Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
257
9
Verhandlung
Drucksache:
912/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin:
22.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
BPlan mit Satzg. ü. örtl. Bauvorschriften Ostseestraße/
Adestraße (Zu 260) im Stadtbezirk Zuffenhausen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO
mit Anregungen i. S. v. § 3 (2) BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.11.2018, öffentlich, Nr. 516
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 2 Gegenstimmen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 23.10.2018, GRDrs 912/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Ostseestraße/Adestraße (Zu 260) im Stadtbezirk Zuffenhausen wird in der Fassung vom 23.04.2018 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 23.04.2018 / 24.09.2018.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.
Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme ein. Es wird festgestellt, dass die Anregungen nicht berücksichtigt werden können.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache mit 9 Gegenstimmen mehrheitlich
wie beantragt.
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