Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
526/2012
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 19.07.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:Herr Blumenschein (RPA)
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: 1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2010 (LHS)
2. Schlussbericht des RPA über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2010 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und der Eröffnungsbilanz (LHS)

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 18.07.2012, nicht öffentlich, Nr. 240
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 1 Enthaltung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.07.2012, GRDrs 526/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2010 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 und vom Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§110 Abs.2 GemO).
3.1 Jahresabschluss 2010 - Gesamtergebnisrechnung:

    Ordentliche Erträge
2.284.782.464,69 EUR
Ordentliche Aufwendungen-2.111.332.544,01 EUR
    Ordentliches Ergebnis
    (davon aus Stiftungen und Fonds)
173.449.920,68
(184.856,36)
EUR
EUR
    Bereinigtes ordentliches Ergebnis
173.265.064,32 EUR
    Außerordentliche Erträge
33.752.075,76 EUR
    Außerordentliche Aufwendungen
-16.690.966,01 EUR
    Sonderergebnis
17.061.109,75 EUR
    Jahresüberschuss
190.511.030,43 EUR

Der Jahresüberschuss wird folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

1.2.1 Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 173.265.064,32 EUR

1.2.2 Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses in Höhe von 17.061.109,75 EUR

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (Stiftungen und Fonds) in Höhe von 184.856,36 EUR


3.2 Jahresabschluss 2010 - Gesamtfinanzrechnung:

    Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
1.982.212.795,99 EUR
    Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-1.855.806.326,58 EUR
    Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
126.406.469,41EUR
    Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
141.754.807,10EUR
    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-248.171.981,31EUR
    Saldo aus Investitionstätigkeit
-106.417.174,21EUR
    Finanzierungsmittelüberschuss
19.989.295,20EUR
    Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen
EUR
    Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen
-16.994.324,69EUR
    Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-16.994.324,69EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand 2.994.970,51EUR

3.3 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 u. Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2010:

AKTIVA
01.01.2010
31.12.2010
EURO
EURO
1.Vermögen
7.472.328.481,00
7.753.049.208,43
1.1Immaterielle Vermögensgegenstände
12.110.708,20
10.583.362,83
1.2Sachvermögen
4.251.375.094,45
4.295.981.302,63
1.2.1Unbebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte
1.283.141.280,58
1.345.841.097,90
davon aus Stiftungen
1.559.986,81
2.771.614,68
1.2.2Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte
1.117.297.031,73
1.057.201.303,45
davon aus Stiftungen
19.909.865,96
18.601.467,15
1.2.3Infrastrukturvermögen
1.604.337.348,76
1.569.559.069,81
1.2.4Bauten auf fremden Grundstücken
3.482.185,00
3.334.557,07
1.2.5Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
40.741.488,21
40.399.864,73
davon aus Stiftungen
7.371.500,00
7.371.500,00
1.2.6Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
32.476.842,00
31.700.205,38
1.2.7Betriebs-und Geschäftsausstattung
46.638.610,39
47.839.505,91
davon aus Stiftungen
0,00
3.458,92
1.2.8Vorräte
1.611.248,56
1.853.033,95
1.2.9Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
121.649.059,22
198.252.664,43
1.3 Finanzvermögen
3.208.842.678,35
3.446.484.542,97
1.3.1Anteile an verbundenen Unternehmen
177.089.090,31
170.149.218,78
1.3.2Sonstige Beteiligungen
1.834.075.847,99
1.841.451.018,95
1.3.3Sondervermögen
87.370.134,18
87.370.134,18
1.3.4Ausleihungen
300.700.488,15
290.276.207,50
davon aus Stiftungen
2.846.560,48
9.483.352,67
1.3.5Wertpapiere
244.077.495,95
244.197.336,12
davon aus Stiftungen
13.309.345,18
24.558.727,49
1.3.6Öffentl.-rechtl. Forderungen
64.426.475,94
255.255.677,10
1.3.7Forderungen aus Transferleistungen
16.878.955,30
11.463.749,74
1.3.8Privatrechtliche Forderungen
37.515.990,93
113.505.004,39
1.3.9Liquide Mittel
446.708.199,60
432.816.196,21
davon aus Stiftungen
8.581.696,24
3.149.891,13
2. Abgrenzungsposten
15.282.480,38
61.057.133,01
2.1Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
15.282.480,38
23.066.802,45
2.2Sonderposten für gel. Inv.zuschüsse
0,00
37.990.330,56
Bilanzsumme
7.487.610.961,38
7.814.106.341,44


