Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
250
11
VerhandlungDrucksache:
888/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin: 08.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: BPlan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen
im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 260)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
ohne Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.11.2016, nicht öffentlich, Nr. 556

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 09.11.2016, GRDrs 888/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 260) vom 03.08.2015 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 03.08.2015/10.08.2016.

Der Geltungsbereich ist auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.

Dieser Bebauungsplan ändert als Textbebauungsplan teilweise die Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung der folgenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne: 1935/091 Weilimdorfer Str./Föhrichstr./Teutoburger Str./Kyffhäuserstr. Feuerbach
Der vorliegende Bebauungsplan setzt für Gebiete, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, nach § 9 Abs. 2 b BauGB einen Ausschluss von Vergnügungsstätten fest und ersetzt als Textbebauungsplan die folgenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne in seinem Geltungsbereich im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach:


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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