Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
133
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 23.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Klärung der Redezeiten und zur Geschäftsordnung

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt OB Kuhn das Ergebnis der Abfrage im Ältestenrat zur Klärung der Redezeiten mit. Da keine Sonderredezeiten verabredet wurden, liege die Redezeit für die Mitglieder des Gemeinderates bei 3 Minuten - sowohl bei Sachbeiträgen als auch bei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. Er hält hierzu Einvernehmen fest.

Im Hinblick auf die heutigen Tagesordnungspunkte 1 und 2 - Wahl des/der Beigeordneten für den Geschäftskreis Soziales und gesellschaftliche Integration bzw. Wahl der Amtsleitung für das Kulturamt - gelte die Regel, dass a) die Bewerberinnen und Bewerber 10 Minuten Redezeit haben und dass b) die Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge geschieht. Er bittet hierzu einen Beschluss zu fassen.

Zur Geschäftsordnung beantragt StR Klingler (BZS23), TOP 1 zu vertagen. Der Posten einer oder eines Beigeordneten stelle ein Spiegelbild des Gemeinderats dar. Er verstehe daher nicht, warum drei Tage vor der Gemeinderatswahl eine solche Wahl erfolgen soll. Darüber hinaus sei man der Meinung, dass eine Wahl heute nicht durchgeführt werden kann, weil die Stelle besetzt ist und der Stelleninhaber aktuell erkrankt ist. Eine Stelle gelte als besetzt, so lange jemand erkrankt ist, selbst bei einem Arbeitsvertrag, der Mitte August ausläuft. Auch könne eine Stelle nicht doppelt besetzt sein.

Die Gegenrede zu diesem Geschäftsordnungsantrag hält StR Winter (90/GRÜNE). BM Wölfle sei zwar krank, habe jedoch öffentlich angekündigt, für eine zweite Amtszeit nicht zur Verfügung zu stehen. Somit ende die Amtszeit nach seinem Verständnis auch aus dem Krankenstand heraus. Er geht davon aus, dass EBM Dr. Mayer eine entsprechende juristische Bewertung veranlasst hat. Zum Wohle der Stadt hält er eine Nachbesetzung dieser Stelle zwingend erforderlich.

Für StR Dr. Fiechtner (BZS23) wurde die aufgeworfene Sachfrage nicht abschließend geklärt. Man könne nicht auf Vorrat Bürgermeister wählen, nur damit die jetzige Zusammensetzung des Gemeinderats möglichst lange sich auf der Bürgermeister-Bank widerspiegelt. Dies entspreche auch nicht dem Willen der Bürger. Angemessen wäre es, die Gemeinderatswahl abzuwarten, um im Rahmen der dann bestehenden Zusammensetzung des Gemeinderates die Nachwahl durchzuführen.

StR Kotz (CDU) beantragt das Ende der Debatte. Er geht davon aus, dass die Verwaltung die Durchführung dieser Wahl rechtlich geprüft hat.

EBM Dr. Mayer informiert, die Nachbesetzung richte sich nach § 47 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Man sei mit der Nachbesetzung innerhalb der dort vorgegebenen Frist und habe den Termin auch mit der Rechtsaufsicht im Vorfeld abgeklärt. Die Rechtsaufsicht habe diesen Termin nicht nur bestätigt, sondern geradezu empfohlen, die Wahl vor der Kommunalwahl durchzuführen, weil nach der Kommunalwahl eine Frist beginnt, in welcher der Gemeinderat keine wesentlichen Entscheidungen mehr treffen soll, die nicht aufgeschoben werden können.

OB Kuhn lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung von StR Klingler abstimmen, TOP 1 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und hält fest, dass dieser Antrag bei 4 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt ist.

Er bittet anschließend um Abstimmung über die Redezeiten und die alphabetische Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat den Vorschlag der Verwaltung bei 1 Enthaltung angenommen ist.

StR Dr. Fiechtner meldet sich erneut zur Geschäftsordnung. Anlass seien "die Vorgänge und Umstände seit Montag, die meine Person betreffen, und der Umgang, den Sie speziell, Herr Oberbürgermeister, und im Gefolge auch Mitglieder des Gesamtpersonalrats aufgrund eines Berichts eines windigen Journalisten…." OB Kuhn unterbricht den Redefluss und fordert StR Dr. Fiechtner auf, zur Geschäftsordnung zu sprechen.

