Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
260
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VerhandlungDrucksache:
773/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin: 22.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
Soziale Stadt - Investitionen im Quartier
Erhöhung der Mittel für die Tätigkeiten des Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenbetreuers

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.11.2018, nicht öffentlich, Nr. 498
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.11.2018, öffentlich, Nr. 500
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 27.09.2018, GRDrs 773/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Erhöhung des Gesamthonorarrahmens für das Büro ORplan - Partnerschaft für Architektur und Städtebau, Stuttgart, für seine Tätigkeit als Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenbetreuer im Sanierungsgebiet Stuttgart 30 -Gablen-berg- bis zum Ende des maximalen Bewilligungszeitraums für Fördermittel von bisher 100.000 € auf 200.000 € wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro ORplan bis zum Ende des Bewilligungszeitraums für Fördermittel (derzeit 30.04.2023), längstens jedoch bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel, -wie bisher- alle zwei Jahre mit der Betreuung von geförderten Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen weiter zu beauftragen.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro ORplan bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung mit der Betreuung von nichtgeförderten Modernisierungsmaßnahmen zu beauftragen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Gesamtlaufzeit der Beauftragung Honoraranpassungen im Rahmen der bereits gestellten Mittel vorzunehmen.

5. Der Gesamtaufwand in Höhe von 200.000 € wird im Teilfinanzhaushalt THH, 610, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Projekt-Nr. 7.613036 Sanierung
Stuttgart 30 -Gablenberg- AusGr 7873, Sanierungskosten - wie folgt gedeckt:


bis 2018 100.000 €
2019 30.000 €
2020 ff. 70.000 €


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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