Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
112
6
Verhandlung
Drucksache:
310/2016
GZ:
AK/WFB
Sitzungstermin:
09.06.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Personalwohnungen des Klinikums Stuttgart
Neustrukturierung
Vorgang: Krankenhausausschuss vom 03.06.2016, öffentlich, Nr. 24
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, die Beschlussantragsziffer 2 b wie folgt zu ändern:
2 b) der Erhalt der Gebäude Wolframstraße 61 und 63 (ehemaliges Bürgerhospital) und der Übergang von städtischem Grundvermögen auf die SWSG
Verwaltungsausschuss vom 08.06.2016, öffentlich, Nr. 209
Ergebnis: einmütige Zustimmung in der Fassung des KA vom 03.06.2016
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 24.05.2016, GRDrs 310/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.1 Der von der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG), der Landeshauptstadt, dem Klinikum Stuttgart und dem Personalrat des Klinikums erarbeiteten Konzeption für die Personalwohnungen des Klinikums Stuttgart wird zugestimmt.
1.2 Dem Abschluss der Absichtserklärung zur Bereitstellung von Personalwohnungen für das Klinikum Stuttgart (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass zur Umsetzung der Konzeption erforderlich sind
a) die Anpassung des Planungsrechts bezüglich der Personalwohngebäude am Klinikumstandort Bad Cannstatt und
b) die Übertragung der Gebäude Wolframstr. 61 und 63 (ehemaliges Bürgerhospital) vom städtischen Grundvermögen auf die SWSG.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2016 die vertieften Planungen und Untersuchungen durchzuführen und auf dieser Grundlage die endgültige Konzeption zur Neustrukturierung der Personalwohnungen des Klinikums und die zur Umsetzung notwendigen Vertragsgrundlagen auszuarbeiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies gilt entsprechend für die Anpassung des Planrechts nach Ziffer 2 Bst. a).
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
den Beschlussantrag
in der Fassung KA
ohne Aussprache bei 1 Gegenstimme mehrheitlich.
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