Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1477/2019
Stuttgart,
12/03/2019



Entschädigungssatzung Klinikum
Korrektur der Änderung vom 19.09.2019




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.12.2019
19.12.2019



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Ent-schädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter der Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart (Entschädigungssatzung Klinikum Stuttgart; EntschS-KS) vom 22. November 2018 (Amtsblatt Nr. 50 vom 13. De-zember 2018; Stadtrecht 5/4b, zuletzt geändert am 19. September 2019, Amtsblatt Nr. 41 vom 10. Oktober 2019) wird gemäß Anlage 1 erlassen.



Begründung:


Bei der vom Gemeinderat am 19.09.2019 (GRDrs 814/2019, Anlage 2) beschlossenen Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter der Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart (Entschädigungssatzung Klinikum Stuttgart; EntschS-KS) wurde bei der Festsetzung des Sitzungsgeldes versehentlich nicht der entsprechende Betrag aus der Entschädigungssatzung für den Gemeinderat übernommen („150 €“ EUR statt richtig „140 €“ EUR).

Zudem wurde statt des bisherigen Ausgangsbetrags von „120 €“ ein bisher in der
EntschS-KS nicht existenter Betrag von „140 €“ als zu ersetzender Betrag in der Änderungssatzung genannt. Diese ist deshalb in Bezug auf die beabsichtigte Änderung des Sitzungsgeldes - mangels eines insoweit vorhandenen korrekten Anknüpfungspunktes - wegen Verstoßes u. a. gegen das Erfordernis der Normenklarheit teilnichtig; damit ist es bislang bei dem in der Satzung festgelegten früheren Betrag von „120 €“ an Sitzungsgeld pro Sitzung geblieben.


Deshalb ist ein Neuerlass der rückwirkend in Kraft tretenden Änderungssatzung, welche nun korrekterweise eine Änderung der „120 €“ auf den nun gewünschten Betrag von „140 €“ an Sitzungsgeld pro Sitzung wirksam statuiert, notwendig.

Referat AKR hat mitgezeichnet.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage
Änderungssatzung
Anlage 1 zu GRDrs 1477/2019


Satzung

zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter der Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart (Entschädigungssatzung Klinikum Stuttgart; EntschS-KS) vom 22. November 2018


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am ___________ aufgrund von
§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. §§ 19 und 102b Abs. 5 S. 2 GemO in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter der Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22 November 2018 (Entschädigungssatzung Klinikum Stuttgart; EntschS-KS) (Änderungssatzung) beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter der Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart (Entschädigungssatzung Klinikum Stuttgart;
EntschS-KS) vom 22 November 2018 (Amtsblatt Nr. 50 vom 13. Dezember 2018, Stadtrecht 5/4b), zuletzt geändert am 19. September 2019 (Amtsblatt Nr. 41 vom 10. Oktober 2019), wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 2 Ziffer 2 wird der Betrag „120 €“ durch den Betrag „140 €“ ersetzt.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. August 2019 in Kraft.





Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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