Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0336-01/-02/-07, 0330-02, 0334-06
GRDrs 511/2020
Stuttgart,
07/14/2020



Konzept zur Einführung digitaler Gremieneinladungen - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.07.2020
23.07.2020



Beschlußantrag:

1. Vom Konzept zur Einführung und Umsetzung digitaler Gremieneinladungen mit dem bestehenden Ratsinformationssystem wird Kenntnis genommen.
2. Die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) vom 8. April 1976 wird gem. Anlage 1 beschlossen.



Begründung:




Zu 1.

Mit dem Antrag 10/2020 „Digital arbeiten, Papierberge vermeiden, Wälder und Klima schonen“ der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, erhielt die Verwaltung den Auftrag, ein zeitnah umsetzbares Angebot digitaler Gremieneinladungen zu erarbeiten.

Mit KORVIS/CUPARLA stehen den Gemeinderäten bereits erprobte und funktionsfähige Plattformen zur digitalen Gremienarbeit zur Verfügung. Für eine ausschließlich digitale Ratsarbeit muss jedoch auch der Versand von Gremieneinladungen (Tagesordnungen und Vorlagen) elektronisch erfolgen. Dies kann zuverlässig über die Aktivierung des Schreibschutzes geschehen, indem mit Fixierung der Tagesordnung eine E-Mail generiert wird, dass die Tagesordnung mit verfügbaren Anlagen in KORVIS eingestellt wurde. Für Vorlagen, die beim Versand der Tagesordnung wegen fehlendem Schreibschutz nicht verlinkt werden konnten, wird mit Fixierung eine gesonderte E-Mail mit Verlinkung erzeugt.

Folgendes Konzept wurde seitens der Verwaltung erarbeitet:

a) Information über die finale Tagesordnung via Mail an alle Mitglieder des betroffenen Gremiums: b) Digitale Bereitstellung der Vorlagen durch „Verlinkung“ in E-Mail an alle Mitglieder des betroffenen Gremiums: c) Information über den Status der Vorlagenerstellung via E-Mail an alle Mitglieder des betroffenen Gremiums: d) Information über die Bereitstellung von „folgt“-Drucksachen via E-Mail an alle Mitglieder des betroffenen Gremiums:
Bedingt durch die derzeitig angespannte Personalsituation im Team Softwareengineering und technische Anwendungsplattformen, Anpassung verschiedener Anwendungen durch Änderung der Umsatzsteuer ab 01.07.2020 und den aktuellen Anforderungen zur Erstellung einer Anwendung für das Gesundheitsamt im Rahmen einer eventuell zu erwartenden zweiten Pandemiewelle, ist eine Realisierung voraussichtlich erst zum Jahresende möglich.

Optionen zur zukünftigen, digitalen Ratsarbeit:

Technisch gesehen ist eine Umsetzung einer weitgehend digitalen Ratsarbeit nach Abschluss der nötigen Programmierarbeiten möglich. Die praktische Umsetzung soll anschließend auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Mitglieder des Gemeinderats werden im Falle der Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats eine Abfrage zur Wahl der rein digitalen oder der mit Papierform kombinierten Ratsarbeit erhalten.

Tagesordnungen und Drucksachen

Im Rahmen der Umsetzung wird es zum Zwecke der Erprobung der digitalen Gremieneinladung eine Übergangsphase mit Doppeleinladung auch in Papierform für Mitglieder des Gemeinderats geben, welche die rein digitale Arbeitsweise gewählt haben.

Diese Freiwilligkeit trägt auch dem Antrag 219/2020 „Komplett papierlose Ratsarbeit?“ der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler Rechnung, die eine Wahlmöglichkeit für die Ratsmitglieder gefordert haben. Die von den Freien Wählern alternativ dargestellte Regelung nach Zuständigkeiten bzw. ordentlicher oder stellvertretender Mitgliedschaft in den Gremien stellt einen höheren Aufwand dar, da der Versand dann über umfangreiche Verteiler neu organisiert werden müsste. Dies kommt aus Sicht der Verwaltung daher nicht in Betracht. Im Übrigen bliebe dann die persönliche Präferenz der einzelnen Mitglieder des Gemeinderats unberücksichtigt, sodass die individuelle Wahlmöglichkeit den einzelnen Bedürfnissen deutlich weiter entgegenkommt.