PASSIVA
01.01.2010
31.12.2010
EURO
EURO
1.Kapitalposition
5.523.238.297,75
6.197.869.311,84
1.1Basiskapital
5.220.324.384,45
5.762.732.909,19
davon Stiftungskapital
56.066.776,08
56.276.904,33
1.2Rücklagen
302.913.913,30
435.136.402,65
1.2.1Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Erg.
0,00
173.265.064,32
1.2.2Rücklage aus Überschüssen des Sondererg.
0,00
17.061.109,75
1.2.3Zweckgebundene Rücklagen
302.913.913,30
244.810.228,58
2. Sonderposten
1.014.159.326,61
1.019.894.348,82
2.1für Investitionszuweisungen
515.440.859,85
546.406.776,49
2.2für Investitionsbeiträge
494.781.259,71
467.948.282,33
2.3für Sonstiges
3.937.207,05
5.539.290,00
3.Rückstellungen
723.752.074,31
288.716.298,81
3.1Altersteilzeitrückstellung
11.267.777,75
11.051.768,91
3.2Unterhaltsvorschussrückstellung
3.800.000,00
2.800.000,00
3.3Stilllegungs- und Nachsorgerückstellung
19.561.588,79
19.561.588,79
3.4Altlastensanierungsrückstellung
57.549.155,00
57.260.752,99
3.5Rückst. für drohende Verpfl. aus anh.Gerichtsverf.
2.970.300,00
609.300,00
3.6Sonstige Rückstellungen
628.603.252,77
197.432.888,12
4. Verbindlichkeiten
146.148.457,82
230.894.596,22
4.1Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
79.374.211,03
62.379.886,34
4.2Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,00
5.578.934,30
4.3Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
19.549,49
29.117,71
4.4Sonstige Verbindlichkeiten
66.754.697,30
162.906.657,87
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
80.312.804,89
76.731.785,75
7.487.610.961,38
7.814.106.341,44
Bilanzsumme

Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht zum Jahresabschluss 2010 (vgl. Anlage 1) dargestellt.


4. Der Umwandlung von Geldanlagen in Ausleihungen im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz in Höhe von 54,5 Mio. EUR an den Eigenbetrieb SES, mit den in der Begründung dargestellten Konditionen, wird zugestimmt.


Zunächst stellt Herr Blumenschein den Schlussbericht vor (nachfolgend im leicht überarbeiteten Wortlaut):

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats. Nach § 110 der Gemeindeordnung hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Nach Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts gilt dies ebenfalls für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010. Beide Berichte liegen Ihnen vor.

Der Jahresabschluss und die Eröffnungsbilanz wurden ebenfalls von der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft, die im Wesentlichen zu deckungsgleichen Feststellungen wie wir gekommen ist. Als Erstes gehe ich auf die wesentlichen Punkte der Prüfung des Jahresabschlusses ein.

Die Finanzsituation der Landeshauptstadt Stuttgart war im Haushaltsjahr 2010 außerordentlich gut. So schloss die Gesamtergebnisrechnung nach der Berücksichtigung unserer Prüfungsfeststellungen mit einem Jahresüberschuss von 190,5 Mio. € ab, während im Planansatz noch von einem Jahresfehlbetrag von 125,7 Mio. ausgegangen wurde. Dieses sehr gute Ergebnis resultiert in erster Linie aus deutlich über den Planansätzen liegenden Steuereinnahmen und Landeszuweisungen, die der Liquidität der Stadt zugute kamen. So konnte der nicht gedeckte Aufwand für Investitionstätigkeit und die Tilgung von Krediten vollständig aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 126,4 Mio. € gedeckt werden. Auf die geplanten Kreditaufnahmen konnte verzichtet werden. Die Kreditschulden des Stadthaushaltes verringerten sich um 17 Mio. € auf 62,4 Mio. € und unter Berücksichtigung der Eigenbetriebe ergaben sich Gesamtkreditverbindlichkeiten der Stadt in der Höhe von 433,2 Mio. €. Damit will ich zu den Prüfungsfeststellungen kommen, und zwar zunächst zum Schlussbericht 2010 zur Rechnungslegung.

