Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 339/2019
Stuttgart,
06/26/2019



Einführung Zuschuss DB-Jobticket



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.07.2019
04.07.2019



Beschlußantrag:




Begründung:



Zu Nr. 1 und 2 – Zuschuss für DB-Jobtickets und BahnCard 100

Seit dem Jahr 2014 erhalten Mitarbeitende für das VVS-Jobticket einen Zuschuss, der ab dem 01.04.2019 einheitlich für alle Mitarbeitende 28,30 EUR beträgt (Beschluss GR vom 19.12.2018, GRDrs. 1068/2018). Mitarbeitende mit einem DB-Jobticket und der BahnCard 100 erhalten bisher keinen Zuschuss. Dies wird von den Betroffenen als Ungleichbehandlung empfunden.

Der VVS hatte bei Einführung im Frühjahr 2015 seine allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Abrechnungsverfahren so geändert, dass die Bezuschussung des VVS-Jobtickets lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ausgestaltet werden konnte. Dagegen hatte sich die DB seither geweigert, ebenfalls solche Anpassungen vorzunehmen. Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeberzuschüsse für das Jobticket durch eine gesetzliche Neuregelung generell lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gestellt worden, so dass jetzt auch ein Arbeitgeberzuschuss für das DB-Jobticket brutto für netto ausgezahlt werden kann. Das verbilligt die Zuschüsse für das DB-Jobticket für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und verstärkt ihre Hebelwirkung.

Mit Blick auf diese neue Rechtslage und aus Gleichbehandlungsgründen ist es jetzt sinnvoll, auch den städtischen Mitarbeitenden, die mit einem DB-Jobticket, einer BahnCard 100 oder vergleichbaren Jahresabonnements zu ihrer Arbeitsstätte in Stuttgart anreisen, einen Zuschuss in gleicher Höhe zu gewähren.

Damit wird zugleich die Attraktivität dieser Jahresabonnements für den öffentlichen Personenverkehr gestärkt. Es wird ein zusätzlicher Personalgewinnungs- und –bindungsanreiz gesetzt für die Zielgruppe der Fernpendler, die von außerhalb des VVS-Verbundgebietes nach Stuttgart anreisen. Die Stadt präsentiert sich damit als Vorbildarbeitgeber und animiert weitere Unternehmen in Stuttgart, neben dem VVS-Jobticket auch das DB-Jobticket und vergleichbare Jahresabonnements für den öffentlichen Personenverkehr zu bezuschussen. Dies trägt auch den umwelt- und verkehrspolitischen Zielen der Stadt Stuttgart Rechnung, da so eventuell weitere Fernpendler zum Umstieg vom Auto auf den Zug bewegt werden können.

Derzeit beziehen ca. 140 Mitarbeitende ein DB-Jobticket über die Stadt Stuttgart. Die genaue Zahl der BahnCard 100 Nutzer ist nicht bekannt, sie wird auf etwa 10 geschätzt. Aufgrund des Zuschusses ist mit einem geringfügigen Anstieg der Zahl dieser Tickets auf bis zu 160 in den Jahren 2020/2021 zu rechnen. Bei Ausweitung des Kreises der Zuschussberechtigten für das VVS-Jobticket auf die BFD-Leistenden ist mit bis zu 20 zusätzlichen VVS-Jobtickets zu rechnen.

Insgesamt entstehen hieraus dann Mehrkosten für den Haushalt von rund 60.000 EUR pro Jahr.

Zu Nr. 3 - Ausdehnung des Zuschusses auf BFD-Leistende

Die Stadt Stuttgart bietet 91 BFD-Stellen an. Davon waren zum Jahreswechsel 2018/2019 17 Stellen besetzt. Personen, die ihren Bundesfreiwilligendienst bei der Stadt Stuttgart ableisten [BFD-Leistende] können bisher keinen Zuschuss erhalten, da Sie weder Arbeitnehmer, Beamte noch Auszubildende der LHS sind und damit nach dem Wortlaut der einschlägigen Beschlussfassung über das bezuschusste VVS-Jobticket nicht zum zuschussberechtigten Personenkreis zählen.

