Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1286/2015
Stuttgart,
01/29/2016



Neustrukturierung der Kaufmännischen Schulen in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart
- Einrichtungsbeschlüsse nach § 30 Schulgesetz




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.02.2016
18.02.2016



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis des Prüfauftrags zum Kompetenzzentrum für Sport/Gesundheit an der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule wird Kenntnis genommen. 2. Der Neustrukturierung der Kaufmännischen Schulen in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart zum Beginn des Schuljahres 2016/17 mit folgenden einander bedingenden Maßnahmen wird zugestimmt:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die baulichen Maßnahmen zur endgültigen räumliche Unterbringung (siehe Anlage 3) der fünf neustrukturierten Kaufmännischen Schulen aufzunehmen.

4. Die räumliche Zwischenlösung bis zur endgültigen räumlichen Unterbringung ist im Gebäudebestand der kaufmännischen Schulen gesichert - siehe Anlage 3. Der dafür notwendigen Einrichtung von Interimsaußenstellen (für die Kaufmännische Schule 1 im Gebäude Zellerstr. 35-37, bisher Kaufmännische Schule Süd und optional für die Louis-Leitz-Schule in der Siemenststr. 52/1, bisher Wirtschaftsgymnasium West) vom Schuljahr 2016/17 an wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Grundlage für diesen Strukturbeschluss für die in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart stehenden Kaufmännischen Schulen sind die Beschlussfassungen zur GRDrs. 736/2014 und zum interfraktionellen Antrag Nr. 53/2015 sowie die in der GRDrs. 310/2015 dargestellte Priorisierung der Handlungsfelder. Mit der GRDrs. 736/2014 wurde aufgrund der veränderten bildungspolitischen, demografischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein langfristiger Raumüberhang von über 10 % festgestellt. Daraus wurden mehrere Ziele abgeleitet, unter anderem:

· Aufgabe von kostenintensiven Mietobjekten
· Modernisierung veralteter Fachraumsituationen
· Strukturelle Konzentration von bisher auf mehrere Schulen verteilten Berufen und Verlegung von Schularten durch die Bildung von Kompetenzzentren

Zu Beschlussziffer 1

Mit der Beschlussfassung der GRDrs. 736/2014 hat der Gemeinderat der Handlungsempfehlung für die Kaufmännischen Schulen auf Grundlage der Modellvariante 11 (s. Anlage 2b) zugestimmt. Gleichzeitig wurde bezüglich der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule (JFvC) und der Kaufmännischen Schule 1 (KS1) durch den interfraktionellen Antrag Nr. 53/2015 ein weiterer Prüfauftrag zum Modell 11 gestellt. Diese Fragestellung wurde 2014 bei der Entwicklung der Modelle für die kaufmännischen Schulen schon in der ersten Phase der Schulentwicklungsplanung ausführlich diskutiert. Dennoch wurde dieser Teilaspekt zum Modell 11 nochmals in einem breit aufgestellten Prüfprozess erörtert.

Ergebnis ist, dass diese Änderung des beschlossenen Modells 11 zu einer Verschlechterung der Raumbilanzen der beiden betroffenen Schulen führen würde. Außerdem würde der KS 1 bei der Umsetzung des Vorschlags ein wichtiger Kernbereich des schulischen Profils genommen, ohne dass dies zu einer Stärkung des bestehenden Kompetenzbereichs der JFvC führen würde. Näheres hierzu kann der ausführlichen Begründung unter Ziffer 2 entnommen werden.

Zu Beschlussziffer 2-4

Die in den Beschlussanträgen dargestellten schulorganisatorischen Zuordnungen berücksichtigen daher die unveränderte Handlungsempfehlung auf der Grundlage der Modellvariante 11.

Ziele dieses Beschlusses zur strukturellen Weiterentwicklung der Schulen als Kompetenzzentren mit inhaltlichen Schwerpunktbildungen sind:

- durch die Bildung von Kompetenzzentren die hohe Ausbildungsqualität in Stuttgart zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Stuttgart langfristig zu stärken;

- Planungssicherheit für die Neuordnung der Liegenschaften einschließlich notwendiger Baumaßnahmen zu erlangen;

- der aus der teilweise starken Veränderungen der gewachsenen Schulstrukturen rührenden Unsicherheit in den Lehrerkollegien bezüglich der persönlichen beruflichen Zukunft zu begegnen.

