Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
301
4
Verhandlung
Drucksache:
839/2020
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
22.10.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Personal- und Sachmittelbedarf bei den städtischen Ämtern im Zuge der Entwicklung des neuen Stadt-
quartiers Rosenstein / Quartiere C1 + A3 im Haushalt 2020/2021
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 20.10.2020, öffentl., Nr. 386
Verwaltungsausschuss vom 21.10.2020, öffentlich, Nr. 438
jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 16.10.2020, GRDrs 839/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Bericht zur weiteren Entwicklung des neuen Stadtquartiers Rosenstein und den damit verbundenen nachstehenden finanziellen Mitteln und Personalbedarfen wird Kenntnis genommen.
2. Die nachstehend benannten erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 4.060.000,00 EUR für 2020/2021 sollen überplanmäßig durch die Finanzverwaltung bereitgestellt werden.
3. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim
Amt für Stadtplanung und Wohnen
in Höhe von 4,0 Stellen (davon 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Stadtplanung) und 0,5 Stelle in EG 6 (Geschäftszimmer) bei der Abteilung Städtebauliche Planung Rosenstein, 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Verkehrsplanung) bei der Abteilung Verkehrsplanung und Stadtgestaltung, Sachgebiet Verkehrsentwurfsplanung und 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Landschaftsplanung) im Sachgebiet Grünordnungsplanung) sowie 0,5 Stellenanteile in A11/EG10 TVöD bei der Abteilung Verwaltung und Recht, Sachgebiet Allgemeine Verwaltung, wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.
4. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim
Amt für Umweltschutz
in Höhe von 1,0 Stellen in EG 13 TVöD bei der Abteilung Energiewirtschaft sowie 0,5 Stellen in EG 12 TVöD bei der Abteilung Immissions-, Abfallrechts-, Wasser- und Bodenschutzbehörde wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.
5. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
in Höhe von 2,0 Stellen, davon 1,0 Stelle in EG 13 TVöD als Teamleitung und übergeordnete Projektleitung des Großprojektes "Stadtquartier Rosenstein" sowie 1,0 Stelle in EG 12 TVöD als Projektingenieur zur Realisierung von Ersatzhabitaten und Abwicklung von Vergrämungsmaßnahmen wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.
6. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim
Kulturamt
in Höhe von 1,5 Stellen in EG TVöD 13 wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.
7. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf der
Abteilung L/OB-R
im Referat Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales des Oberbürgermeisters (L/OB) in Höhe von 2,5 Stellen (davon 0,5 Stelle in EG 6 TVöD und 2,0 Stellen in EG 13 TVöD/A 13 hD) wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.
8. Vom künftigen zusätzlichen Personalbedarf beim
Tiefbauamt
in Höhe von 2,5 Stellen (davon je 1,0 Stellen in EG 12 TVöD in der Abteilung Straßen und Verkehr sowie in der Bauabteilung Mitte/Nord und 0,5 Stellenanteile in A 11/EG 10 TVöD beim Sachgebiet Haushalt, Rechnungswesen und Betriebswirtschaft der Abteilung Verwaltung und Recht wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist erst im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 zu treffen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.
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