Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
276/HH
2b
VerhandlungDrucksache:
774/2017 mit 2 Erg.
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.12.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Bäderbetriebe Stuttgart - Wirtschaftspläne 2018 und 2019 sowie Finanzplanung 2017 bis 2022

Diese Niederschrift ist Teil der Haushaltsplanberatungen.

Vorgang: Bäderausschuss vom 06.10.2017, nicht öffentlich, Nr. 9
Ergebnis: einmütige Zustimmung zur GRDrs 774/2017

Verwaltungsausschuss vom 05.12.2017, nicht öffentlich, Nr. 557/HH
Ergebnis: einmütige Zustimmung zur ergänzten Fassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.12.2017, GRDrs 774/2017 2. Ergänzung mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Wirtschaftspläne 2018/2019 des Eigenbetriebes Bäderbetriebe Stuttgart (Mineralbäder Berg, Cannstatt und LEUZE sowie Hallen- und Freibäder mit Traglufthalle) werden im Wirtschaftsjahr 2019 unter Berücksichtigung der Einstellung von Planungsmitteln für die Generalsanierung des Hallenbades Zuffenhausen wie folgt neu festgesetzt:


Wirtschaftsplan Bäderbetriebe Stuttgart
2018
2019
2019
keine Veränderg.
bisher
neu
zur 1. Ergänzg.
1. Ergänzg.
2. Ergänzg.
Euro
Euro
Euro
1.1im Erfolgsplan mit
- Erträgen in Höhe von
16.945.000
23.152.000
23.152.000
- Aufwendungen in Höhe von
31.358.000
37.254.000
37.254.000
- einem Jahresverlust von
-14.413.000
-14.102.000
-14.102.000
1.2im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
29.468.000
36.055.000
37.355.000
1.3mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen in Höhe von
0
0
0
1.4mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen
2.100.000
12.200.000
12.200.000
1.5Der Höchstbetrag der Kassenkredite
(20 % der Aufwendungen) wird festgesetzt auf
6.271.600
7.450.800
7.450.800


2. Der fortgeschriebenen Finanzplanung 2017 bis 2022 wird zugestimmt.

3. Im Übrigen gelten die Ziffern 3 und 4 der GRDrs 774/2017 vom 21.09.2017,
Bäderbetriebe Stuttgart, Wirtschaftspläne 2018 und 2019 unverändert.



Die ergänzte Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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