Um diese Ziele möglichst zeitnah und effektiv angehen zu können, wurde bereits mit der GRDrs. 310/2015 eine mehrstufige Vorgehensweise – zuerst Strukturentscheidung, anschließend bauliche Umsetzung – aufgezeigt.

Die Stadt Stuttgart befindet sich weiterhin in enger und intensiver Abstimmung mit dem Regierungspräsidium – so auch für die Vorbereitung dieses aufwändigen Strukturbeschlusses. Dabei hat das Land Baden-Württemberg mit Schreiben vom 16.10.2015 seine Zustimmung zu den geplanten schulorganisatorischen Zuordnungen in Aussicht gestellt.

Mit diesem Schreiben wurde die Stadt Stuttgart aufgefordert, im Rahmen von § 30 Schulgesetz und der Regionalen Schulentwicklung einen Beteiligungsprozess durchzuführen. Dabei sind von drei der sechs Kaufmännischen Schulen ablehnende und von drei Schulen zustimmende Stellungnahmen eingegangen. Von den weiteren zu beteiligenden Institutionen, die bereits in der ersten Projektphase von 2012 bis 2014 eingebunden waren, sind keine weitergehenden bzw. zustimmende Stellungnahmen eingegangen. Näheres zum Beteiligungsprozess ist unter Ziffer 4a der ausführlichen Begründung dargestellt.

Die endgültige Raumlösung für den Strukturbeschluss ist in der ausführlichen Begründung Ziffer 5a und in Anlage 3 dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass für

- das Wirtschaftsgymnasium West
- die Kaufmännische Schule 1
- die Louis-Leitz-Schule

aufwändige Detailplanungen und baulichen Maßnahmen notwendig werden, z.B.

- Prüfung der Raumsituation im Hinblick auf die neue Schulstruktur einschließlich Raumprogrammerstellung, Machbarkeitsstudie, Klärung Schulbauförderung etc.
- Vorbereitung von Gemeinderatsentscheidungen
- Bauliche Konzeption und Umsetzung

Diese Planungsschritte und der Zeithorizont bis zu den Jahren 2025 und folgende sind in der GRDrs. 310/2015 ausführlich dargestellt.

An der Kaufmännischen Schule Nord wird nur der Endausbau und die Einrichtung und Ausstattung von zwei naturwissenschaftlichen Fachräumen erforderlich.

An der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule ergeben sich keine baulichen Veränderungen.



Um den schulischen Betrieb der drei oben genannten Schulen (WG West, KS 1, LLS) bis zur Fertigstellung der endgültigen Raumlösung sicher zu stellen, sind räumliche Interimslösungen unumgänglich. Die Interime können vollständig in den bisher von den sechs kaufmännischen Schulen genutzten Gebäuden realisiert werden – siehe Ziffer 5b der ausführlichen Begründung und Anlage 3.


Finanzielle Auswirkungen

Für die räumliche Interimslösung entstehen folgende Kosten:


Mit dem Ausbau der naturwissenschaftlichen Fachräume an der Kaufmännischen Schule Nord ist die Schule in der Heilbronner Str. 155 dauerhaft für die neue Schulstruktur eingerichtet. Diese Maßnahme wird in die Sammelentscheidung für bauliche Maßnahmen für das Jahr 2016 aufgenommen. Hierfür entstehen folgende Kosten:
Baukosten rd. 520.000 €
Kosten für Einrichtung und Ausstattung rd. 280.000 €.


