Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0597/5
GRDrs 1451/2019
Stuttgart,
12/19/2019



Festsetzung der Stellenpläne der Landeshauptstadt Stuttgart
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich20.12.2019



Beschlußantrag:

Aufgrund der §§57, 79 und 80 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 der Gemeindehaushaltsverordnung und nach Maßgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 19.12.2019 beschlossenen Änderungen werden im Rahmen der Haushaltssatzung die Stellenpläne wie folgt festgesetzt:

1. der Stellenplan für die Beamten und Beamtinnen sowie für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr 2020 auf 11.813,5612 Planstellen (einschließlich der Beamtenstellen der Eigenbetriebe) – vgl. Anlage 2.

2. der Stellenplan für die Beamten und Beamtinnen sowie für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr 2021 auf 11.822,7612 Planstellen (einschließlich der Beamtenstellen der Eigenbetriebe) – vgl. Anlage 3.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Stellen, die im Aktionsprogramm Klimaschutz enthalten sind, sowie 10% aller übrigen zur Schaffung beschlossenen Stellen bereits vor Genehmigung der Haushaltssatzung ab dem 01.01.2020 zu besetzen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dieser GRDrs werden die für die Erfüllung der Aufgaben in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 erforderlichen Stellen in den Stellenplänen 2020 und 2021 bestimmt.

Die wichtigsten Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2019 sind in Anlage 1 dargestellt.

Die Festsetzung erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse der 2. Lesung, Teil Stellenplan am 11. und 12. Dezember 2019. Sollten im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 19.12.2019 oder in der 3. Lesung am 20.12.2019 abweichende oder zusätzliche stellenplanrelevante Beschlüsse gefasst werden, werden diese ggf. mit einer Ergänzung zu dieser GRDrs zur Beschlussfassung gebracht.


Finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich rein rechnerisch ab dem Haushaltsjahr 2020 finanzwirksame Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rund 47 Mio. Euro und ab dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt rund weiteren 2,5 Mio. Euro.

Die in den Beträgen berücksichtigten Einsparungen durch Stellenstreichungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

3

<Anlagen>



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