Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
224/2018
GZ:
StU/T
Sitzungstermin: 27.09.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
Umgestaltung Ostendstraße und Parkzugang Villa Berg
Bau- und Vergabebeschluss

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.09.2018, öffentlich, Nr. 408
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.09.2018, öffentlich, Nr. 419
Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt und des Technischen Referats vom 03.09.2018, GRDrs 224/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umgestaltung des Teilabschnitts der Ostendstraße von der Hack- bis zur Sickstraße einschließlich des Zugangsbereichs zum Park der Villa Berg auf Grundlage der Entwurfsplanung des Büros KMB Plan Werk Stadt GmbH, Ludwigsburg vom 19. April 2018 (Anlage 2) sowie der Kostenberechnung vom 18. Mai 2018 (Anlage 3) mit Gesamtkosten von 1.104.000 € brutto (einschließlich insgesamt 59.000 € aktivierungsfähiger Eigenleistungen des Tiefbauamts für Bauabschnitt 1 und 2) wird zugestimmt.

2. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten (BA): BA 1 beinhaltet den Straßenumbau der Ostendstraße von der Hack- bis zur Sickstraße und BA 2 beinhaltet den Eingangsbereich und Zugang zum Park Villa Berg (Anlage 4).

3. Die Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 961.000 € (incl. 51.000 € aktivierungsfähige Eigenleistungen des Tiefbauamts) für den BA 1 werden im Teilfinanzhaushalt THH 610, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Projekt Nr. 7.613801, Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-, Ausz.Gr.7872, Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

bis 2017: 89.000 € brutto
in 2018: 872.000 € brutto

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 3 sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.

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