2. Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 08.12.2005 wird in der Fassung der Anlage 5 beschlossen.
3. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26.10.2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.
4. Die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 05.12.2002 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.
5. Die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben wird in der Fassung der Anlage 8 beschlossen. EBM Föll stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang