Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1371/2021
Stuttgart,
03/09/2022



Kooperationsvereinbarung mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart im Rahmen des Impulsprogramms
„Betriebliches Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart“




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.03.2022
07.04.2022



Beschlußantrag:

Der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Umweltschutz und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart im Rahmen des Impulsprogramms „Betriebliches Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart“ wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart bietet seit Herbst 2018 allen Betrieben im Stadtgebiet Stuttgart ein kostenloses Beratungsangebot zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement an, wodurch der Einstieg in das Themenfeld für die Betriebe erleichtert und die Initiierung von betrieblichen Mobilitätskonzepten weiter vorangetrieben werden soll. Aufgrund der starken Pendelverflechtungen über die Gemeindegrenze hinaus ist die Mobilitätsberatung unter anderem mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart vernetzt.
Auch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart organisiert seit dem Jahr 2012 verschiedene Veranstaltungen und Austauschmöglichkeiten zum Handlungsfeld nachhaltige Mobilität. Im Jahr 2015 kam das Betriebliche Mobilitätsmanagement als neuer Schwerpunkt dazu. Durch das neu entwickelte Impulsprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart“, welches sich an Betriebe und Einrichtungen richtet, sollen die Möglichkeiten eines effizienten und nachhaltigen Mobilitätsmanagements aufgezeigt, individuelle Mobilitätskonzepte erarbeitet und erste Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung von Pendlerverkehren, Dienstwegen und -reisen sowie der Kundschaft umgesetzt werden. Ziel ist es, das Betriebliche Mobilitätsmanagement möglichst flächendeckend und als festen Bestandteil des Personal- und Umweltmanagements in den Betrieben, aber auch Kommunalverwaltungen, Hochschuleinrichtungen und weiteren Institutionen in der Region Stuttgart zu etablieren.
Den Kern des Impulsprogramms bilden eine betriebsübergreifende Workshop-Reihe, eine standardisierte Bestandserhebung sowie begleitende individuelle Vor-Ort-Beratungen. In einem Zeitraum von ca. zehn Monaten werden insgesamt drei halbtägige Workshops mit allen Teilnehmenden durchgeführt, die insbesondere dem Wissens- und Erfahrungsaustausch dienen.
Der erste Durchgang des regionalen Impulsprogramms startet im Februar 2022 und ist auf maximal zehn Teilnehmende begrenzt. Für die Durchführung hat die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart das erfahrene externe Beratungsbüro B.A.U.M. Consult GmbH beauftragt. Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart übernimmt die Kosten für die Durchführung der betriebsübergreifenden Workshop-Reihe, die Koordination und das Projektmanagement sowie die Erstellung des digitalen Abschlussberichts. Die Teilnehmer*innen beteiligen sich in Abhängigkeit ihrer Betriebsgröße an den Vor-Ort-Beratungen inklusive des Erstchecks und dem individuellen Ergebnisbericht. Zur Deckung der daraus resultierenden Finanzierungslücke für die Kosten der Vor-Ort-Beratungen sowie des Erstchecks und dem Ergebnisbericht wird eine finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand angestrebt. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Betriebe und Einrichtungen in der jeweiligen Kommune beziehungsweise im jeweiligen Landkreis. Demzufolge müsste die Landeshauptstadt Stuttgart lediglich die vorhandene Finanzierungslücke von den Teilnehmenden aus dem Stadtgebiet Stuttgart schließen.
Eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem neuen Impulsprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart“ ist vor dem Hintergrund der regionalen Pendelverflechtungen sowie der Zielsetzung und Aufgabenbereiche der Mobilitätsberatung von großer Bedeutung. Darüber hinaus wird das vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebot durch einen weiteren Baustein zukünftig öffentlichkeitswirksam ergänzt.



Finanzielle Auswirkungen


Die Aufwendungen in Höhe von 18.600 EUR werden 2022 im Teilergebnishaushalt 360 - Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607010 - Fachaufgaben, Kontogruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.



Beteiligte Stellen

Keine.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



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