StR Dr. Fiechtner beantragt daraufhin, "den von mir am Montag schon und wiederholt vorgetragenen Sachverhalt, die Tatsache nämlich, dass die Stadt Stuttgart gegen den Corporate Governance-Kodex verstößt, den sie selbst beschlossen hat im Jahr 2008, indem die Gattin des Beigeordneten Wölfle gleichzeitig seine Büroleiterin ist bis zum heutigen Tage und damit auch Einblick in unter Umständen sensible Sachverhalte hat - abgesehen davon, dass Ehepartner nicht auf dieser Ebene miteinander zusammenarbeiten dürfen nach diesem Kodex -, hat die Stadt also schon an der Stelle dagegen verstoßen. Es ist ein Beispiel, wie ich schon sagte, von Vetternwirtschaft und Nepotismus, den man stillschweigend duldet. Aufgrund dieses Ehrenkodex muss die Stadt Stuttgart jetzt schleunigst beschließen, korrekte Sacherhalte zu schaffen, weil ansonsten an einer sensiblen Stelle eine Person einer anderen möglicherweise Informationen zukommen lassen kann, die unter Umständen die staatsanwaltlich eingeleiteten Ermittlungen konterkarieren können. Dies mir vorzuwerfen und dies mit Begrifflichkeiten wie Polemik, poltern, ehrabschneidend, herabsetzend dann zu versehen, ist geradezu grotesk, denn ich weise darauf hin, dass die Stadt hier gravierende Fehler begangen hat, und dies sollte die Stadt zur Kenntnis nehmen und umsetzen, anstatt denjenigen, der solche Dinge benennt, mit solchen Begrifflichkeiten niedermachen zu wollen, in die Ecke stellen zu wollen und sogar medial in zutiefst herablassender Weise seine Ehre herabwürdigen zu lassen. An der Stelle fordere ich Sie auf, Herr Oberbürgermeister und alle anderen hier in diesem Rat, für Klarheit zu sorgen. Wir müssen hier in der Stadt eine geradlinige Politik haben und dazu gehört dieser Sachverhalt mit dazu."

Nach dem Verständnis von EBM Dr. Mayer richtet sich das Begehr dieses Wortbeitrags darauf, eine Angelegenheit zu diskutieren oder gegebenenfalls zu beschließen, die nicht auf der Tagesordnung steht. Dies sei nicht möglich. Die Rechtsgrundlage hierfür sei § 34 der Gemeindeordnung, wonach in einer öffentlichen Sitzung eine Ergänzung der Tagesordnung nicht möglich ist, weil es an der zwingend vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachung fehle.

Zum Formalen sei somit alles gesagt, so OB Kuhn, der auf eine inhaltliche Erörterung des Themas verzichtet. Er habe u. a. StR Dr. Fiechtner am Montag geschrieben, was er von der Art, wie dieser über Frau Riedinger im Gemeinderat aber auch im Sozial- und Gesundheitsausschuss gesprochen hat, nicht akzeptabel finde. Der Personalrat habe sich ebenfalls dazu schriftlich geäußert. Da dies allgemein bekannt sei, sehe er keinen Grund, in einer Tagesordnungsdebatte darüber zu diskutieren.

StR Körner (SPD) beantragt Ende der Debatte und Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag sowie anschließend in die Tagesordnung einzutreten.

OB Kuhn lässt über den Antrag auf Schluss der Debatte abstimmen und stellt dazu weit überwiegende Mehrheit fest (2 Nein-Stimmen). Er lässt anschließend über den Geschäftsordnungsantrag von StR Dr. Fiechtner abstimmen und stellt fest, dass dieser mit großer Mehrheit bei 2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen abgelehnt ist.

StR Dr. Fiechtner meldet sich erneut zu Wort, da die Ausführungen von EBM Dr. Mayer falsch seien. Bereits in der letzten Sitzung sei von ihm beantragt worden, diese Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen. Er beantragt zur Geschäftsordnung, dies in die nächste reguläre Sitzung des Gemeinderats aufzunehmen. EBM Dr. Mayer weist darauf hin, dass die einschlägige Vorschrift dazu besage, ein Thema in die Tagesordnung der übernächsten Sitzung aufzunehmen. Dieses Recht stehe jedoch nur entweder einem Viertel des Gemeinderats oder einer Fraktion zu. "Und Sie sind weder das eine noch das andere!"


OB Kuhn hält fest, dass auch dieser Geschäftsordnungsantrag sich somit erledigt hat.

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