Die BFD-Tätigkeit wird zumeist über ein Jahr vereinbart, so dass sich das VVS-Jobticket als Jahresticket grundsätzlich auch für BFD-Leistende eignet. BFD-Leistende haben aufgrund ihrer Tätigkeit auch die Möglichkeit, das Azubi-Abo des VVS für 59,90 EUR für das gesamte Netz zu beziehen. Sofern der BFD-Leistende allerdings kein VVS-Netzticket sondern nur 3 Zonen oder weniger benötigt, ist das bezuschusste VVS-Jobticket für ihn günstiger. Deshalb wäre es eine gute Marketing-Maßnahme für die BFD-Stellen der Stadt Stuttgart, wenn der Zuschuss zum VVS-Jobticket auch auf diesen Personenkreis ausgedehnt würde. Dies gilt gleichermaßen für das DB-Jobticket.

Die BFD-Leistenden werden durch die städtische Bezügeabrechnung beim Haupt- und Personalamt abgerechnet. Sie könnten deshalb ohne größeren Aufwand mit in das derzeitige System für die Abwicklung der VVS-Jobticketzuschüsse sowie künftig in das der DB-Jobticketzuschüsse einbezogen werden.

Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr bei der Stadt Stuttgart ableisten [FSJ-Leistende], werden nicht durch die städtische Bezügeabrechnung beim Haupt- und Personalamt abgerechnet. Das Haupt- und Personalamt verfügt deshalb für FSJ-Leistende nicht über die zur Zuschussgewährung und -abrechnung benötigten Personaldaten und kann auch nicht die korrekte steuerliche Behandlung des Zuschusses sicherstellen. FSJ-Leistende können deshalb nicht mit in den berechtigten Personenkreis für das bezuschusste Jobticket einbezogen werden.

Zu Nr. 5 und 6 - Personelle Auswirkungen

Die Verwaltung der Zuschüsse für DB-Jobtickets und BahnCard 100 wird deutlich aufwändiger, da dafür - anders als beim VVS-Jobticket - keine ausgereifte EDV-Lösung zur Verfügung steht und die DB bei der Verwaltung ihres Jobtickets zahlreiche Aufgaben auf den Arbeitgeber abgewälzt hat, die beim VVS-Jobticket die SSB-AG übernimmt. Die Verwaltung der Zuschüsse wird voraussichtlich einen zusätzlichen Personalbedarf von 0,2 Stellen auslösen.








Finanzielle Auswirkungen


Die Aufwendungen werden in den Teilergebnishaushalten 2019 ff., THH 100 – Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 10077540 – Sonstige soziale Leistungen für Beschäftigte, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.
Es müssen in 2019 voraussichtlich Zuschüsse für 9 Monate (April bis Dezember) für insgesamt zusätzlich bis zu 180 Jahresabonnements (DB-Jobtickets/BahnCard 100/zusätzliche VVS-Jobtickets für BFD-Leistende) finanziert werden. Die Finanzierung im Jahr 2019 von insgesamt ca. 46.000 EUR erfolgt durch Umschichtung aus dem Budget Personalgewinnung und –erhaltung, THH 100 – Haupt- und Personalamt, Amtsbereich Personalentwicklung, Fort- und Ausbildung, Kontengruppe 42510 (Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen). Nach derzeitigem Stand der Planung sind im Budget Personalgewinnung und –erhaltung noch freie Mittel in dieser Höhe vorhanden, die zur Finanzierung des Mehraufwandes eingesetzt werden können.

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2020/2021 wurde ab dem Haushaltsjahr 2020 ein Mehrbedarf im THH 100 – Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007540 - Sonstige soziale Leistungen für Beschäftigte, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - in Höhe von ca. 60.000 EUR angemeldet. Dieser Betrag errechnet sich aus der geschätzten Anzahl an DB-Jobtickets/BahnCard 100/VVS-Jobtickets für BFD-Leistende in Höhe von 180 Stück/Jahr.



Beteiligte Stellen

WFB




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine





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