Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
74
7b
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
28.03.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neckarpark, Stellplatzschlüssel für genossenschaftliche Mietwohnungen
- Antrag Nr. 44/2019 (Ziff. 2) v. 01.02.19 (FW)
- Antrag Nr. 81/2019 v. 22.02.19 (SPD)
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.03.2019, öffentlich, Nr. 132
Ergebnis: Kenntnisnahme und Verweisung in Gemeinderat
Nachdem OB
Kuhn
diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen und auf die im Betreff genannten Anträge hingewiesen hat, erklärt er, die Verwaltung schlage Folgendes vor:
- Nahwärmekosten werden, wie im Exposé angegeben, in Rechnung gestellt. Die Mehrkosten werden von der Stadt (Amt für Umweltschutz) getragen.
- Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause einen Entwurf einer stadtweiten Stellplatzsatzung vor.
Diese Stellplatzsatzung habe zum Ziel, die Stellplatzquote im Wohnungsbau zu reduzieren. Davon würden dann auch die Baugenossenschaften im Gebiet Q5, 2. Bauabschnitt (BA) Neckarpark, profitieren.
Von StR
Körner
(SPD) wird der Antrag Nr. 81/2019 und von StRin
von Stein
(FW) der Antrag Nr. 44/2019 kurz begründet.
Zum Vorschlag der Verwaltung äußern sich StR
Körner
, StR
Peterhoff
(90/GRÜNE), StRin
Bulle-Schmid
(CDU), StRin
von Stein
, StR
Conz
(FDP) und StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) positiv.
Durch StRin
Bulle-Schmid
wird darum gebeten, bei der Erarbeitung der Stellplatzsatzung gebietsspezifische Betrachtungen zu berücksichtigen. Analog äußern sich StRin
von Stein
, StR
Conz
und StR
Klingler
(BZS23). Darüber hinaus ist für StRin
von Stein
der Platzbedarf von Fahrrädern und Lastenfahrrädern zu berücksichtigen. Durch StR
Ozasek
wird bedauert, dass der von seiner Fraktionsgemeinschaft im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses gestellte Antrag, den Stellplatzschlüssel im besagten Gebiet zu reduzieren, abgelehnt wurde.
Abschließend stellt OB
Kuhn
, ohne dass sich Einwendungen ergeben, fest:
Der Gemeinderat
nimmt
vom Verwaltungsvorschlag
- Nahwärmekosten werden, wie im Exposé angegeben, in Rechnung gestellt. Die Mehrkosten werden von der Stadt (Amt für Umweltschutz) getragen.
- Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause einen Entwurf einer stadtweiten Stellplatzsatzung vor.
zustimmend
Kenntnis
.
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