Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 2/2020
Stuttgart,
01/13/2020



Flughafen Stuttgart
Terminalentwicklung STR 4.0




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
31.01.2020
06.02.2020



Beschlußantrag:

1. Von den Planungen der Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) zur modularen Terminalentwicklung mit Erstellung eines Ersatzterminals und der Neuordnung im Flughafenbereich West wird Kenntnis genommen.

2. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der FSG wird beauftragt, den Planungen zur modularen Terminalentwicklung und der Einleitung eines Planfeststellungsverfahren für die Neuordnung und Entwicklung der westlichen Flughafenflächen mit den dargestellten Eckpunkten zuzustimmen.



Begründung:


Beschluss des Aufsichtsrats der FSG

Der Aufsichtsrat der FSG hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2019 folgende Beschlüsse gefasst:

Die modulare Terminalentwicklung STR 4.0 wird keinen Bedarf einer zweiten Start- und Landebahn nach sich ziehen. Ausschließliches Ziel der modularen Terminalentwicklung STR 4.0 ist die Terminalkapazität an die steigenden Anforderungen an Prozessqualität, Passagierkomfort, Sicherheit und Nachhaltigkeit anzupassen.

Die FSG hat sich zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2050 ihre im eigenen Verantwortungsbereich liegenden CO2-Emmissionen auf Null zu senken. Dieser Beitrag zum Klimaschutz ist noch ambitionierter als die Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Dieses Ziel kann dabei nur erreicht werden, wenn die modulare Terminalentwicklung STR 4.0, die eine umfangreiche energetische Sanierung vorsieht, wie geplant umgesetzt wird. Damit ist die Terminalentwicklung STR 4.0 die Voraussetzung für eine nachhaltige, zukunftsgerichtete Luftverkehrsentwicklung an der Mobilitätsdrehscheibe Flughafen Stuttgart.

Zwingende Voraussetzung für die weitere Terminalentwicklung ist es dabei, dass die FSG die notwendigen Finanzmittel aus eigener Kraft erwirtschaften kann und keine Zuschüsse von den Gesellschaftern notwendig sind.

Die Terminalentwicklung wird dabei keinen zusätzlichen Flächenverbrauch verursachen, so dass keine neuen Flächen versiegelt werden.

Der Aufsichtsrat stimmt der Vorbereitung und Planung eines Architektenwettbewerbs für die modulare Terminalerweiterung auf der Grundlage der dargestellten Eckpunkte zu.

Der Aufsichtsrat stimmt der Planung eines Ersatzterminals und der Vorbereitung des entsprechenden Bauantrags zu.

Der Aufsichtsrat stimmt der Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Neuordnung und Entwicklung der westlichen Flughafenflächen zu.

Der Aufsichtsrat beschließt, wegen der besonderen Bedeutung der Terminalentwicklung diese Planung gemäß § 13 Abs. 6 FSG-Gesellschaftsvertrag vor ihrer Umsetzung der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der/die Vertreter/in der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung benötigt zur Stimmabgabe der Weisung durch den Gemeinderat.


Ausgangslage

Der Flughafen Stuttgart wurde in der Vergangenheit bei den Passagieren immer beliebter. Eine Analyse des Beratungsunternehmens Intraplan bestätigte, dass sich auch in den kommenden Jahren der Standort Stuttgart positiv entwickeln wird. In der Folge werden die schon heute begrenzte Terminalkapazität und die steigenden Anforderungen an Prozessqualität, Passagierkomfort, Sicherheit und Nachhaltigkeit zu einem immer größeren Engpass führen. Hinzu kommt aufgrund des Gebäudealters ein zukünftiger Sanierungsbedarf in Verbindung mit energetischen Verbesserungen, welche die Terminalkapazität temporär und abschnittsweise weiter einschränken wird.

Um einem weiteren Qualitäts- und Serviceverlust entgegenzuwirken, muss der Flughafen Stuttgart baulich auf diese Situation reagieren. Andernfalls wäre eine nachhaltige Passagierentwicklung gefährdet und der Flughafen Stuttgart sowie der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg würden von der europäischen Luftfahrtentwicklung abgehängt.