Sämtliche hier aufgeführten Maßnahmen werden aus dem Budget des Schulverwaltungsamts finanziert. Die Planungsmittel für die nutzerspezifische Raumplanung der fünf neustrukturierten kaufmännischen Schulen wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im DHH 2016/17 bereitgestellt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 53/2015

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2a Schulorganisatorische Zuordnungen
Anlage 2b Schaubild Modell 11
Anlage 3 Schaubild räumliche Unterbringung


Ausführliche Begründung


Gliederung

1.Ausgangssituation / BeschlusslageS. 6
2.Prüfauftrag zum Kompetenzzentrum für Sport/Gesundheit an der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule

a) Auswirkungen auf die räumliche Situation
b) Pädagogisch / inhaltliche Prüfung des Prüfauftrags
c) Ergebnis: Einigung auf das unveränderte Modell 11
S. 6-7
3. Anlass und Ziel des StrukturbeschlussesS. 8
4.Planungssicherheit

4a. Planungssicherheit für die Stadt Stuttgart
einschl. Beteiligungsprozess

4b. Planungssicherheit für die Kaufmännischen Schulen in Stuttgart
S. 8-10
5.Räumliche Unterbringung der fünf Kaufmännischen Schulen

5a. Endgültige Raumlösungen – siehe Anlage 3

5b. Räumliche Interimslösung – siehe Anlage 3
S. 10-12
6. AusblickS. 12-13


1. Ausgangssituation / Beschlusslage

Mit der GRDrs. 736/2014 „Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen“ hat die Schulverwaltung die Situation und Entwicklungsmöglichkeiten der beruflichen Schulen, die sich in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart befinden, umfassend dargestellt. In der langfristigen Perspektive des Prognosezeitraums 2022/23 wurde als maßgebliche Erkenntnis ein erheblicher Raumüberhang von über 10 % festgestellt. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung alternativer Prüfaufträge des interfraktionellen Antrags Nr. 53/2015 hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss getroffen. Für die kaufmännischen Schulen wurde die Handlungsempfehlung basierend auf Modellvariante 11 (siehe Beschlussziffer 2) und ein alternativer Prüfauftrag (siehe Beschlussziffer 1) zugestimmt.

Aufbauend auf diesem Grundsatzbeschluss hat die Schulverwaltung in der GRDrs. 310/2015 das Handlungsvolumen und die Zeitplanung zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans 2017/2022 dargestellt. Außerdem hat der Gemeinderat der von der Verwaltung vorgeschlagenen Priorisierung der Handlungsfelder zugestimmt.

Mit der nun vorliegenden Beschlussvorlage soll in einem 1. Arbeitsschritt der Strukturbeschluss für eines der beiden erstpriorisierten Handlungsfelder – dem Handlungsfeld Kaufmännische Schulen mit sechs betroffenen Schulen – herbeigeführt werden – siehe auch Anlagen 2a+2b. Dieser Beschluss ist die Grundlage für die notwendigen weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte.


2. Prüfauftrag zum Kompetenzzentrum für Sport/Gesundheit an der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule

Mit der Beschlussfassung der GRDrs. 736/2015 hat der Gemeinderat der Handlungsempfehlung für die kaufmännischen Schulen auf Grundlage der Modellvariante 11 zugestimmt – mit der Maßgabe, dass bezüglich der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule (JFvC) und der Kaufmännische Schule 1 (KS1) eine weiterreichende Stärkung des Kompetenzzentrums für Verlagswesen/Marketing und Sport/Gesundheit der JFvC mit zusätzlicher Aufnahme der Sport- und Fitnesskaufleute sowie der Kaufleute im Gesundheitswesen aus dem Bildungsangebot der KS1 sowie Abgabe der Poolklasse an die Kaufmännische Schule Nord geprüft wird. Der Einfachheit halber wird diese Prüfauftragsvariante aus dem interfraktionellen Antrag Nr. 53/2015 „Modell 12“ genannt.

a) Auswirkungen auf die räumliche Situation

b) Pädagogisch / inhaltliche Prüfung des Prüfauftrags c) Ergebnis: Einigung auf das unveränderte Modell 11
Die in den Beschlussanträgen dargestellten schulorganisatorischen Zuordnungen berücksichtigen daher die unveränderte Handlungsempfehlung auf der Grundlage der Modellvariante 11.

