Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 932/2023
Stuttgart,
12/11/2023



Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (RBB),
Satzungsänderung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.12.2023
14.12.2023



Beschlußantrag:

Diese Beschlussanträge stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen
Gremien des LK ES und des ZV RBB (vorgesehen am 19.12.2023).

1. Dem Entwurf der geänderten Satzung des ZV RBB zum 01.01.2024 gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Dem Entwurf des Kooperationsvertrags des ZV RBB zum 01.01.2024 gemäß Anlage 3 wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der ZV RBB hat einen Entwurf zur Anpassung der Verbandssatzung erstellt. Folgende Anforderungen sollen dadurch erfüllt sein:

Zu a) Anpassung der Kontingente der Mitglieder gemäß deren Angaben
Das in der Verbandssatzung derzeit hinterlegte Gesamt-Kontingent beträgt 160.500 t/a. Der Verbandsverwaltung wurden von den Mitgliedern für den Zeitraum ab 2024 Kontingente in Höhe von 150.600 t/a gemeldet. Nach aktuellem Sachstand soll der Landkreis Esslingen künftig im Rahmen einer Verbandsmitgliedschaft ein Kontingent in Höhe von 5.000 t/a übernehmen.

Die von Esslingen im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrags mit der LHS vereinbarten Garantiemengen (65.000 t/a) bleiben davon unberührt.

Vorbehaltlich der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien werden damit ab dem Jahr 2024 Kontingente in Höhe von 155.600 t/a gebunden sein. Die Auslastung der möglichen Gesamt-Kapazität soll dabei grundsätzlich durch den Zweckverband erfolgen - es sollen einerseits Mengen für die Bedarfe der Verbandsmitglieder vorgehalten werden - bzw. je nach Verfügbarkeit auch Mengen am Markt angeboten werden können (s. Pkt. b).

Zu b) Verankerung der Grundlagen für das Management freier Mengen durch den Zweckverband
Gemäß § 6 Abs 6 Nr 16 der Verbandssatzung kann der Zweckverband nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung Grundsätze über die Abnahme von Abfällen Dritter festlegen. Zur Aufgabenerfüllung kann sich der Zweckverband dabei auch seiner Verbandsmitglieder bedienen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung beabsichtigt der Zweckverband daher zunächst für das Jahr 2024 mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Calw eine Vereinbarung über die Bewirtschaftung der freien Kapazitäten des Restmüllheizkraftwerks zu schließen (s. Anlage 5). Anders als für die Lieferungen des Verbandsmitglieds Landkreis Calw gemäß dessen Kontingents soll hier ein sich am Marktgeschehen orientierender Preis zum Ansatz gebracht werden. Auf diese Weise soll auch bei kurzfristigen Anlieferschwankungen durch die Verbandsmitglieder eine hohe Auslastung über die Annahme von Abfällen aus dem sog. Spotmarkt erreicht werden. Ausgehend von den Erkenntnissen der ersten Monate soll für die Folgejahre dann eine Ausschreibung dieser Leistungen vorgenommen werden.

Zu c) Transparenz, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Umlageberechnung
Zur Vereinfachung der Umlageberechnung soll künftig die Summe aller Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres nach Abzug aller Erlöse eines Wirtschaftsjahres auf die Verbandsmitglieder nach den von diesen angelieferten Abfallmengen (t/a) umgelegt werden. Bei Unterlieferung des individuellen Kontingents durch ein einzelnes Mitglied soll die Umlage mindestens auf Basis der Höhe des Kontingents dieses Mitglieds bestimmt werden. Dies trägt dem Solidargedanken des Zweckverbandes Rechnung. Die so ermittelte Umlage pro Tonne ist dann für alle Mitglieder gleich. Die bisherige, komplizierte Form der Umlageberechnung führte im Ergebnis zu spezifisch unterschiedlichen Umlagen pro Tonne für jedes Verbandsmitglied. Wie bisher soll die Umlage von der Verbandsversammlung im Wirtschaftsplan vorläufig und mit der Vorlage des Jahresabschlusses, der die feststehende Abrechnung der Umlagen enthält, endgültig festgesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die neue Methodik und nicht zuletzt das optimierte Stoffstrom-Management lassen für die LHS im Vergleich tendenziell spezifische Vorteile erwarten.

Die LHS hat für das Jahr 2024 einen Betrag in Höhe von 2.510.200 €; für das Jahr 2025 einen Betrag in Höhe von 2.631.700 € eingestellt. Eine beispielhaft angenommene Reduktion der spezifischen Verbandsumlage in Höhe von 5 €/t entspräche unter Zugrundelegung der LHS-Kontingentmenge (15.100 t/a) einem rechnerischen Minderaufwand in Höhe von 75.500 €/a.

Wie auch bereits in der Vergangenheit kann die tatsächliche Umlage eines Kalenderjahres erst nach Vorliegen des gesamten Jahresabschlusses konkret bestimmt werden. In bewährter Weise wird diese im Zuge des Jahresabschlusses dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Technisches Referat Eigenbetrieb AWS




Dirk Thürnau Markus Töpfer
Bürgermeister Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 Entwurf Satzung ZV RBB ab 01-2024
Anlage 2 Entwurf Satzung ZV RBB ab 01-2024 - mit gekennzeichneten Änderungen
Anlage 3 Entwurf Kooperationsvertrag
Anlage 4 Zweckverbandsdrucksache Nr. 2023/10
Anlage 5 Zweckverbandsdrucksache Nr. 2023/17



Ausführliche Begründung




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2023_10_Anlage 1_Verbandssatzung RBB 2024.pdf2023_10_Anlage 1_Verbandssatzung RBB 2024.pdf2023_10_Anlage 2_Verbandssatzung RBB 2024_Markup.pdf2023_10_Anlage 2_Verbandssatzung RBB 2024_Markup.pdf2023_10_Anlage 3_Kooperationsvertrag.pdf2023_10_Anlage 3_Kooperationsvertrag.pdfAnlage 4 ZV-Drucksache 2023_10.pdfAnlage 4 ZV-Drucksache 2023_10.pdfAnlage 5 ZV-Drucksache 2023_17_mit Anlage 1.pdfAnlage 5 ZV-Drucksache 2023_17_mit Anlage 1.pdf[]