Die Gewerbesteuererträge in der Höhe von 136,9 Mio. € wurden statt dem Rechnungsjahr 2010 dem Rechnungsjahr 2011 zugeordnet. Ebenso wurden Zins- und Dividendenerträge aus der Vermögensverwaltung einer Bank im einstelligen Millionenbereich im Jahresabschluss 2010 nicht erfasst. Beide Feststellungen hat die Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt. Der Jahresabschluss 2010 wurde entsprechend korrigiert. Dies führte maßgeblich zur Erhöhung des Jahresüberschusses auf 190,5 Mio. € gegenüber den ursprünglich im vorläufigen Jahresabschluss aufgeführten 46,7 Mio. €. Außerdem stellten wir fest, dass die aufwandswirksame Zuführung von 6,4 Mio. € zur Rückstellung S 21 nicht zulässig ist. Wobei nicht nur die Zuführung im Jahr 2010 selbst, sondern bereits auch die aus den ehemaligen kameralen Rücklagen gebildete Rückstellung an sich unzulässig ist. Zwar hat die Stadtkämmerei diese Rückstellung nach der Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt mittlerweile in eine Rücklage umgegliedert, die aufwandswirksame Zuführung im Jahr 2010 jedoch beibehalten. Vielleicht zum allgemeinen besseren Verständnis: Zuführung zu Rücklagen dürfen nicht aufwandswirksam erfolgen, sondern sind Teil der Ergebnisverwendung.

Des Weiteren ist die Bildung einer Rückstellung von 47,7 Mio. € für im Haushaltsjahr 2010 eingegangene konsumtive Verpflichtungen unzulässig. Dies hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt so festgestellt. Die Stadtkämmerei vertritt zu diesen beiden letztgenannten Feststellungen eine andere Rechtsauffassung und wird diese bzw. hat diese schon der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorgehensweise der Kämmerei für den Jahresabschluss 2010 toleriert, künftig hat die Verwaltung jedoch die Jahresabschlüsse entsprechend der Auffassung der Rechtsaufsicht aufzustellen.

Nun zu den wesentlichen Einzelbemerkungen: Unsere Prüfungen haben hier, und zwar die Verwaltungs- und die Bauprüfung zusammengenommen, zu Erfolgen in Höhe von rund 4,7 Mio. € geführt.


Zunächst zur Verwaltungsprüfung:

Teilhaushalt 150 - Bezirksämter

Ein Bezirksvorsteher informierte das Rechnungsprüfungsamt darüber, dass gegen eine Mitarbeiterin des Bürgerservice Soziale Leistungen, Sozialhilfe und Grundsicherung der Verdacht auf Veruntreuung städtischer Gelder bestehe. Die weitere Klärung erfolgte gemeinsam durch das Bezirksamt, das Sozialamt und das Rechnungsprüfungsamt und ergab, dass sich die Mitarbeiterin in einem Zeitraum von sieben Jahren 220.000 € auf zwei eigene Privatkonten überwiesen hatte. Die Stadt erstattete Anfang September 2010 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das Ermittlungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Das Bezirksamt hatte die vorgeschriebenen internen Kontrollen zwar durchgeführt, diese waren jedoch aufgrund ihrer zu geringen Dichte nicht wirksam. Neben den beizubehaltenden manuellen Kontrollen von Akten, Fallauszügen usw. durch die Vorgesetzten halten wir es im Rahmen der Prävention wegen der großen Anzahl von Leistungsakten und Buchungssätzen darüber hinaus auch für erforderlich, regelmäßig Leistungsdaten mit Beschäftigtenkonten maschinell abzugleichen. Das Sozialamt unterstützt dies. Es hat zudem weitere zielgerichtete Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen

Bei einem Grundstücksverkauf war eine Nachzahlungsverpflichtung für den Fall festgelegt worden, dass die Geschossflächenzahl von 1,2 überschritten wird. Hierauf hatten wir hingewiesen, was zu einer Nachforderung von 282.000 € geführt hat.

Teilhaushalt 320 - Amt für öffentliche Ordnung

Die in der Dienststelle Gewerbe- und Gaststättenrecht in Stichproben durchgeführte Prüfung erbrachte unter anderem, dass dieses eine Gebührenanpassung nicht rechtzeitig umgesetzt hatte. Die vom Gemeinderat erwarteten Mehreinnahmen von bis zu 390.000 € für die Jahre 2007 bis 2009 sind dadurch nicht erzielt worden. Ebenso stellten wir fest, dass die von den Pfandleihern an die Stadt abgeführten Mehrerlöse aus der Pfandverwertung, die dem Land Baden-Württemberg zustehen, seit Jahren nicht mehr abgeführt worden sind. Für die Jahre 2008 bis 2010 waren dies 177.600 €.

Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt

Bei der stichprobenweisen Prüfung von 30 Miet- und Pachtverträgen waren bei rund der Hälfte der Verträge seit mindestens sechs Jahren keine Anpassungen mehr erfolgt. Kritisch ist die Situation auch bei den Nebenkosten. Ein Fall sticht besonders hervor: Das Pachtverhältnis einer Gaststätte begann am 1. Juni 2002. Ein Pachtzins wurde bis heute nicht erhoben. Unter der Annahme eines ortsüblichen Pachtzinses wären der Stadt im Zeitraum von sechs Jahren rund 562.000 € entgangen. Das Schulverwaltungsamt hat angekündigt, die Pacht künftig zu erheben.

