Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
882/2017
GZ:
T
Sitzungstermin: 22.02.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: NeckarPark
Straßen nördlich des Veielbrunnenparks 1. BA
Promenaden um den Veielbrunnenpark
- Baubeschlüsse
- Vergabeermächtigung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.01.2018, nicht öffentlich, Nr. 22

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.02.2018, öffentlich, Nr. 48

Verwaltungsausschuss vom 21.02.2018, öffentlich, Nr. 40

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.01.2018, GRDrs 882/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Baubeschluss des Tiefbauamts für die Herstellung der Straßen nördlich des Veielbrunnenparks (Quartierspark) einschließlich des Gehwegs an der Daimlerstraße sowie der Promenaden um den Veielbrunnenpark 1. BA.

1.1 Der Herstellung der Straßen nördlich des Veielbrunnenparks 1. Bauabschnitt (1. BA), einschließlich der Promenaden um den Veielbrunnenpark und dem Gehweg an der Daimlerstraße gemäß den Plänen des Tiefbauamts vom 09.06.2017 (siehe Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 20.11.2017 (siehe Anlage 2 Punkt 1) mit Gesamtkosten von 5.122.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 282.000 EUR) wird zugestimmt.

1.2 Die Auszahlungen von insgesamt 4.840.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 282.000 EUR) werden über drei Teilprojekte wie folgt gedeckt (vgl. Anlage 3):

1.2.1 Teilmaßnahme Erschließungsgebiet (ohne Maßnahme an der Daimlerstraße)

Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt Jahr 2018 und fr. 1.270.000 EUR Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen

1.2.2 Teilmaßnahme an der Daimlerstraße (Verlegung Benzstraße, 2. Bauabschnitt)

Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt Jahr 2018 und fr. 310.000 EUR
Projekt 7.664008 – Benzstraße, Neubau Jahr 2019 410.000 EUR
AuszGr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen Jahr 2020 40.000 EUR
Gesamt 760.000 EUR

1.2.3 Teilmaßnahme Promenaden um den Veielbrunnenpark


1.3 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von insgesamt 282.000 EUR sind bei den jeweiligen Teilprojekten wie folgt berücksichtigt:

Projekt 7.661052 – Baugebiet Neckarpark 72.000 EUR
Projekt 7.664008 – Benzstraße, Neubau 44.000 EUR
Projekt 7.613032 – Sanierung Bad Cannstatt 17 166.000 EUR

1.4 Mittelumsetzungen

1.4.1 Die für Beschlussziffer 1.2.1 und 1.2.2 erforderlichen Mittel (inkl. der unter Ziffer 1.3 aufgeführten Eigenleistungen) werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit jahresbezogen zum jeweiligen Projekt umgesetzt. Die Finanzierung dieser zwei Teilprojekte kann der Anlage 8 entnommen werden.

1.4.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen bezüglich Ziffer 1.2.3 von voraussichtlich 166.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das o. g. Projekt umgesetzt.

2. Baubeschluss des Eigenbetriebs SES für die Kanalerschließung der Gebietsentwässerung

2.1 Der Verlegung der Kanalerschließung des 1. Bauabschnitts der Gebietsentwässerung mit Kosten in Höhe von 610.000 EUR gemäß des Übersichtsplan (Anlage 5) wird zugestimmt.

2.2 Die Finanzierung in Höhe von 610.000 EUR ist in den Wirtschaftsplänen bei der Projektnummer E13-5922.02.000 (Bellingweg, Frachtstraße, Str. 111) wie folgt gedeckt:

Jahr 2017 u. fr. 88.000 EUR
Jahr 2018 510.000 EUR
Jahr 2019 202.000 EUR
Gesamt 800.000 EUR


3. Baubeschluss des Amts für Umweltschutz über Wärmeverteilleitungen

3.1 Dem Bau der Wärmeverteilleitungen im Bereich der Straßen nördlich des Veielbrunnenparks 1. Bauabschnitt und dem Bau der Hausanschlüsse mit Wärmeübergabestation für die Bauquartiere Q1, Q2, Q4 bis Q9, Q19 und Q20 (gemäß Plan Anlage 6) mit Kosten von 1.577.345 EUR wird zugestimmt. Durch die Abwicklung des Teilprojekts im vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb gewerblicher Art (BgA) Neckarpark sind voraussichtlich 1.325.000 EUR (vorsteuerbereinigt) zu finanzieren.

3.2 Die Auszahlungen (steuerbereinigt) in Höhe von 1.325.000 EUR sind im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz - Projekt 7.362904 Wärmeversorgung Neckarpark (Ausz.Gr. 7872 und 7873) wie folgt gedeckt:

Jahr 2018 665.000 EUR
Jahr 2019 660.000 EUR
Gesamt 1.325.000 EUR

Der Aufwand für die Herstellung der Hausanschlüsse und der Wärmeübergabestationen sowie für Teile des vorgelagerten Wärmenetzes wird den jeweiligen Anschlussnehmern (Bauherren) der einzelnen Quartiere in Rechnung gestellt. Nach Möglichkeit wird der Betrag schon beim Verkauf der Grundstücke erhoben. Hierdurch werden Einzahlungen voraussichtlich wie folgt erzielt:

Jahr 2018 500.000 EUR
Jahr 2019 660.000 EUR
Gesamt 1.160.000 EUR

Für die in 2019 benötigten 660.00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2018 beim Projekt 7.362904 (Wärmeversorgung NeckarPark) veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen in entsprechender Höhe zu Verfügung.


4. Ermächtigung für die Vergabe von Leistungen

Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Straßen nördlich des Veielbrunnenparks 1.BA.- Straßen und Wege, Kanalbau und Abwasserwärmegewinnung innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 (Tiefbauamt), Ziffer 2.2 (SES) sowie 3.2 (Amt für Umweltschutz) des Beschlussantrags die erforderlichen Planung- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 4 und 6 aufgerufen. Die Aussprache ist unter der NNr. 24 wiedergegeben.


OB Kuhn stellt nach der Aussprache fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 882/2017 einstimmig wie beantragt.
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