Gleichzeitig könnte durch diesen Schritt hin zur Digitalisierung grundsätzlich auch der von den Freien Wählern geforderte Versand eines Papierexemplars an die Fraktionsgeschäftsstellen entfallen. Im Gleichklang mit den beschriebenen Wahlmöglichkeiten der einzelnen Mitglieder des Gemeinderats, wird es aber auch den Fraktionsgeschäftsstellen freigestellt sein, statt der rein digitalen Bereitstellung zum Abruf, weiterhin ein Papierexemplar der Sitzungsunterlagen zu erhalten.

Die Verwaltung steht hinter dem Ziel, den Papierverbrauch im Zusammenhang mit der Ratsarbeit nachhaltig zu reduzieren. Aus ihrer Sicht wird die befürchtete Vielzahl an Einzelausdrucken durch die dargestellte bedarfsgerechte Vorgehensweise weitgehend minimiert. Zusätzlich ist an die Verantwortung der einzelnen Nutzer für ressourcensparendes Arbeiten zu appellieren.

Anträge und Anfragen sowie Reaktionen der Verwaltung hierauf

Aufgrund von Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats wird im Zuge der Umsetzung des Angebots digitaler Gremieneinladungen zusätzlich geprüft, ob in einem weiteren Schritt eine automatisierte elektronische Benachrichtigung (auch) für die Verfügbarkeit neuer Anfragen und deren Beantwortung bzw. Anträgen und den hierzu erfolgenden Stellungnahmen eingerichtet und damit der Papierversand (weitgehend) ersetzt werden kann.

In der Zeit bis zu einer möglichen Umsetzung dieser technischen Lösung für Anträge und Anfragen sowie die Reaktionen der Verwaltung darauf, wird seitens der Geschäftsstelle des Gemeinderats interimsmäßig eine händische Lösung wie folgt umgesetzt:
Sobald ein Antrag bzw. eine Anfrage in Papierform unterschrieben eingegangen ist, wird die Geschäftsstelle des Gemeinderats an die Mitglieder des Gemeinderats eine E-Mail im „plain text“-Format (ohne Anhänge und Links) senden, mit der auf den Eingang des Antrags und die Abrufbarkeit in KORVIS/CUPARLA hingewiesen wird. Dies gilt entsprechend für die Reaktionen der Verwaltung in Form von Anfragebeantwortungen und Stellungnahmen zu Anträgen. Es wird nach der Beratung dieser Vorlage eine Abfrage der Mitglieder des Gemeinderats dahingehend geben, wer trotz der seit langem bestehenden digitalen Bereitstellung zum Abruf und dem neuen, jeweils aktuellen Hinweis per E-Mail hierauf, weiterhin Papierexemplare von Anfragen und deren Beantwortung bzw. Anträgen und den hierzu erfolgenden Stellungnahmen erhalten möchte.

Auswirkungen auf die Verwaltung

Vor dem Hintergrund der Einführung der oben ausgeführten Optionen zur digitalen Ratsarbeit werden zudem auch die Abläufe in der Verwaltung kritisch hinterfragt und angepasst. Die konkreten Auswirkungen für die Verwaltung werden zu gegebener Zeit in einer Geschäftsanweisung des Oberbürgermeisters geregelt.


Zu 2.

Mit der Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) nach Anlage 1 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die digitale Gremieneinladung geschaffen.

Wie in der Zwischennachricht vom 16.03.2020 angekündigt, werden in den durch die Änderung zur digitalen Gremieneinladung betroffenen Paragraphen mit geregelte andere Aspekte ebenfalls angepasst. So werden die in § 11 GOG a. F. enthaltenen, nicht mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Einklang stehenden Regelungen zu kurzfristigen Aufnahme von Gegenständen auf die Tagesordnung von Sitzungen und auch die damit im Zusammenhang stehenden rechtlich unzulässigen Dringlichkeitsanträge nach § 25 GOG a. F. rechtskonform modifiziert bzw. ersetzt.

Weiterhin wurde in § 11 GOG Abs. 4 Satz 2 GOG n. F. ein valides Antragsrecht des Arbeitskreises Stuttgarter Jugendräte eingefügt.

Neben verschiedenen mit den obigen Anpassungen im Zusammenhang stehenden Folgeänderungen wurden schließlich die Möglichkeit der Videokonferenzsitzung in Formulierungen berücksichtigt und der Wunsch einiger Stadträtinnen nach einer generellen Regelung in Bezug auf die Befreiung von der Teilnahme an Sitzungen im Rahmen des Mutterschutzes aufgegriffen (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 4 GOG n. F.).