Teilhaushalt 410 - Kulturamt

Wir hatten im letzten Schlussbericht über den unterbliebenen Vorsteuerabzug bei den Württembergischen Staatstheatern berichtet. Zwischenzeitlich liegen die Steuerbescheide des Finanzamts vor. Im Bereich der Kantinen konnten die Staatstheater für die Vorjahre noch 133.000 € an Vorsteuer in Abzug bringen. Im Baubereich hat das Finanzamt den Staatstheatern 317.000 € gutgeschrieben. Schließlich kann nach einer vorläufigen Kostenschätzung des Landesbetriebs Vermögen und Bau für den Umbau des Schauspielhauses mit einem Steuerabzug von rund 205.000 € für vorsteuerberechtigte Ausgaben gerechnet werden. Insgesamt werden also die Staatstheater durch unsere Prüfungsfeststellung voraussichtlich 655.000 € an Mehreinnahmen erzielen, die den städtischen Zuschuss zur Hälfte reduzieren.

Teilhaushalt 510 - Jugendamt

Im Jahr 2001 beschloss der Gemeinderat den Umbau der Erziehungshilfen, was unter anderem eine Dezentralisierung der Hilfegewährung zur Folge hatte. Unsere Prüfung ging der Frage nach, ob nach der Dezentralisierung der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Erhebung der Kostenbeiträge einheitlich und ordnungsgemäß erfolgt. Dies ist nicht der Fall. Nachdem sich zudem Forderungen (die früheren Kasseneinnahmenreste) auf einem ständig hohen Niveau bewegen - im Neun-Jahresdurchschnitt 2,38 Mio. € - und zuletzt auf 2,7 Mio. € angestiegen sind, haben wir Verbesserungen empfohlen. Das Jugendamt hat unsere Anregungen und Feststellungen überwiegend anerkannt und entsprechende Schritte eingeleitet.

Prüfungen im Bauwesen

Hierzu einige Beispiele aus der Prüfung von Vergaben und Abrechnungen.

Vergabeprüfung

Bei der Vergabe von Trockenbau- und Putzarbeiten wollte das Hochbauamt das günstigste Angebot aus der Wertung nehmen, weil der Bieter Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen hatte. Es handelte sich hierbei aber um Änderungen, die das Hochbauamt selbst nach der Veröffentlichung der Unterlagen vorgegeben hatte. Das um 29.000 € günstigere Angebot durfte deshalb nicht ausgeschlossen werden, der Auftrag wurde erteilt.

Abrechnungsprüfung

Beim Bau des Dienstleistungszentrums Verwaltung des Klinikums rechnete der pauschal beauftragte Generalunternehmer Nachtragsangebote wegen Ausführungsänderungen aufgrund des vorgefundenen Baugrunds mit 295.000 € ab. Das Klinikum verließ sich auf den freiberuflich Bauleitenden und vergütete die Forderung. Nach VOB bestand jedoch kein Anspruch auf diese zusätzliche Vergütung. Die Leistungen waren bereits bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es war ein funktions- und betriebsbereites Verwaltungsgebäude inklusive der Architekten- und Ingenieurleistungen zu einem Globalpauschalfestpreis herzustellen. Das Klinikum hat also die originäre Bauherrenaufgabe, die Kontrolle der freiberuflich Tätigen, nicht in vollem Umfang wahrgenommen. In einem Aufklärungsgespräch sagte das Klinikum zu, unsere Forderungen künftig zu beachten.

Ein weiterer Punkt - wegen schwieriger peripherer Bedingungen sollte ein Kanal mittels eines grabenlosen Spülbohrverfahrens verlegt werden. Infolge von Problemen des Auftragnehmers mit der Ausführung wurde dennoch eine offene Bauweise gewählt. Der Auftragnehmer hatte hierfür Nachtragsangebote in Höhe von 125.000 € eingereicht. Zusätzlich kamen Kosten für die Wiederherstellung der Grundstücke in Höhe von 15.000 € hinzu. Auf Hinweis des RPA wurden die Nachtragsforderungen des Auftragnehmers durch das Fachamt abschließend abgelehnt. Dem Auftragnehmer wurden die Wiederherstellungskosten der Grundstücke in Abzug gebracht und nur die ausgeschriebene Leistung in Höhe von 6.000 € vergütet.

