Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
340
24
VerhandlungDrucksache:
851/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 19.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Bäderbetriebe Stuttgart
Nachtragswirtschaftsplan 2020

Vorgang: Bäderausschuss vom 06.11.2020, nicht öffentlich, Nr. 5
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 27.10.2020, GRDrs 851/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für den Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart (BBS) wird für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Nachtragswirtschaftsplan wie folgt festgesetzt:


2020
2020
2020
bisher
Veränderung
Nachtrags-
wirtschaftsplan
EUR
EUR
EUR
1.1.
im Erfolgsplan mit
- Erträgen in Höhe von
21.133.000
-9.908.000
11.225.000
- Aufwendungen in Höhe von
39.407.000
-3.364.000
36.043.000
- einem Jahresverlust von
-18.274.000
-6.544.000
-24.818.000
1.2.
im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben von
30.811.000
9.944.000
40.755.000
1.3.
mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen in Höhe von
0
0
0
1.4.
mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen von
12.500.000
0
12.500.000
1.5.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
(20% der Aufwendungen ) wird
festgesetzt auf
7.881.400
-672.800
7.208.600
2. Finanzierungsbeschluss

2.1 Der im Erfolgsplan gegenüber der ursprünglichen Planung 2020 um 6.374 TEUR höhere Verlustausgleich aus dem städtischen Haushalt wird im Teilergebnishaushalt 2020 THH 200 - Stadtkämmerei, Amtsbereich 2001112 - Finanz- und Beteiligungsverwaltung, Kontengruppe 430 - Transferaufwendungen gedeckt.

2.2 Entsprechend der GRDrs 13/2019 erfolgt die Finanzierung einer Teilrate der Generalsanierung Mineralbad Berg in Höhe von 3.400 TEUR über Grundstückserlöse aus dem Verkauf der Grundstücke am Schwanenplatz (zur Erstellung eines Gesundheitscampus). Im Vermögensplan 2020 wird daher auf der Einnahmen- und Ausgabenseite dieser Betrag in Höhe von 3.400 TEUR, der bisher nicht veranschlagt war, aufgenommen.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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