Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1102/2018
Neufassung
Stuttgart,
03/28/2019



Einrichtung eines Beirats für den Stuttgarter Stadtwald



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.04.2019
10.04.2019
11.04.2019



Beschlußantrag:

1. Es wird ein Waldbeirat nach § 17 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart gebildet. Die Amtszeit des Waldbeirats wird an die des Gemeinderates angeglichen.

2. Der Gemeinderat stimmt den ergänzenden Regelungen für den Beirat (siehe Begründung unter „Zu 2.“) hinsichtlich Zielen, Aufgaben und Organisation sowie zur Zusammensetzung und Mitgliederbenennung zu.

3. Die Aufwendungen für die Sitzungen des Waldbeirats in Höhe von 1.000 EUR im Haushaltsjahr 2019 und in Höhe von 3.000 EUR ab dem Haushaltsjahr 2020 werden aus dem Teilergebnishaushalt 800- Gemeinderat, Kontengruppe 440- Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.




Begründung:



Zu 1.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart und ihre Bevölkerung hat der Stadtwald eine herausragende Bedeutung. Durch die enge Verzahnung von Wald, Siedlungsbereichen und Infrastruktur ergeben sich besondere Herausforderungen bei der Waldpflege. Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 23.10.2018 wurde das Garten-, Friedhofs- und Forstamt aufgefordert, einen Beirat für den Stuttgarter Stadtwald einzurichten.


Zu 2.
Ergänzende Regelungen für den Waldbeirat

Grundsätze
1. Im Beirat werden Strategien zur Waldbehandlung hinsichtlich Erholung, Ökologie, dem Wald als Lernort und Holznutzung besprochen. Ziel ist es, zu den vereinbarten Tagesordnungspunkten eine gemeinsame Zielvorstellung des Beirats herauszuarbeiten, die die verschiedenen Interessensgruppen an und im Wald berücksichtigt.
2. Der Beirat dient dem gegenseitigen Informationsaustausch der Beteiligten und der Beratung zu Themen des Stuttgarter Stadtwaldes. Es wird sichergestellt, dass alle Interessen gehört werden.
3. Der Beirat gibt Empfehlungen und Zielvorstellungen zu den Leitlinien bei Waldthemen an die Fachverwaltung und über diese an den Gemeinderat ab, bevor diese im jeweils zuständigen Ausschuss einer Entscheidung zugeführt werden.
4. Das Fachamt bewertet die Zielvorstellungen des Beirats hinsichtlich fachlicher, rechtlicher, organisatorischer und ressourcenbezogener Umsetzbarkeit und Konsequenzen.
5. Das Fachamt erarbeitet soweit möglich konzeptionelle Vorschläge, wie die erarbeiteten Zielvorstellungen aufgegriffen bzw. umgesetzt werden könnten. Diese Vorschläge können dem Gemeinderat/Ausschuss für Technik und Umwelt zur Entscheidung vorgelegt werden.
6. Die Gesamtverantwortung des Fachamtes für den städtischen Wald, insbesondere zur Planung und Durchführung von Einzelmaßnahmen und Umsetzung beschlossener Zielsetzungen bleibt unberührt und ist im Einzelnen nicht Gegenstand der Beratungen im Beirat.


Zusammensetzung
Der Beirat hat insgesamt 26 feste Sitze. Diese verteilen sich auf die Bereiche Bevölkerung (11 Sitze), Politik (8 Sitze) und Verwaltung (7 Sitze). Die Sitzinhaber und deren Stellvertreter vertreten den jeweiligen Bereich bzw. Gruppe oder Behörde gemäß ihrer Benennung und werden vom Gemeinderat bestellt. Je nach Tagesordnung können weitere Personen (Experten) eingeladen werden. Zusätzlich ist die Beiladung von Beobachtern grundsätzlich möglich. Insbesondere soll der zukünftig für die Bewirtschaftung des Staatswaldes auf Gemarkung Stuttgart zuständigen Anstalt öffentlichen Rechts eine Beobachtung der Beratungen des Beirats angeboten werden.

Wichtiges Ziel bei der Zusammensetzung des Beirates ist die nachhaltige Arbeitsfähigkeit. Daher werden die Teilnehmenden (mit jeweils einer stellvertretenden Person) für die Dauer einer Amtsperiode des Gemeinderates benannt und bestellt. Die erste volle Amtszeit beginnt ab der konstituierenden Sitzung des Beirats im Jahr 2019 nach der (Neu-) Bestellung durch den neu gewählten Gemeinderat.