3. Anlass und Ziel des Strukturbeschlusses

Veränderungen der bildungspolitischen, demografischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben Auswirkungen auf die Schüler- und Klassenzahlenentwicklung und auf die Raumanforderungen in den Schulgebäuden.

Eine wesentliche Erkenntnis der ersten Phase des Schulentwicklungsplanungsprozesses ist ein langfristig zu erwartender Raumüberhang von über 10 %. Dies entspricht - bezogen auf alle 22 beruflichen Schulen in Stuttgart - einer Größenordnung von 1,5 -2 Schulen. Diese Raumüberhänge ermöglichen bestehende Defizite im Bereich Schüler- / Lehrerarbeit abzubauen sowie neue Unterrichtsformen durch Umstrukturierung und Modernisierung veralteter Fachraumsituationen zu ermöglichen. Außerdem können kostenintensive Mietobjekte aufgegeben werden.

Die mit dem Strukturbeschluss vorgeschlagenen strukturellen Konzentrationen von bisher auf mehrere Schulen verteilten Berufen und die Verlegung von Schularten führen zur Stärkung der Schulen durch Bildung von Kompetenzzentren. Diese Kompetenzzentren haben das Ziel, bestehende Bildungsangebote langfristig in Stuttgart zu erhalten und damit jungen Menschen bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen und den Wirtschaftsstandort Stuttgart durch Ausbildung von Fachkräften zu stärken.


4. Planungssicherheit

Durch diese Strukturentscheidung kann in zweierlei – in finanzieller als auch personeller – Hinsicht, Planungssicherheit hergestellt werden.

4a. Planungssicherheit für die Stadt Stuttgart

Durch den Strukturbeschluss können für die Stadt Stuttgart als kommunale Schulträgerin zeit- und kostenaufwändige Doppel- und Fehlplanungen vermieden werden. Der Strukturbeschluss stellt die Basis für die zu planende Neuordnung der Liegenschaften dar. Sie kann infolge des Strukturbeschlusses zielgerichtet mit allen am Planungsprozess Beteiligten angegangen werden.




Um möglichst rasch Sicherheit für alle Beteiligten zu erreichen, wurde bereits mit der GRDRs. 310/2015 ein mehrstufiges Vorgehen – zuerst Strukturentscheidung, anschließend bauliche Umsetzung – avisiert. Für den schulischen Betrieb werden bis zur endgültigen baulichen Fertigstellung der Maßnahmen an den Standorten räumliche Interimslösungen im Gebäudebestand der beruflichen Schulen unumgänglich sein. Diese sind nachfolgend unter Ziffer 5b dargestellt.

Sowohl im Hinblick auf die Planungssicherheit als auch die regionale Schulentwicklung des Landes Baden-Württemberg hat die Schulverwaltung die anstehenden Strukturbeschlüsse für die kaufmännischen Schulen mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmt. Mit Schreiben vom 16.10.2015 signalisiert das Regierungspräsidium Stuttgart in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg seine Zustimmung zu den in Anlage 2a dieser Vorlage genannten schulorganisatorischen Zuordnungen.

Das Regierungspräsidium teilt das Anliegen der Stadt Stuttgart, mittels eines Prozesses der regionalen Schulentwicklung qualitativ und quantitativ gut aufgestellte, stabile und leistungsfähige Berufliche Schulen zu erhalten und zu ermöglichen. Dabei ist die im März 2015 vom Gemeinderat beschlossene Richtungsentscheidung im Handlungsfeld Kaufmännische Schulen mit der Leitidee, Schulen als berufliche Kompetenzzentren weiterzuentwickeln, bestens geeignet.

Beteiligungsprozess
In diesem Schreiben werden weitere erforderliche Schritte aufgeführt, die im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahme nach § 30 Schulgesetz und zur Dokumentation des Prozesses der Regionalen Schulentwicklung durchzuführen sind. Hierzu zählt die Anhörung der Gesamtlehrerkonferenzen und der Schulkonferenzen der sechs Kaufmännischen Schulen, wobei deren Stellungnahmen bzw. Beschlüsse keine rechtliche Wirkung entfalten.

