Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
86
3
VerhandlungDrucksache:
346/2018
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 17.05.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: "Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020"
Förderung des Landes Baden-Württemberg von
Personalkosten zur Luftreinhaltung in Kommunen
mit Grenzwertüberschreitungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.05.2018, öffentlich, Nr. 196
Verwaltungsausschuss vom 16.05.2018, öffentlich, Nr. 170

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 02.05.2018, GRDrs 346/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans fünf (Vollzeit-)
Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD und drei (Vollzeit-)Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD, jeweils auf vier Jahre, jedoch bis maximal 30.09.2022, befristet zu beschäftigen.

2. Die Finanzierung in den ersten zwei Jahren erfolgt in den THH 100 - Haupt- und Personalamt, 320 - Amt für öffentliche Ordnung, 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, 660 - Tiefbauamt und 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen haushaltsneutral durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg über 1.041.200 Euro liegt der Landeshauptstadt Stuttgart bereits vor.

3. Die Personalkosten für die beiden letzten Jahre der Förderperiode (2020 - 2022) werden aus dem Fonds "Sofortprogramm Saubere Luft / Nachhaltige Mobilität"
finanziert, der sich aus nicht benötigten Haushaltsmittel auf Grund von Fördermitteln des Bundes oder des Landes im Bereich Luftreinhaltung speist.



EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang