Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 212/2018
Ergänzung
Stuttgart,
06/27/2018



Stuttgart auf dem Weg zur glyphosatfreien Stadt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich28.06.2018



Beschlußantrag:


1. Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt das Ziel, unabhängig von der Entscheidung der EU im Sinne des Vorsorgeprinzips bis spätestens 2022 eine glyphosatfreie Stadt zu werden.

2. Auf städtischen Flächen, etwa Parks, Grünanlagen und Friedhöfen, findet daher bereits seit Sommer 2016 kein Glyphosateinsatz mehr statt.

3. Das städtische Weingut befindet sich im Übergang und wird 2019 glyphosatfrei sein. Nachdem im Jahr 2017 ein mechanisches Unterstockgerät erworben wurde, werden im Jahr 2018 die personellen Voraussetzungen geschaffen werden, die 11 ha Direktzuganlagen zukünftig herbizidfrei zu bewirtschaften. Bei 5 ha Terrassenweinbergen wird 2018 mit zwei unterschiedlichen Lösungsansätzen versucht, eine vollständig herbizidfreie Unterstockbehandlung zu erreichen. Die Ergebnisse dieser Versuche werden auch den privaten Weinbaubetrieben der Stadt zur Verfügung gestellt.

4. Dem Einsatz glyphosathaltiger Herbizidprodukte zur Bewuchsbekämpfung der Schottergleise der SSB und des Stuttgarter Hafens wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass sie eine Minimierungsstrategie verfolgen, um - beispielsweise durch Sensorik-Einsatz - möglichst wenig glyphosathaltiges Herbizid auszubringen und fortlaufend nach Alternativen zur Bewuchsbekämpfung suchen.
Zudem werden bei Neubaustrecken und grundlegenden Umbauten grundsätzlich überall dort begrünte Gleiskörper realisiert, wo dies technisch und betrieblich realisierbar ist.

5. Der Glyphosateinsatz auf städtisch verpachteten Wiesen, Baumwiesen und Gartenland ist künftig vertraglich auszuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Pachtverträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in der Regel 01.11.2018) anzupassen bzw. neu abzuschließen.

6. Die Pächter von städtischen Obstbau-, Acker- und Weinbauflächen werden aufgefordert, die Verwendung von Glyphosat wo möglich zu reduzieren und bis spätestens 2022 zu beenden.
Bestehende Pachtverträge werden spätestens im Jahr 2022 fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt und können dann mit dem Verbot der Verwendung von Glyphosat neu abgeschlossen werden.
Bei einem Pächterwechsel wird das Verbot der Verwendung von Glyphosat bereits heute festgeschrieben.

7. Die Verwaltung wirbt bei Handel, Landwirtschaft und privaten Gartenbesitzern für die Zielsetzung eines glyphosatfreien Stuttgarts.


Begründung:


Aufgrund des Vorberatungsergebnisses des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 22.06.2018 (vgl. NNr. 60/E/2018 zur GRDrs. 212/2018) wird der Beschlussantrag
neu gefasst.


Erledigte Anträge:

Änderungsantrag 116/2018 zur GRDrs 212/2018 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS






Fritz Kuhn
Oberbürgermeister

































Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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