Modulare Terminalentwicklung

Gemäß der Vorgabe des Aufsichtsrats der FSG, eine Terminalentwicklung zu planen, welche die Flughafen Stuttgart GmbH aus eigenen Mitteln finanzieren kann, wurde von der Geschäftsführung eine modulare, bedarfsgerechte Terminalentwicklung erarbeitet. Dieses Konzept schließt auch eine Sanierung der Bestandsterminals mit ein. Teils durch Umbauten und Neugestaltung, teils durch Erweiterungen, sollen die Terminalgebäude nach und nach an aktuelle Entwicklungen und funktionale Erfordernisse angepasst werden. Im Rahmen der geplanten Bauabläufe wird es erforderlich sein, bestimmte Terminalbereiche aufgrund von Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen temporär zu schließen oder rückzubauen. Der Ansatz einer modularen Terminalentwicklung erlaubt es der FSG, bei sich ändernden Rahmenbedingungen (z.B. schwankende Passagierentwicklungen, wirtschaftliche Notwendigkeiten, etc.) Anpassungen vorzunehmen und das Bauprogramm bestmöglich auszusteuern.

Der Aufsichtsrat hat ausdrücklich festgestellt, dass die Terminalentwicklung keinen Bedarf einer zweiten Start- und Landebahn nach sich ziehen wird.

Ziel der Planung ist es, die Passagierkapazität während der diversen Baumaßnahmen zu erhalten. Um dies zu erreichen, wird die Erstellung eines Ersatzterminals notwendig. Dieses Ersatzterminal soll in etwa die Kapazität des derzeitigen Terminals 4 erhalten und ist auch für die Umsetzung der Sanierungen des Gebäudebestands ohne Kapazitätszuwachs unverzichtbar. Nach Umsetzung des Bauprogramms muss das Ersatzterminal wieder weichen, da diese Fläche in der langfristigen Flächenplanung für weitere Entwicklungen verplant ist.

Im Rahmen der Terminalentwicklung wird ein starker Fokus auf das Energiekonzept und die Nachhaltigkeit gelegt. In diesem Zuge wird geprüft, ob eine Gebäudezertifizierung nach DGNB oder LEED erfolgen kann.


Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit hat die FSG ein Cashflow-Szenario unter Berücksichtigung sämtlicher am Flughafen vorgesehenen Investitionen erstellt. Im Betrachtungszeitraum wird daher von einem Investitionsvolumen von insgesamt ca. 2,2 Mrd. € bis 2043 ausgegangen. Darüber hinaus sind die folgenden Prämissen hinterlegt:

Bedingt durch den modularen Ansatz der Terminalentwicklung ist der Mittelabfluss über einen verhältnismäßig langen Zeitraum gestreckt. Diese Tatsache erlaubt es der FSG, einen Teil der Investitionen aus dem laufenden Cashflow zu bedienen. Die Verschuldung steigt in der langfristigen Betrachtung dennoch auf maximal knapp 450 Mio. €. Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei ca. 50%.

Im dargestellten Szenario und unter Berücksichtigung der beschriebenen Prämissen, kann die FSG die Investitionen aus eigener Kraft erbringen. Die Option einer Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögen, um beispielsweise einer möglichen negativeren Entwicklung entgegenzuwirken, ist in diesem Szenario unberücksichtigt.


Neuordnung Flughafenbereich West

Aufgrund der geplanten Bauabläufe für das Ersatzterminal sowie anderer Infrastrukturmaßnahmen ist es erforderlich, Flächenbereiche im Westen des Flughafens neu zu ordnen, zu optimieren und weiterzuentwickeln.

Um einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten zu können, ist die Schaffung mehrerer Abstellpositionen für Luftfahrzeuge notwendig. Zudem rückt die Verlegung der Winterdienstfahrzeuge von der Landseite auf die Luftseite aufgrund von Sicherheits-aspekten verstärkt in den Fokus. Die Freimachung von Flächen rund um das Ersatzterminal für flughafenaffine Nutzungen ist die Folge. Diese Maßnahmen sollen parallel zu den Baumaßnahmen der modularen Terminalentwicklung geplant werden. Für die planungsrechtliche Neuordnung der Flächen im Westen des Flughafens ein Planfeststellungsverfahren notwendig.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage
Präsentation Terminalentwicklung





Finanzielle Auswirkungen






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

Präsentation der FSG zum Thema Terminalentwicklung STR 4.0

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