Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR 0579/5
GRDrs
876/2019
Stuttgart,
09/19/2019
Stellenplan 2020/2021
Hebung von 71,27 Beamtenstellen - geschäftskreisübergreifend
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.12.2019
19.12.2019
Beschlußantrag:
1. Zum
Stellenplan 2020
werden bei den
städtischen Ämtern
63,77 Beamtenstellen
gehoben, davon im Teilstellenplan
- des Haupt- und Personalamtes 1,5 Stellen,
- des Rechnungsprüfungsamts 1,0 Stelle,
- der Bezirksämter 7,3 Stellen,
- des Jobcenters 9,5 Stellen,
- des Amts für öffentliche Ordnung 5,0 Stellen,
- des Standesamtes 8,0 Stellen,
- des Sozialamts 11,47 Stellen,
- des Jugendamts 19,0 Stellen,
- des Garten-, Friedhofs- und Forstamts 1,0 Stelle.
2. Zum
Stellenplan 2021
werden bei den
städtischen Ämtern 3,5 Beamtenstellen
gehoben, davon im Teilstellenplan
- der Bezirksämter 0,5 Stelle,
- des Jugendamts 3,0 Stellen.
3. Zum
Stellenplan 2020
werden beim
Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart (BBS) 4,0 Beamtenstellen
gehoben.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Von den
städtischen Ämtern
liegen für die Stellenpläne 2020 und 2021 Anträge auf Hebung von insgesamt 67,27 Beamtenstellen vor, bei denen die jeweils höhere Dienstpostenbewertung festgestellt ist und die Stelleninhaber/-innen spätestens im Jahr 2020 bzw. im Jahr 2021 auch die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen werden. Die Verwaltung schlägt diese 67,27 Stellen vollständig zur Hebung vor. Die Hebung von 63,77 Stellen entfällt dabei auf den Stellenplan 2020 (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 1) und die Hebung von weiteren 3,5 Stellen entfällt auf den Stellenplan 2021 (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 2).
Die Beamtenstellen der
Eigenbetriebe
sind im Stellenplan der Stadt Stuttgart enthalten. Über die Hebung ist deshalb ebenfalls im Rahmen der Stellenplanberatungen durch den Gemeinderat zu entscheiden. Beim Eigenbetrieb BBS wurde im Zuge einer Bewertungsüberprüfung im Jahr 2019 eine höhere Dienstpostenbewertung für 4,0 Beamtenstellen festgestellt, deren Stelleninhaber/-innen die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen. Die Verwaltung schlägt diese 4,0 Stellen zur Hebung vor (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 3).
Eine Übersicht über die Hebung von Beamtenstellen der letzten sechs Jahre (Stellenpläne 2014 bis 2019) ist beigefügt (Anlage 4).
Finanzielle Auswirkungen
Bei den
städtischen Ämtern
entstehen für die Hebung der Beamtenstellen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca. 551.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2020. Ab dem Haushaltsjahr 2021 entstehen weitere finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca. 42.000 Euro.
Beim
Eigenbetrieb BBS
entstehen ab dem Haushaltsjahr 2020 ca. 51.300 Euro zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten
Beteiligte Stellen
Referat WFB ist mit der Vorlage einverstanden.
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
4
<Anlagen>
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