Eigenbetriebe

Unsere Prüfung des Eigenbetriebs SES führte zur Korrektur des bereits erstellten Jahresabschlusses, weil der Zinsaufwand in Höhe von 835.000 € fälschlicherweise doppelt verbucht war. Außerdem wurde vom Eigenbetrieb aufgrund einer Prüfungsfeststellung die Gebührennachkalkulation 2010 neu erstellt.

Korruptionsprävention

Hier hat sich die Landeshauptstadt mit der Bestellung eines externen Vertrauensanwalts und der Einrichtung einer zentralen Antikorruptionsstelle beim Rechnungsprüfungsamt einen wichtigen Schritt nach vorne bewegt. Weitere Maßnahmen waren unter anderem die Erstellung eines Verhaltenskodex für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, sowie eine Korruptionsrisikoanalyse im Tiefbauamt, das sich dankenswerterweise als Pilot hierfür zur Verfügung gestellt hat. Des Weiteren arbeiten wir gegenwärtig mit den Ämtern und Eigenbetrieben an der Erstellung einer Dienstanweisung zum Sponsoring.

Die wesentlichen Punkte zur Prüfung der Eröffnungsbilanz

Zahlreiche Feststellungen gab es im Bereich der Bewertung von Grund und Boden, was aber angesichts der großen Menge an städtischen Flurstücken nicht verwundert. Die Stadtkämmerei hat daraufhin umfangreiche Berichtigungen durchgeführt. Hingegen konnten wir uns bei der Bewertung der städtischen Beteiligungen nicht der Rechtsauffassung der Stadtkämmerei anschließen, die den Wert der Beteiligungen bereits um die künftigen Abschreibungen bereinigt hat. Auch hier wird die Stadtkämmerei ihre Rechtsauffassung der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen. Sich daraus ergebende eventuelle Korrekturen der Eröffnungsbilanz können in den künftigen Jahresabschlüssen erfolgen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, viele wesentliche Prüfungsfeststellungen wurden bereits im Jahresabschluss sowie in der Eröffnungsbilanz korrigiert. Diejenigen wesentlichen Punkte, die nicht korrigiert wurden und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden, können wir im vorliegenden Jahresabschluss tolerieren, vorausgesetzt, zukünftige Jahresabschlüsse werden entsprechend den Vorgaben der Rechtsaufsicht erstellt. Unter dieser Maßgabe kann ich dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss 2010 der Landeshauptstadt Stuttgart sowie die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung festzustellen. Ich danke allen, die zum Erstellen des Schlussberichts beigetragen haben, und Ihnen, Herr Oberbürgermeister und den Damen und Herren des Gemeinderats, für die Unterstützung, die das Rechnungsprüfungsamt erfahren hat."

OB Dr. Schuster dankt Herrn Blumenschein und dessen Team für die vielfältige Arbeit, die sowohl die Prävention als auch die Kontrolle umfasse. Der Disput mit der Stadtkämmerei hinsichtlich der Eröffnungsbilanz sei nicht überraschend, denn selbst die Gemeindeprüfungsanstalt sei sich bei vielen Punkten bezüglich der Bewertung und Verbuchung unsicher gewesen. Da hiervon nicht nur Stuttgart, sondern auch andere Städte betroffen seien, habe man die Rechtsaufsicht gebeten, für künftige Bilanzen in Baden-Württemberg Klarheit zu schaffen.

Er weise noch auf das bewährte Verfahren hin, Einzelpunkte, die die Fraktionen vertieft behandeln wollten, im Verwaltungsausschuss aus dem Schlussbericht herauszugreifen.

StRin Küstler (SÖS und LINKE) erläutert, warum ihre Fraktion dem Schlussbericht nicht zustimmen werde. Es habe zu viele Beanstandungen grundsätzlicher Art sowie bezüglich der Abrechnung 2010 und der Eröffnungsbilanz gegeben, die zum großen Teil von der Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt und nur teilweise bereinigt worden seien. Unter anderem seien wichtige Dinge nicht bereinigt worden, obwohl es dafür nach Ansicht ihrer Fraktion genügend Zeit gegeben hätte, sodass keine nachträgliche Klärung erforderlich geworden wäre. Auch wenn Stuttgart als erste Großstadt die Doppik eingeführt habe, habe der Gemeinderat dennoch einen Anspruch darauf, dass die strittigen Punkte vor der Beschlussfassung geklärt seien.

Mit dem Hinweis, dass Herr Blumenschein das Testat bestätigt habe und der Gemeinderat deshalb guten Gewissens zustimmen könne, stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt mit 5 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

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