2. Die Verwaltung wird beauftragt, das fortgeschriebene Raum- und Funktionsprogramm mit dem Land abzustimmen und die Förderverhandlungen mit dem Land fortzuführen.
Begründung:
Mit Beschluss des Krankenhausausschusses vom 10. Dezember 2010 und des Gemeinderats vom 16. Dezember 2010 (GRDrs 891/2010) wurde der Fortführung der Planungen des Zentrums für Innere Medizin und Operative Medizin und des Neurozentrums (vormals ZIM/ZOM) auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses mit Integration der Klinik für Augenheilkunde und der Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) zugestimmt. Das am 2. Juli 2009 im Gemeinderat beschlossene Raum- und Funktionsprogramm (GRDrs 248/2009) wurde im Jahr 2011 um die Integration der MKG sowie der Augenklinik fortgeschrieben.
Gegenüber dem ursprünglichen Raumprogramm (GRDrs. 248/2009) mit ca. 38.800 m² werden insgesamt 9.861 m² Nutzfläche neu zur Abstimmung mit dem Sozialministerium gestellt. Darin enthalten sind u.a. die Flächen für die MKG- und die Augenklinik sowie genehmigte Flächen, die strukturell bedingt erweitert werden müssen und Flächen, die durch den Neubau des Hauses E zu ersetzen sind. Nicht förderfähige Flächenanteile wurden bereits reduziert.
Das Hochbauamt und das Klinikum wurden mit Beschluss der GRDrs 891/2010 ermächtigt, die erforderlichen Beauftragungen der Planer vorzunehmen und die Planungen bis zur Leistungsphase 3 HOAI durchzuführen. Der Planung und Durchführung der erforderlichen Vorabmaßnahmen zur Baufeldfreimachung für das Projekt wurde ebenfalls zugestimmt.
Über den weiter entwickelten Planungsstand wird jeweils aktuell in den Sitzungen informiert.
2. Erläuterungen zum Raumprogramm
Das Raumprogramm ist standort- und gebäudeabstrakt. Deshalb sind medizinische Funktionen und Flächen in diesem Raumprogramm enthalten, die nach dem Umzug der Frauenklinik in den Neubau am Standort Mitte (Katharinenhospital) künftig am Standort Krankenhaus Bad Cannstatt angesiedelt sein könnten. Eine abschließende Festlegung dieser Funktionen steht noch aus.
- Notaufnahme (vergrößerter Untersuchungs- und Behandlungsbereich und MRT) - Prosektur (in pauschal anerkannten Nutzflächen enthalten, aber separat förderfähig) - Stroke- und Poststroke-Unit (Veränderungen in der Häufigkeit der neurologischen Erkrankungen) - Tumorzentrum (Strukturelle Änderung in der Tumorbehandlung) - Serviceeinrichtungen (bislang nur pauschale Fläche beantragt, nun liegen Einzelflächen vor) - Empfang und Information (in pauschalen Nutzflächen enthalten, aber grundsätzlich separat förderfähig) - Patientenbegleitung (in pauschalen Nutzflächen enthalten, aber grundsätzlich separat förderfähig) - Seelsorge und Sozialdienst (Sozialdienst war ursprünglich nicht enthalten, ist
Unter Leitung von Herrn OB Dr. Wolfgang Schuster hat die Verwaltung in mehreren Gesprächen mit dem Land die Förderperspektive für das Projekt besprochen. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde mit der Genehmigung von zwei Planungsraten in Höhe von je 3 Mio. Euro und der Überweisung von 5,5 Mio. Euro an das Klinikum dokumentiert. Weiter wurde besprochen, dass die Vergabe an einen Generalunternehmer/ Generalübernehmer (GU/GÜ) förderunschädlich ist, solange eine Ausschreibung nach VOB erfolgt und die Stadt zu jeder Zeit Eigentümerin des Grundstücks bleibt.
Das Land wird bei einem Rückbau des Hauses E (Katharinenhof) keine Fördermittel zurückfordern, wenn das Gebäude mindestens 25 Jahre genutzt wurde. Da dies im Projektzeitplan voraussichtlich im Jahr 2018 vorgesehen ist, ist der Rück- und Neubau des Hauses E somit ebenfalls förderkonform. Insgesamt wurde eine Förderung bis zum Jahr 2020 in Aussicht gestellt.
Das Raum- und Funktionsprogramm auf Basis der GRDrs 248/2009 (GR am 2. Juli 2009) wurde mit dem Land bereits abschließend in den Jahren 2008 und 2009 abgestimmt, so dass lediglich die aufgezeigten Veränderungen noch zu verhandeln sind.