Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
122
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VerhandlungDrucksache:
356/2024
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 06.06.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wetzlarer Straße 25 (Ca 315/1) im Stadtbezirk Bad Cannstatt
- Bebauungsplan der Innenentwicklung
gem. § 13 a BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
ohne Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 04.06.2024, öffentlich, Nr. 185
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 16.05.2024, GRDrs 356/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wetzlarer Straße 25 (Ca 315/1) in Stuttgart - Bad Cannstatt wird in der Fassung vom 28. September 2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 28. September 2023.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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