Es wird versucht werden, noch vor der Sommerpause den Waldbeirat durch den alten Gemeinderat besetzen zu lassen und eine Sitzung noch vor dessen Amtszeitende durchzuführen. Ob dies terminlich zu schaffen ist, hängt vom weiteren Verfahrensablauf ab.









VerwaltungSitze
Vorsitzender1
Garten-, Friedhofs- und
Forstamt
2
Amt für Umweltschutz1
Amt für Sport und Bewegung1
Jugendamt1
Kinderbeauftragte1
SUMME7

PolitikSitze
Gemeinderatsfraktionen und
-gruppierungen
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen erhalten im Bereich Politik insgesamt 8 Sitze, die Verteilung erfolgt nach Mehrheitsverhältnissen (Proporz).
8
SUMME8

Für die Interessenvertretung im Bereich Bevölkerung werden folgende Organisationen angefragt:

Bevölkerung
(Gruppen)
InteressenvertreterSitzeStellvertreter (Los)Sitze
Erholung und
Erscheinungsbild
Verschönerungsverein Stuttgart e.V.
1
Stuttgart-Marketing
Bürgervereine
Wandervereine
sonstige Bürgerinitiativen
Individuelle Nutzer
Kommerzielle Anbieter
Stuttgart Marketing
etc.
3
Schwäbischer
Albverein e.V.
1
Bürgerinitiative
„Zukunft Stuttgarter Wald“
1
Sport
und Bildung
Deutscher Alpenverein e.V., Sektion Schwaben
1
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Sportvereine
Lauftreffs
Initiativen
Veranstalter von Sportereignissen
Kindergärten
Schulen
Waldpädagogik-Anbieter etc.
3
Haus des Waldes
1
Württ. Landessportbund, Sportkreis Stuttgart
1
Naturschutz und TiereNABU,
Ortsgruppe Stuttgart e.V.
1
Kreisjägervereinigung Anerkannte Naturschutzverbände
sonstige Naturschutzgruppen
Individuelle Experten
Artenschutzbeauftragte
Jagende, Jagdvereine etc.
3
BUND,
Regionalverband Stuttgart
1
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg
1
Anrainer
und Pächter
Bezirksverband
der Gartenfreunde e. V.
1
Waldheimbetreiber (z.B. ev. o. kath. Kirche, AWO, Naturfreunde)
Landwirte
Gebäudebesitzer (Wohngebäude, Gastronomie)
Kleingartenbesitzer, Kleingartenvereine
Netzbetreiber
Verkehrslinienbetreiber etc.
1
Arbeitnehmer und KundenBrennholzfreunde Feuerbach (Kleinkunden)
1
Arbeitnehmer des Amtes
Auftragnehmer des Amtes
Personalrat
Berufsgenossenschaft
Verbände etc.
1
SUMME
11
11

Sollte ein benennungsberechtigter Interessensvertreter kein Interesse haben, so wird auch für diesen Teilnehmersitz ein Losverfahren durchgeführt, sofern der Gemeinderat nicht in der Besetzungsvorlage etwas Anderes beschließt.

Für die Benennung der Stellvertretenden aus der Bevölkerung wird für alle 5 Gruppen ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt. Die Einrichtung des Waldbeirats wird im Amtsblatt bekanntgegeben. Dies beinhaltet eine Aufforderung an interessierte Personen, sich zur Mitarbeit als Vertretung einer der 5 Gruppen zu melden. Zusätzlich werden bekannte Interessensgruppen und Akteure direkt angeschrieben und informiert. Die Rückmeldefrist beträgt 4 Wochen. Eine Person darf sich nicht bei mehreren Gruppen melden. Sofern in einer oder mehreren Gruppen mehr Personen melden als Sitze zur Verfügung stehen entscheidet das Los. Die Mitglieder und Stellvertreter/innen werden dem Gemeinderat zur Berufung in den Beirat vorgeschlagen.

