,1 Mio. m³).

· Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr liegt bei 31,3 Mio. m² (Abwassergebührenkalkulation 2016: 31,2 Mio. m³).

· Im Bereich Schmutzwasser sind in 2017 bestehende Kostenüberdeckungen (aus den Jahren 2014 und 2015) in Höhe von 1,4 Mio. EUR eingerechnet (Anlage 3).

· Im Bereich Niederschlagswasser sind in 2017 Nachholungen von Kostenunter-deckungen (aus dem Jahr 2015) und bestehende Kostenüberdeckungen (aus dem Jahr 2014) in gleicher Höhe von 0,2 Mio. EUR berücksichtigt (Anlage 3).

· In der Gebührenkalkulation sind die verfolgten Umweltziele, die Interessen der Bürger und die betrieblichen und die finanzwirtschaftlichen Notwendigkeiten des Eigenbetriebs ausgewogen berücksichtigt.

· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) ergibt die Gebührenkalkulation für 2017 Kosten in Höhe von 9,1 Mio. EUR (Plan 2017: 9,1 Mio. EUR).

· Für Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind in 2017 Investitionen in Höhe von 48,7 Mio. EUR vorgesehen. Der Ansatz entspricht dem Wirtschaftsplanansatz 2017 (GRDrs 863/2015). Gleichzeitig sind für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs Instandhaltungsleistungen von insgesamt 10,1 Mio. EUR eingeplant.

· In 2017 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 2,9 Mio. EUR (WP2017: 2,7 Mio. EUR) ausgewiesen. Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-) in Höhe von 2,7 Mio. EUR und einer Nachholung von Kostenunterdeckungen im Bereich der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,2 Mio. EUR. Das Jahresergebnis soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.


Im Schnitt bezahlen die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart in 2017 für einen durchschnittlichen Familienhaushalt bei 120 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 80 m² weiterhin Abwassergebühren in Höhe von 256 EUR. Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 324 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein günstiges Preisniveau für eine leistungsfähige und zukunftssichere Stadtentwässerung (Anlage 4 -bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte-).


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter




Anlagen

Anlage 1: Entwicklung der Erfolgsplanpositionen
Anlage 2: Schematische Darstellung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 3: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen der SES
Anlage 4: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte


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