590.120.307,79 €
- die Rückstellungen
102.504.000,00 € (davon für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen - die Verbindlichkeiten 282.821.253,14 € - Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 0,00 € - Rechnungsabgrenzungsposten 47.511,00 €
3. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestimmt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17a KHG.
Begründung: Jahresergebnis 2015 Der Jahresfehlbetrag 2015 beläuft sich auf 27.612.242,99 EUR gegenüber 24.563 TEUR im Vorjahr. Der Verlust ist in Höhe von 12.510.865,35 EUR nicht durch das Eigenkapital gedeckt. Die Zielvorgabe des Nachtragswirtschaftsplans 2015 wurde nicht eingehalten. Das Ergebnis liegt rd. 7.419 TEUR unter dem Planansatz (- 20.193 TEUR). Zur Ergebnisverschlechterung hatten u.a. vorsorglich gebildete Wertberichtigungen und Rückstellungen im Bereich der International Unit in Höhe von 9.845 TEUR beigetragen. Verlustausgleichszahlungen für das Vorjahr erfolgten nicht. Von der Landeshauptstadt wurden 5.000 TEUR zum teilweisen Ausgleich der strukturellen Unterdeckung des Kinderkrankenhauses Olgahospital geleistet. Das Klinikum erhielt von der Stadt als Krankenhausträger außerdem Zuschüsse in Höhe von 1.000 TEUR für die Ausbildungsstätten, 2.387 TEUR für die Beamtenversorgung sowie 2.819 TEUR für Bauzeitzinsen im Rahmen der Baumaßnahmen des Strukturellen Rahmenplanes. Für die Kindertagesstätten des Klinikums erstattete die Stadt 1.676 TEUR im Rahmen der allgemeinen Förderung für Betriebskindergärten. Darüber hinaus erhielt das Klinikum für die Aufgabenwahrnehmung für die Stadt im Bereich der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Tagesstätten, der gerontopsychiatrische Dienste sowie zur Förderung einer Suchtberatungsstelle 2.028 TEUR. Im Beteiligungsbericht 2015 der Landeshauptstadt Stuttgart finden sich weitere Kennzahlen und Erläuterungen zu den Grundzügen des Geschäftsverlaufs, der Ertrags- und Vermögenslage des Klinikums Stuttgart. Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsamtes Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte am 17.12.2015 (GRDrs 1063/2015). Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde von der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Im Bestätigungsvermerk wird auf ein Prüfungshemmnis im Zusammenhang mit der International Unit des Klinikums Stuttgart hingewiesen. Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird ausgeführt: „… Mit Ausnahme des im folgenden Absatz dargestellten Prüfungshemmnisses haben wir unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung mit der im nachfolgenden Absatz dargestellten Ausnahme eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Die Vollständigkeit sowie Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen konnten aufgrund noch nicht abgeschlossener Ermittlungen seitens staatlicher Stellen und Behörden und von dem Eigenbetrieb beauftragter Rechtsanwälte im Zusammenhang mit dem internationalen Geschäft des Eigenbetriebs nicht hinreichend sicher beurteilt werden. Auch durch alternative Prüfungshandlungen konnten wir keine hinreichende Sicherheit über die Vollständigkeit und Höhe der sonstigen Rückstellungen gewinnen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist. Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der KHBV, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Mit der genannten Einschränkung steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfasste auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung). Die erforderlichen Feststellungen (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) sind im Bericht über die Prüfung (vgl. Anlage) dargestellt. In der Zusammenfassung der Feststellungen führt der Abschlussprüfer im Bezug auf die International Unit aus: „… Darüber hinaus sind folgende Sachverhalte und Feststellungen, die Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen können, hervorzuheben: Im Rahmen unserer Prüfung haben sich Anhaltspunkte für erhebliche Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der tatsächlichen Geschäftsführung im Bereich der International Unit ergeben, die verschiedene Fragen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 53 HGrG aufwerfen. In diesem Zusammenhang sind derzeit verschiedene Untersuchungen durch staatliche Stellen sowie seitens des Klinikums beauftragte Rechtsanwälte anhängig, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Eine endgültige Beurteilung dieser Sachverhalte im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und ggf. weitere, auch finanzielle Auswirkungen auf das Klinikum, wird erst nach Abschluss dieser Untersuchungen möglich sein.“ Seit 01.01.2006 erfolgt die Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung für die Ausbildungsberufe gemäß § 2 Nr. 1a KHG über einen bei der BWKG zu führenden Ausbildungsfonds (§ 17a KHG). Die zweckgebundene Verwendung muss gem. § 17a Abs.7 KHG vom Krankenhausträger für die Budgetverhandlungen nach Absatz 3 durch eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung für das abgelaufene Jahr nachgewiesen werden (vgl. Anl. 4). Das Rechnungsprüfungsamt hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2015 mit Datum vom 10.10.2016 Herrn Oberbürgermeister zugeleitet. Im Abschnitt Prüfungsergebnis (vgl. Anlage) wird ausgeführt: „Die örtliche Prüfung ergab, mit Ausnahme von Einschränkungen im Bereich der International Unit, keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 des Eigenbetriebs KS gemäß §16 Abs. 3 EigBG entgegenstehen. Eine Entlastung der Geschäftsleitung für 2015 wird dem Gemeinderat wegen der noch aufzuklärenden Sachverhalte in der International Unit aus Haftungsgründen jedoch nicht empfohlen.“ Im Zusammenhang mit den vom Abschlussprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt angesprochenen Sachverhalten wurden von Trägerseite die notwendigen Maßnahmen veranlasst. In enger Abstimmung mit Behörden, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Abschlussprüfer und einem renommierten Rechtsanwaltsbüro werden die Sachverhalte aufgearbeitet und Organisationsdefizite im Zuge der Neuorganisation der International Unit behoben. Den gemeinderätlichen Gremien wird berichtet. Entlastung der Geschäftsleitung Eine Entlastung der Geschäftsleitung für 2015 erfolgt wegen der noch aufzuklärenden Sachverhalte in der International Unit aus Haftungsgründen nicht. Geschäftsführung im Wirtschaftsjahr 2015: Dr. Ralf-Michael Schmitz. Michael Föll Erster Bürgermeister Anlagen