Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
145
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VerhandlungDrucksache:
318/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 28.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Weiterförderung der Jugendhilfeangebote in freier
Trägerschaft trotz Betriebseinschränkungen nach CoronaVO

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 13.05.2020, öffentlich, Nr. 123
Ergebnis: Vertagung
Gemeinderat vom 14.05.2020, öffentlich, Nr. 105
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO
Gemeinderat vom 14.05.2020, öffentlich, Nr. 111
Ergebnis: Vertagung
Jugendhilfeausschuss vom 25.05.2020, öffentlich, Nr. 51
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 27.05.2020, öffentlich, Nr. 176
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 28.05.2020, öffentlich, Nr. 139
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 11.05.2020, GRDrs 318/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Weiterförderung der Stuttgarter Jugendhilfeangebote in freier Trägerschaft wird trotz angeordneter Schließungen bzw. Angebotseinschränkungen zugestimmt. Grundsätzlich erfolgt die Förderung auf der Grundlage der beschlossenen Fördergrundsätze. Das Jugendamt wird ermächtigt, in den Fällen, in denen aufgrund der veränderten Angebote Anpassungen in der Fördersystematik erfolgen müssen, diese im Rahmen der vorhandenen Förderbudgets vorzunehmen.
2. Die Weiterförderung im bisherigen Umfang erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Träger der Jugendhilfe ihre freien Ressourcen im Rahmen des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes (SodEG) zur Verfügung stellen.

3. Zur Schadensminimierung sind die Träger verpflichtet, nach Möglichkeit vorrangige Ersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) durch Bund und Land in Anspruch zu nehmen.

4. Um freiwillige Kurzarbeit zu ermöglichen, wird den Trägern gestattet, das Kurzarbeitergeld auf 100 % des bisherigen Nettolohns aufzustocken.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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