Alle Unterlagen konnten in dem selben Zeitraum auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage unter Aktuelle Planauslage abgerufen werden.
Darüber hinaus konnten in diesem Zeitraum auch Entwurf zur Änderung Nr. 53 des Flächennutzungsplans sowie der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie deren Begründungen mit Umweltbericht im Bezirksrathaus Möhringen eingesehen werden. In diesem Zeitraum wurde seitens der Öffentlichkeit eine Stellungnahme zum Bebauungsplan vorgebracht. Die Stellungnahme befürwortet das Verfahren ausdrücklich und gibt organisatorische Hinweise, die Freiwillige Feuerwehr Stuttgart - Abteilung Degerloch / Hoffeld betreffend. Diese beziehen sich auf Bereiche außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans, sind nicht in diesem Bebauungsplan zu regeln und können daher nicht berücksichtigt werden. Die Stellungnahme ist mit dem Beschlussantrag der Verwaltung in Anlage 2 dargelegt. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange am 15. März 2018 digital am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung zur Änderung Nr. 53 des Flächennutzungsplans Stuttgart im Bereich Sigmaringer Straße - Teil II in Stuttgart-Möhringen sowie zum Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Sigmaringer Straße - Teil II im Stadtbezirk Möhringen (Mö 231) innerhalb eines Monats gebeten. Die Unterlagen konnten während dieses Beteiligungsverfahrens digital im Internet abgerufen sowie auf Wunsch auch zusätzlich in Papierform angefordert werden. Es gingen keine gravierenden Einwendungen ein. Nur teilweise berücksichtigt werden konnten die Anregungen der Handwerkskammer Region Stuttgart, mit Ausnahme der Fläche für den Gemeinbedarf sämtliche Bauflächen im Geltungsbereich für gewerbliche Nutzungen festzusetzen sowie die der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK), die den Wegfall von Gewerbeflächen bzw. die Einschränkung als das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe kritisch bewertet und empfiehlt, in gleichem Maße anderweitig Ausgleichsflächen für Gewerbe- und Industrieunternehmen zu schaffen. Diese Anregungen stehen in Konkurrenz mit der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, so dass innerhalb des Geltungsbereichs beide Nutzungen - Gewerbe und Wohnen - vorgesehen werden. Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) hat teilweise Anregungen vorgebracht, die nicht im Bebauungsplan zu regeln sind, wie beispielsweise die grundsätzliche Reduzierung der Wohnfläche pro Kopf, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Regelungen zur Verkehrslenkung (Einbahnverkehr). Die Netze BW GmbH hat Hinweise auf privatrechtliche Regelungsbedarfe hinsichtlich der Sicherung von Leitungen gegeben, die an den Vorhabenträger weitergegeben wurden. Die bei der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit dem Beschlussantrag der Verwaltung sind in Anlage 3 dargelegt. Durchführung der Wettbewerbe Zur Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität der künftigen Bauflächen wurden in Anbetracht der städtebaulich bedeutsamen Situation am Ortseingang von Möhringen städtebauliche Realisierungswettbewerbe zur Erarbeitung eines Bebauungskonzepts für das neue Wohnquartier sowie für die Feuer- und Rettungswache 5 mit Katastrophenschutzzentrum und Räumen für den Landesfeuerwehrverband durchgeführt. Für den bereits realisierten Teil der gewerblichen Bebauung im Bereich des noch rechtsverbindlichen Bebauungsplans (1972/33) wurde eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die Entwürfe der 1. Preisträger wurden diesem Bebauungsplan zu Grunde gelegt und die jeweiligen Planer von den entsprechenden Auftraggebern mit der Umsetzung der Planung beauftragt. Schulsportflächen Hinsichtlich der Nutzung der Schulsportflächen sind gemäß dem Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung vom 6. November 2017 derzeit keine Einschränkungen zu erwarten. Finanzielle Auswirkungen Das Verfahren erfolgt nach den Grundsätzen des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM). Die durch die Planungsabsichten der Vorhabenträgerin BPD Immobilienentwicklung GmbH verursachten Kosten sollen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen von § 11 BauGB anteilig refinanziert werden. Die Übernahme der Planungskosten sowie weiterer Maßnahmen gemäß SIM (geförderter Wohnungsbau, Infrastrukturmaßnahmen, etc.) wurde in einem städtebaulichen Vertrag geregelt (GRDrs 420/2017). Die Kosten, die sich aus der Planung ergeben, werden von der Planungsbegünstigten entsprechend den Regelungen im städtebaulichen Vertrag vom 7. April 2015 übernommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sigmaringer Straße - Teil II (Mö 231) umfasst eine Fläche von ca. 4,4 ha. Die BPD Immobilienentwicklung GmbH trägt die umlegbaren Planungskosten der Stadt in Höhe von (Anlage SW 0.1) € für ein Bebauungsplanverfahren mit allen Verfahrensschritten anteilig (ca. 66% der Gesamtfläche bzw. ca. 2,9 ha) für die künftige GE-Fläche bzw. Wohnbaufläche innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans in Höhe von (Anlage SW 0.2) €. Am 5. April 2016 wurde der notarielle Grundstückskaufvertrag zwischen der BPD Immobilienentwicklung GmbH und der Stadt abgeschlossen. Die gesamte verkaufte Teilfläche des