Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1296/2015 Ergänzung
GZ:
OB
Sitzungstermin: 18.02.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Flüchtlingsunterbringung
Standorte Tranche 6

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik und Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen gemeinsam vom 19.01.2016, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 1296/2015

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 29.01.2016, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: Verweisung der Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 01.02.2016, öffentlich, Nr. 10
Ergebnis: Vorberatung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.02.2016, öffentlich, Nr. 42
Ergebnis: Die Erweiterungen der Standorte Möhringen, Weilimdorf/Hausen und Stammheim werden im Gemeinderat zur Beschlussfassung gestellt.
Verwaltungsausschuss vom 17.02.2016, öffentlich, Nr. 28
Ergebnis: Einmütige Zustimmung zum Vorschlag, die Vorlage bezogen auf die Standorte Möhringen, Weilimdorf/Hausen und Stammheim ohne Votum an den Gemeinderat zu verweisen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.02.2016, GRDrs 1296/2015 Ergänzung, mit folgendem Beschlussantrag:


NEUFASSUNG DES BESCHLUSSANTRAGES

1. Festlegung von Standorten

1.1 Zur Schaffung von weiteren 384 Unterkunftsplätzen in Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) wird der Erweiterung nachstehender Standorte zugestimmt:

Möhringen Kurt-Schuhmacher-Straße 153 Unterkunftsplätze
Weilimdorf/Hausen Steinröhre 153 Unterkunftsplätze
Stammheim Ottmarsheimer Straße 78 Unterkunftsplätze

1.2 Bezüglich des Standorts Zuffenhausen (Schlotwiese; 396 Unterkunftsplätze) und eines Standorts in Mühlhausen mit 153 Unterkunftsplätzen wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegenden Vorschläge zu prüfen und dem Gemeinderat unmittelbar nach den Osterferien zur Entscheidung vorzulegen.

1.3 Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.4 Die Nutzung der neuen Systembauten ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

1.5 Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.


2. Finanzierung

2.1 Für die Errichtung der unter Ziffer 1.1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 5 Einzelgebäude) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 9,23 Mio. €. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,49 Mio. €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 9,72 Mio. € zu rechnen.

Die Baukosten für die Systembauten werden im Teilfinanzhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233115 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten Tranche 6, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen, gedeckt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 veranschlagt.


2.2 Die Ausstattungskosten in Höhe von 0,49 Mio. € werden im Ergebnishaushalt 2016, Teilergebnishaushalt 500 – Sozialamt, Amtsbereich 5003140 – Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie im Teilfinanzhaushalt 500 – Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 – Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 783 – Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt (die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 veranschlagt).


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Zur Erläuterung des aktuellen Sachstands erteilt OB Kuhn dem Ersten Bürgermeister das Wort.

EBM Föll weist zunächst darauf hin, dass der Gemeinderat heute über die Erweiterung von drei Standorten eine Entscheidung treffen soll, und zwar in Möhringen, Kurt-Schumacher-Straße mit zwei Systembauten, in Weilimdorf/Hausen, Steinröhre mit zwei Systembauten und in Stammheim, Ottmarsheimer Straße mit einem Systembau.

Hinsichtlich des Standorts Stammheim, Ottmarsheimer Straße, habe der Bezirksbeirat Stammheim zunächst der Vorlage zugestimmt; zu Beginn dieser Woche habe er sich aber erneut mit dem Sachverhalt befasst, da Fragestellungen, die den Betrieb und die Betreuung der Flüchtlingsunterkunft betreffen, geklärt werden. Die Verwaltung habe hier einzelne Zusagen gemacht, was Wachdienst und ärztliche Versorgung betreffe, und dies sei selbstverständlich auch Grundlage der heutigen Beschlussfassung. Auf die von der Verwaltung in der Sitzung des Bezirksbeirats gemachten Zusagen könne sich der Gemeinderat verlassen.

Beim Standort Mühlhausen habe die Verwaltung den Vorschlag, eine Erweiterung des Standorts an der Wagrainstraße um zwei Systembauten vorzunehmen, zurückgezogen, da aufgrund naturschutzrechtlicher Themenstellungen nicht sichergestellt werden könne, dass diese Unterkünfte rechtzeitig - bis Ende des Jahres 2016 - zur Verfügung stünden. Die Verwaltung werde zwei Alternativvorschläge vertiefend prüfen, und zwar zum einen den Standort Himmelsleiter/Stamitzweg und zum anderen den Bereich Ecke Mönchfeld-/Suttner-/Balthasar-Neumann-Straße. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollten den Gremien nach Ostern vorgestellt werden.

Die Entscheidung hinsichtlich der Erweiterung des Standorts Schlotwiese in Zuffenhausen sei zurückgestellt worden. Die Verwaltung prüfe, wie im Ausschuss für Umwelt und Technik am Dienstagvormittag und in der Bürgeranhörung am Dienstagnachmittag ausgeführt, weitere Alternativstandorte. Die dargelegten Alternativvorschläge seien unter Anwendung der Standortkriterien grundsätzlich machbar; auch hier würden die Ergebnisse nach Ostern den Gremien vorgelegt werden, sodass dann eine Entscheidung getroffen werden könne. In Zuffenhausen seien sowohl der Verwaltungsvorschlag als auch die machbaren Alternativvorschläge noch auf dem Tisch, betont EBM Föll.

Bei der Diskussion dürfe nicht vergessen werden, dass man auch im Jahr 2016 vor einer großen Herausforderung stehe, die Unterbringung der Flüchtlinge durch Systembauten oder anderweitige Unterkunftsplätze gewährleisten zu können, um zu vermeiden, dass noch weitere Turnhallen mit Flüchtlingen belegt werden müssen.

Zur Zahl der benötigten Unterbringungsplätze weist EBM Föll darauf hin, dass im Jahr 2016 ein Bedarf von 1.500 zu schaffenden Plätzen besteht. In der GRDrs 1296/2015 Ergänzung seien davon durch die drei Erweiterungen 384 Plätze abgedeckt, sodass noch rd. 1.100 Plätze fehlen. Ziel sei es, die Unterbringung von Flüchtlingen in den fünf in Anspruch genommenen Turnhallen im Laufe des Jahres 2016 beenden zu können. Dieses Kontingent an Plätzen komme zu den rd. 1.100 Plätzen, die nach der Umsetzung der drei Erweiterungsstandorte noch fehlen, hinzu; es fehlen also insgesamt rd. 1.800 Plätze.

Der Erste Bürgermeister erinnert an die Ankündigung, dass die Verwaltung mit bis zu drei weiteren Standortvorschlägen kommen werde, bei denen sie sich noch in Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern über die Anmietung, Pachtung oder den Erwerb der Flächen befinde. Diese Standorte lägen nicht in Mühlhausen oder Zuffenhausen, sondern in drei anderen Stadtbezirken. Alle Prüf- und Verhandlungsergebnisse würden im April den kommunalen Gremien vorgelegt, von denen die Verwaltung dann konkrete Entscheidungen brauche, damit die Flüchtlingsunterbringung auch im Jahr 2016 weiterhin in einer menschenwürdigen Form gewährleistet werden könne. Nach dem Bezug der Unterkünfte durch die Flüchtlinge solle die Unterbringung vor Ort auf eine grundsätzliche Akzeptanz stoßen.


Abschließend stellt OB Kuhn fest:

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