Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
491/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 12.07.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Jahresabschluss 2017

Vorgang: Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 26.06.2018, öffentlich, Nr. 20
Ergebnis: Vertagung
Gemeinderat vom 28.06.2018, öffentlich, Nr. 141
Ergebnis: Zurückstellung
Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 03.07.2018, öffentlich, Nr. 21
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 21.06.2018, GRDrs 491/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2017 fest mit: einer Bilanzsumme von 786.069

davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 770.418
- das Umlaufvermögen 15.623
- den Rechnungsabgrenzungsposten 28



davon entfallen auf der Passivseite auf
- die Allgemeine Rücklage 62.823
- die empfangenen Landes- und Ertragszuschüsse 176.314
- die Rückstellungen 11.593
- die Verbindlichkeiten 531.623
- den Rechnungsabgrenzungsposten 256

einem Jahresergebnis von 3.460

- dabei beläuft sich die Summe der Erträge auf 117.963
- die Summe der Aufwendungen auf 114.503


2. Das Jahresergebnis in Höhe von 3.460 TEUR wird in die Allgemeine Rücklage eingestellt.

3. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

4. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BHP (Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht und Partner GmbH) wird beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) zu prüfen. 5. Zur Finanzierung des langfristig gebundenen Vermögens durch langfristiges Kapital werden im Jahr 2018 die im Rahmen der Kreditermächtigung 2017 bewilligten und noch nicht abgerufenen städtischen Darlehen in Höhe von 11.200 TEUR der SES zur Verfügung gestellt. Den erforderlichen Mehrauszahlungen im Teilfinanzhaushalt 2018, THH 200 "Stadtkämmerei", Projekt 7.203050 "Abwicklung Eigenbetriebe", Ausz.Gr. 788 "Darlehensgewährungen" wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus den hierfür bereits zum Jahresabschluss 2016 gebundenen Mitteln der davon-Position "Stadtentwässerung Stuttgart" in der Ergebnisrücklage.
StR Schupeck (LKR) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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