Die jeweils benannten Teilnehmenden und Stellvertretenden sind zu ehrenamtlicher Tätigkeit in Form der ehrenamtlichen Mitwirkung gem. § 15 Abs. 1 Klammervariante 3 GemO bestellt. Sie sind verpflichtet regelmäßig an den Sitzungen des Gremiums teilzunehmen und dabei die Interessen der gesamten von ihnen vertretenen Gruppe zu berücksichtigen.


Themenfindung
In der ersten vollen Amtsperiode (2019-2023) ist die Begleitung des gesamten Erarbeitungsprozesses der Forsteinrichtung („Waldstrategie“) für die Laufzeit 2023-2032 ein wichtiges Thema. Außerdem soll im Beirat über die weitere Ausgestaltung der informellen Bürgerbeteiligung bei Waldthemen und über die Nutzung des Waldes als Lernort und Erholungsraum beraten werden. Das Fachamt gibt Informationen zu Themen wie der Umsetzung von FFH-Managementplänen, Ergebnisse von Zertifizierungsaudits, der jährlichen Arbeitsplanung, der Ressourcenplanung im Amt (z. B. organisatorische Änderungen aufgrund der anstehenden Forstreform) oder rechtlicher Entwicklungen bekannt.
Alle Teilnehmenden können Themenwünsche für die jeweils nächste Sitzung anmelden. Die Tagesordnung wird vom Fachamt abschließend erstellt und rechtzeitig bekannt gegeben. Die Themen werden vom Fachamt vorbereitet bzw. die Vorbereitung koordiniert und anlassbezogen externe Experten hinzugezogen.


Organisation
Der Waldbeirat wird künftig dem Gemeinderat, den anderen gemeinderätlichen Gremien und der Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart als sachverständiger Ratgeber zur Seite stehen. Es handelt sich um einen Beirat nach § 17 Hauptsatzung, der unabhängig, nicht weisungsgebunden und ehrenamtlich tätig ist.

Der Vorsitz des Beirats obliegt in der Regel dem/der Fachbürgermeister/in. Der/die Fachbürgermeister/in hat als Vorsitzende/r Stimmrecht (§ 17 Abs. 2 HS i. V. m. § 41 Abs. 2 GemO). Der Waldbeirat ist Referat T zugeordnet. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung fest und lädt zu den Sitzungen ein. Er kann Experten und Beobachter zuladen.

Mit der Umsetzung des Stuttgarter Waldbeirats ist die Abteilung Forsten und Service-Betriebe, Dienststelle Stadtwald und untere Forstbehörde des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes betraut. Der Beirat tagt an 3 Terminen im Jahr (2 Sitzungen im Saal, 1 Waldbegang). Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Ergebnisprotokolle werden über die Beiratsdokumentation hinaus auch den Zertifizierungsstellen (PEFC und FSC) zugesandt.

Im Zusammenhang mit der Beratung des Verwaltungsausschusses zum Stellenplan 2019 wurde auf Anträge der Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Nr. 385/2018) und SÖS-LINKE-PluS (Nr. 415/2018) beschlossen, eine Stelle für waldbezogene Öffentlichkeitsarbeit zu schaffen. Die Koordination, Planung und Dokumentation der Gremiumsarbeit wird bei dieser Stelle angesiedelt.

Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang im Waldbeirat nach § 17 Abs. 2 Hauptsatzung (HS). mit Ausnahme des § 38 Abs. 2 GemO, die Vorschriften der Gemeindeordnung für beratende Ausschüsse entsprechend (§ 41 Abs. 3 GemO).

Die Entschädigung der sachkundigen Mitglieder richtet sich nach § 5 der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 3 HS). Das bedeutet, dass die sachkundigen Mitglieder eine Entschädigung von 40 € je Sitzung erhalten.


Finanzielle Auswirkungen

Zu 3.
Für die Aufgabenerfüllung des Waldbeirats sind pro Sitzung rd. 1.000 EUR (rd. 3.000 EUR pro Jahr) für Sitzungsgelder und sitzungsbezogene Arbeitsmaterialien sowie weitere Sachkosten i.H.v. ca. 1.500-2.000 EUR für eine Busumfahrt und ggf. externe Referenten einzukalkulieren. Die Regularien der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (0/8) finden Anwendung. Die weiteren Sachkosten werden vom geschäftsführenden Bereich getragen.



Beteiligte Stellen

AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 105/2018 der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Antrag 301/2019 der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 105/2018 der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Antrag 301/2019 der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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