Die Kaufmännische Schule Süd lehnt die Verlagerungen und die damit verbundene Auflösung der Schule ohne weitere Begründung mehrheitlich ab.

Das Wirtschaftsgymnasium West hat ablehnend votiert mit Verweis auf den anhaltenden Zustrom von Flüchtlingen. Hierzu ist festzuhalten, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nicht nur vorübergehend an den beruflichen Schulen in Stuttgart beschult werden, aus Sicht der Verwaltung sich nicht maßgeblich auf die Entwicklung der Kaufmännischen Schulen auswirken wird. Als weiterer Gesichtspunkt wurde der Umstand angeführt, dass es dazu kommen wird, dass Auszubildende während der Ausbildung an eine andere berufliche Schule wechseln müssen. Aus Sicht des Regierungspräsidiums steht diesem individuell bedauerlichen aber organisatorisch notwendigen Umstand die Erwartung gegenüber, dass die strukturellen Veränderungen eine auf längere Sicht stabile und zukunftsfähige kaufmännische Bildungslandschaft schaffen werden. Außerdem ist festzuhalten, dass die Schüler/innen als Organisationseinheit gemeinsam an die neue Schule wechseln werden. Auch die Sorge, dass unklar ist, ob erfahrene Lehrkräfte mit ihren Klassen an die jeweilige Schule wechseln werden, wird vom Regierungspräsidium entkräftet.

Denn es zeichnet sich ab, dass nach derzeitigem Stand die meisten etablierten Lehrkräfte mit ihren Klassen an die neuen Standorte wechseln werden.

Die Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule lehnt den Strukturbeschluss ebenfalls ab, da sie sich durch die Verlagerung einer Eingangsklasse des 5-zügigen Gymnasiums geschwächt sieht. Diese Maßnahme dient jedoch der räumlichen Konsolidierung der Schule ohne dass aus Sicht des Regierungspräsidiums eine Verschlechterung der Qualität des Wirtschaftsgymnasiums zu befürchten ist. Sollten wider Erwarten an der Cotta-Schule zukünftig Berufe überproportional zurück gehen, könnte dann zu gegebener Zeit gegengesteuert werden.

Die Kaufmännische Schule 1, die Kaufmännische Schule Nord und die Louis-Leitz-Schule haben dem Strukturbeschluss nach der Modellvariante 11 zugestimmt.

Außerdem wurden der Gesamtelternbeirat, die Beruflichen Privatschulen mit Kaufmännischen Profilen, die Kammern sowie die benachbarten Landkreise informiert und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Bereits im Zuge der ersten Projektphase der Schulentwicklungsplanung in den Jahren 2012 bis 2014 hat ein breiter Beteiligungsprozess mit den verschiedenen Institutionen stattgefunden (siehe GRDrs. 736/2014). Auf die erneute Information im November 2015 sind keine weitergehenden bzw. zustimmende Stellungnahmen eingegangen.

4b. Planungssicherheit für die Kaufmännischen Schulen in Stuttgart
Die oben genannten Beschlüsse führen zu - teilweise deutlichen - Veränderungen der jahrelang gewachsenen Strukturen. Insbesondere in den Lehrerkollegien wurde dadurch Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung und der persönlichen beruflichen Zukunft ausgelöst. Davon ist die Kaufmännische Schule Süd, die geschlossen werden soll und deren Schularten von drei verschiedenen Schulen in Stuttgart aufgenommen werden, am stärksten betroffen. Es kommt zu vermehrten Versetzungsanträgen weg von der Schule, weil sich die Lehrer/innen heute schon neu orientieren möchten. Gleichzeitig fällt es der Schule schwer, in der jetzigen Situation Neueinstellungen vorzunehmen.

