Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
53
5
Verhandlung
Drucksache:
137/2024
GZ:
OB 7853-02.00
Sitzungstermin:
18.04.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.04.2024, öffentlich, Nr. 122
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.04.2024, GRDrs 137/2024, mit folgendem
Beschlussantrag
:
Die stimmberechtigte Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen.
1. Verwendung des Bilanzgewinns 2023 der LBBW
Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2023 folgenden Bilanzgewinn aus:
Bilanzgewinn 400.202.871,01
EUR
Aus dem Bilanzgewinn werden 400 Mio. EUR
an die zum 31. Dezember 2023 beteiligten Träger der LBBW ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.
Der verbleibende Bilanzgewinn nach Ausschüttung in Höhe von 202.871,01 EUR wird in die Gewinnrücklagen der LBBW eingestellt.
2. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.
b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2023 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.
3. Abschlussprüfer 2024
Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2024, als Prüfer für die prüferische Durchsicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD-Richtlinie sowie des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 und als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
OB Dr. Nopper nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung der Beschlussantragsziffer 2 a) nicht teil.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die Beschlussantragsziffer 2 a) ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
Der Gemeinderat beschließt die restlichen Beschlussantragsziffern ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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