Im Einzelnen:


a) Zu § 1 Ziff. 1 Geschäftsordnungsänderung (Änderung von § 4 GOG (Anwesenheit in der Sitzung))

Stadträtinnen verschiedener Fraktionen sind mit der Frage auf die Verwaltung zugekommen, um im Rahmen der Novellierung der Hauptsatzung die Möglichkeiten für die Berücksichtigung des Themas „Mutterschutz“ zu eruieren. Im Rahmen des dazu stattgefundenen Gesprächs wurde vereinbart, dass die Verwaltung bei der nächsten Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats eine generelle Regelung zur Befreiung von Stadträtinnen, die im Mutterschutz sind, von der Teilnahme an Gremiensitzungen aufnimmt. Dies hat den Vorteil, dass künftig keine Befreiung beim Oberbürgermeister oder dem Gemeinderat im Einzelfall mehr beantragt werden muss, sondern eine Mitteilung des Umstandes und der Dauer des Mutterschutzes genügt.


b) Zu § 1 Ziffer 2 Geschäftsordnungsänderung (Änderung von § 10 GOG (Einberufung des Gemeinderats))

Mit der Änderung in § 10 wird die elektronische Einladung zur Regel erhoben. Daneben bleibt die Möglichkeit zur schriftlichen Einladung bestehen, was es - wie im obigen Konzept zur digitalen Gremieneinladung dargelegt - der Verwaltung ermöglicht, den Mitgliedern des Gemeinderats die Option eröffnet, weiterhin die schriftliche Einladung zu wählen.

Zudem wird die Regelung getroffen, dass bei einem Eingang der Benachrichtigungs-E-Mail bis 17:00 Uhr des jeweiligen Tages, die Zustellung der Tagesordnung als an diesem Tag erfolgt gilt. Dies stellt eine klare Rahmenbedingung für die Verwaltung und die Gremienmitglieder dar, so dass sich jeder darauf einstellen kann, bis wann die Verwaltung entsprechende Dokumente an einem Tag einstellt und wann sich die Mitglieder des Gemeinderats darauf verlassen können, dass an diesem Tag nichts relevantes fristgebundenes Neues mehr eingeht.


c) Zu § 1 Ziffer 3 Geschäftsordnungsänderung (Änderung von § 11 GOG (Tagesordnung))

- § 11 Abs. 1 bis 2 und 7 bis 9 GOG n. F.:
- § 11 Abs. 3 bis 6 GOG n. F.:

d) Zu § 1 Ziffer 4 Geschäftsordnungsänderung (Änderung von § 13 (Öffentliche Ankündigung der Sitzung; Presseberichterstattung))

Hier wird die Geschäftsordnungsregelung zur ortsüblichen Bekanntgabe auf die in der Bekanntmachungssatzung bestehende differenziertere Regelung angepasst. Ferner wird mit der Ergänzung der Angabe auf der Tagesordnung um die „Art der Sitzung“ bereits vorausschauend die Möglichkeit zur Videokonferenzsitzung des Gemeinderats mitberücksichtigt.


e) Zu § 1 Ziffer 5 -9 Geschäftsordnungsänderung (Änderung der §§ 16, 18, 19, 21 und 25)

Hier handelt es sich um Folgeänderungen.



Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat L/OB hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 10/2020 "Digital arbeiten, Papierberge vermeiden, Wälder und Klima schonen" der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN;
Antrag 219/2020 "Komplett papierlose Ratsarbeit?" der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 10/2020 "Digital arbeiten, Papierberge vermeiden, Wälder und Klima schonen" der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Antrag 219/2020 "Komplett papierlose Ratsarbeit?" der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler (Hinweis: Die in den Ziffern 1 und 2.a des Antrags enthaltenen Anfragen werden in einer gesonderten Stellungnahme beantwortet)




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) vom 8. April 1976
Änderung
der
Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) vom 8. April 1976


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am _______ aufgrund von § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) vom 8. April 1976 (Geschäftsordnungsänderung) beschlossen:

§ 1

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) vom 8. April 1976 (Stadtrecht 0/6), zuletzt geändert am 24. Juli 2013, wird wie folgt geändert:


1. Änderung von § 4 (Anwesenheit in der Sitzung)


2. Änderung von § 10 (Einberufung des Gemeinderats)


3. Änderung von § 11 (Tagesordnung)


4. Änderung von § 13 (Öffentliche Ankündigung der Sitzungen; Presseberichterstattung)


5. Änderung von § 16 (Vorlagen des Bürgermeisteramts)

6. Änderung von § 18 (Verhandlungsgegenstand)


7. Änderung von § 19 (Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände)


8. Änderung von § 21 (Berichterstattung)


9. Aufhebung von § 25 (Dringlichkeitsanträge)

§ 2

Diese Geschäftsordnungsänderung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.





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