Die Gefahr des daraus resultierenden Ausblutens und infolge eines möglichen Qualitätsverlustes in der Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte am Wirtschaftsstandort Stuttgart gilt jedoch für alle kaufmännischen Schulen in Stuttgart, denn auch bei den Schulen im Umkreis von Stuttgart besteht ein Bedarf an qualifizierten, erfahrenen und motivierten Lehrkräften. Für die Schulleitungen und Lehrkräfte ist es deshalb von größter Bedeutung, dass durch den Strukturbeschluss Sicherheit über die zu erwartende Struktur der kaufmännischen Schulen in Stuttgart besteht, um die Ausbildungsqualität an unseren Schulen zu erhalten.


5. Räumliche Unterbringung der fünf Kaufmännischen Schulen

Der Umsetzungszeitraum für die Detailplanungen und die baulichen Maßnahmen aufgrund der aus den Handlungsempfehlungen resultierenden Veränderungen bei der Nutzung der Schulgebäude beträgt mehrere Jahre. Davon sind drei (Wirtschaftsgymnasium West, Kaufmännische Schule 1 und Louis-Leitz-Schule) der fünf kaufmännischen Schulen betroffen:

· Prüfung der Raumsituation im Hinblick auf die neue Schulstruktur einschließlich Raumprogrammerstellung, Machbarkeitsstudie, Klärung Schulbauförderung etc.
· Vorbereitung von Gemeinderatsentscheidungen
· Bauliche Konzeption und Umsetzung

Aus den oben dargestellten Gründen muss der Strukturbeschluss jedoch zeitnah herbeigeführt werden, so dass vor der endgültigen räumlichen Unterbringung räumliche Interimslösungen (siehe Ziffer 5b) notwendig werden.

5a. Endgültige Raumlösungen – siehe Anlage 3




5b. Räumliche Interimslösung – siehe Anlage 3
Für den schulischen Betrieb werden bis zur endgültigen baulichen Fertigstellung der Maßnahmen an den Standorten räumliche Interimslösungen unumgänglich sein. Es wurden verschiedene Varianten untersucht. Die anschließend dargestellte Interimslösung kann vollständig in den bisher von den sechs kaufmännischen Schulen genutzten Gebäuden realisiert werden. Diese Zwischenlösung wurde mit allen Schulleitungen diskutiert. Sie führt zu starken schulorganisatorischen Nachteilen. Daher wird sie nur unter den Gesichtspunkten, dass es sich um eine zeitlich befristete Lösung handelt und dadurch schnellst möglich Planungssicherheit erlangt werden kann, von den Schulleitungen akzeptiert.

Die räumliche Interimslösung für die Strukturentscheidung im Handlungsfeld Kaufmännische Schulen wurde dabei unter Beachtung folgender Prämissen entwickelt:

ü Die fünf kaufmännischen Schulen müssen in der Übergangszeit im bisherigen Raumbestand der kaufmännischen Schulen untergebracht werden.

ü Der Umzug des Wirtschaftsgymnasiums West an den neuen Standort Ludwigstr. 111 erfolgt erst nach Sanierung, damit die Baumaßnahmen nicht im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden müssen.

ü Die Zuordnung des bisherigen Raumbestands wird so organisiert, dass im Gebäude der Kaufmännischen Schule Süd in der Zellerstr. 35-37 in der Übergangszeit maximal von einer kaufmännischen Schule eine Außenstelle eingerichtet werden muss.

Das Gebäude der bisherigen Kaufmännischen Schule Süd steht somit erst nach baulicher Fertigstellung der Maßnahmen an den kaufmännischen Schulen für eine Nachnutzung im Bereich der allgemein bildenden Schulen zur Verfügung.

Damit die notwendigen baulichen Maßnahmen nicht im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden müssen, wird übergangsweise die Einrichtung einer weiteren Außenstelle an der Kaufmännischen Schule 1 in der Zellerstr. 35-37 und ggf. an der Louis-Leitz-Schule sowie die Weiternutzung der Außenstelle des WG West in der Siemensstr. 52 notwendig. Dies ist aus Sicht der Schulleitungen zumutbar, da es sich um einen begrenzten Interimszeitraum handelt.

