Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
268
7
Verhandlung
Drucksache:
328/2020
GZ:
SWU, T
Sitzungstermin:
24.09.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-, "Stadtteile mit besonderen Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt", Aufwertung Inneres Wegenetz, BA 2 Schule-Schneideräckerstraße
- Mittelerhöhung und Vergabeermächtigung
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 28.07.2020, öffentlich, Nr. 277
Verwaltungsausschuss vom 29.07.2020, öffentlich, Nr. 332
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt und des Technischen Referats vom 20.07.2020, GRDrs 328/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Umgestaltung des Bauabschnitt Schule-Schneideräckerstraße gemäß den Plänen des Büros Planstatt Senner, Mörikestraße 67, 70199 Stuttgart, vom 22.10.2019 auf der Basis der Kostenberechnung vom 14.01.2020 in Höhe von 691.000 € brutto wird zugestimmt. Der in der GRDrs 275/2014 beschlossene Gesamtaufwand für alle drei Wegeabschnitte in Höhe von 1.210.000 € erhöht sich damit auf 1.986.100 € brutto (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen des Tiefbauamtes).
2. D
ie Gesamtauszahlung in Höhe von 1.876.000 € brutto (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird wie folgt gedeckt:
Teilfinanzhaushalt 610 - bis 2020: 1.210.000 €
Amt für Stadtplanung und Wohnen 2021: 594.000 €
Projekt 7.613028 -
Sanierung Mühlhausen 3 - Neugereut
Ausz. Gr. 7872 - Straßen und Plätze
Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt 2021: 72.000 €
Projekt 7.662924 - sonst. Straßenumgestaltung
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen
3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 110.100 € werden wie folgt gedeckt:
Teilfinanzhaushalt 610 Ausz. Gr. 481 bis 2020: 71.100 €
(nicht zahlungswirksam) 2021: 39.000 €
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Gesamtkosten sämtliche Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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