Grundstücks Flst. 3350 beträgt ca. 11.343 m² und beinhaltet eine 11.228 m² große Fläche für die künftige Feuer- und Rettungswache 5 mit Katastrophenschutzzentrum und Räumen für den Landesfeuerwehrverband (Flst. 3350/8). Die übrigen Flächen sind für die Herstellung einer Abbiegespur bestimmt. Eine Teilfläche des Flst. 3330/2 ist für den Ausbau der Stichstraße zur Erschließung der zukünftigen Wohnbebauung bzw. die Herstellung eines Radschutzstreifens aus Richtung Degerloch bestimmt und muss von der Stadt noch erworben werden. Für Straßenbau an der Sigmaringer Straße sowie der Stichstraße mit Ampelanlagen fallen ebenfalls Kosten für die Stadt an, die hier noch nicht beziffert werden können. Diese werden im Rahmen der Straßenausbauplanung durch das Tiefbauamt ermittelt. Im Bebauungsplan werden weitere öffentliche Flächen festgesetzt. Dazu gehören die Flächen für den Gemeinbedarf sowie öffentliche Verkehrs- und Platzflächen. Gemäß SIM-Konditionen sind im Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Verkehrs- und Platzflächen kostenlos an die Stadt abzutreten. Dies betrifft die Ringstraße, Teilflächen im Bereich der Stichstraße und der Sigmaringer Straße sowie den öffentlichen Platz innerhalb des Wohngebiets. Die Stadt wird nach der öffentlichen Widmung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen sowie des öffentlichen Platzes mit den dazugehörigen Beleuchtungselementen, Stadtmöbeln und Baumpflanzungen für deren Pflege- und Unterhaltskosten verantwortlich sein. Im Bereich der Stichstraße werden öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, die bereits in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen (1972/33 und 1973/62) als solche festgesetzt, bisher jedoch noch nicht bebauungsplanmäßig ausgebaut waren. Für einen bebauungsplanmäßigen Ausbau sind Flächenerwerbe auf der östlichen Straßenseite erforderlich. Auf der westlichen Straßenseite sind Flächenabtretungen durch BPD erforderlich. Gemäß SIM sind diese Flächen von der Vorhabenträgerin unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Die für die Stadt entstehenden Herstellungs- und Folgekosten sind noch nicht abschließend ermittelt. Betreffend den Ausbau der Zufahrt zur Versorgungsfläche (Fahrrecht für den Energieversorger) übernimmt die Stadt (Hochbauamt: Projekt Feuer- und Rettungswache 5) die anteiligen Mehrkosten in Höhe von netto 4.165,- €. Dies entspricht 34% der gesamten Mehrkosten für die Belastungsklasse 3,0 gegenüber einem standardmäßigen Gehwegaufbau, basierend auf dem Kostenvoranschlag des Tiefbauamts der Landeshauptstadt Stuttgart vom 27. November 2017. Die Sigmaringer Straße wurde im Bereich von der Gammertinger Straße bis zum Ende der Bebauung bei Gebäude Sigmaringer Straße 125 noch nicht vollständig bebauungsplanmäßig hergestellt. Erschließungsbeiträge wurden daher bislang für diesen Straßenabschnitt noch nicht erhoben. Die Stichstraße für die Erschließung des neuen Wohnbaugebietes ist ebenfalls noch nicht bebauungsplanmäßig hergestellt und abgerechnet. Daraus ergeben sich noch genauer zu beziffernde Ansprüche der Stadt auf Erschließungsbeiträge insbesondere für die Sigmaringer Straße und die Stichstraße, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge nach § 135 a BauGB nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Projektbeschluss (GRDrs 637/2017) für die Feuer- und Rettungswache 5 mit Katastrophenschutzzentrum wurde im Dezember 2017 gefasst. In seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 stimmte der Ausschuss für Umwelt und Technik und am 13. Dezember 2017 der Verwaltungsausschuss der Entwurfsplanung der Architekten Bär Stadelmann Stöcker Architekten BDA und der von der b.i.g. Projektsteuerung und dem Hochbauamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 41,056 Mio. € brutto, inklusive Baupreissteigerung von 2 % bis mittlere Bauzeit, zu. Das Hochbauamt wurde ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 und Teilen der Leistungsphase 7 HOAI zu beauftragen und für die Fortführung der Architektenleistungen ab der Ausführungsplanung (LPH 5) ein VgV-Verfahren durchzuführen. Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Antrag Nr. 100/2016 der Freie Wähler Gemeinderatsfraktion vom 22. März 2016 "Aktivierung von Wohnbaupotenzialen in Stuttgart" Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Ausführliche Begründung zum Beschlussantrag 2. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 3. Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB 4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 5. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 6a. Verkleinerung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Sigmaringer Straße - Teil II (Mö 231) im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen (unmaßstäblich) vom 8. Februar 2018 6b. Textteil zum Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Sigmaringer Straße - Teil II (Mö 231) im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen vom 8. Februar 2018 6c. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Sigmaringer Straße - Teil II (Mö 231) im Stadtbezirk Stuttgart- Möhringen vom 8. Februar 2018 7. Städtebauliche Rahmenkonzeption vom 19. März 2013 ………………………………………………………………………………………………… Anlage SW Geschützte Daten <Anlagen> zum Seitenanfang