Aufgrund der aktuellen, akuten Flüchtlingssituation ist es notwendig geworden, das Schulgebäude Ludwigstr. 111 interimsweise als Flüchtlingsunterkunft umzunutzen. Außerdem ist derzeit vorgesehen, dass sich daran eine Interimsnutzung aufgrund von Baumaßnahmen durch das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium anschließt. Somit kann aus heutiger Sicht die Ludwigstr. 111 nach baulicher Modernisierung und Umstrukturierung frühestens zum Schuljahr 2022/23 vom Wirtschaftsgymnasium West bezogen werden. Dadurch werden jedoch die langfristigen Perspektiven der Schulentwicklungsplanung nicht berührt. Die notwendigen Planungen für das Wirtschaftsgymnasium West können unabhängig von den interimsweisen Belegungen fortgeführt werden.


Im Einzelnen führt dies zu folgender mit den kaufmännischen Schulen abgestimmter Interimslösung, die auch in der Anlage 3 als Schaubild dargestellt ist:

Ø Die Kaufmännische Schule 1 ist weiterhin im Stammgebäude in der Hasenbergstr. 26 und in der Außenstelle Reuchlinstr. 4B untergebracht. Zusätzlich erhält sie das ehemalige Gebäude der KS Süd in der Zellerstr. 35-37 als Außenstelle.

Ø Das Wirtschaftsgymnasium West verbleibt zunächst im Stammgebäude in der Rotebühlstr. 101. Da der Raumbedarf des WG West sinkt, kann die Schule die Außenstelle in der Siemensstr. 52 mittel- bis langfristig teilweise bzw. ganz aufgeben. Ø Die Louis-Leitz-Schule nutzt wie bisher ihr Stammgebäude in der Wiener Str. 51 und die direkt benachbarte Außenstelle in der Burgenlandstr. 44. Sie kann auf die Räume in der Außenstelle Siemensstr. 52 in Stuttgart-Feuerbach zugreifen, die vom WG West frei gemacht werden. Ø Für die Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule ergeben sich keine räumlichen Änderungen.

Ø Für die Kaufmännische Schule Nord ist der Raumbestand im Stammgebäude in der Heilbronner Str. 155 ausreichend. In der Endphase der Sanierung und Umstrukturierung der KS Nord wurden baulich bereits Vorkehrungen für die Einrichtung von zwei naturwissenschaftlichen Fachräumen getroffen. Diese Räume müssen jedoch noch endausgebaut, eingerichtet und ausgestattet werden. Diese Maßnahme kann aufgrund des Strukturbeschlusses nun angegangen werden und wird nicht nur für die Interimslösung, sondern dauerhaft für die endgültige räumliche Unterbringung benötigt (siehe Ziffer 5a).

Für die räumlichen Interimslösungen ist davon auszugehen, dass die neu zugeordneten Außenstellen in Bezug auf Einrichtung und Ausstattung der Unterrichtsräume weitestgehend unverändert weitergenutzt werden können. Da in allen Gebäuden die für die Kaufmännischen Schulen notwendigen Unterrichtsräume vorhanden sind, wird überwiegend der Umzug von Lehr- und Lernmitteln erforderlich werden. Darüber hinaus werden insbesondere im Bereich des pädagogischen EDV-Netzes Anpassungsarbeiten notwendig.


6. Ausblick

Die Verwaltung wird parallel zur Umsetzung der räumlichen Interimslösungen gemeinsam mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Schulen und dem Regierungspräsidium die Planungen für die endgültige räumliche Unterbringung der neustrukturierten Kaufmännischen Schulen aufnehmen. Die hierfür notwendigen (unter Ziffer 5 verkürzt dargestellten) einzelnen Planungsschritte und der Zeithorizont bis zu den Jahren 2025 und folgende sind in der GRDrs. 310/2015 ausführlich dargestellt.


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Anlage 2a Schulorganisatorische Zuordnungen.pdfAnlage 2a Schulorganisatorische Zuordnungen.pdfAnlage 2b Modell 11.pdfAnlage 2b Modell 11.pdfAnlage 3 Raumlösungen.pdfAnlage 3 Raumlösungen.pdf