Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
22
2
Verhandlung
Drucksache:
772/2017
GZ:
T
Sitzungstermin:
22.02.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Abbruch und Neubau der Tageseinrichtung für Kinder als Typenbau Austraße 165 in Stuttgart-Münster
- Baubeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 02.02.2018, öffentlich, Nr. 1
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.02.2018, öffentlich, Nr. 50
Verwaltungsausschuss vom 21.02.2018, öffentlich, Nr. 38
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 24.01.2018, GRDrs 772/2017.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig den nachfolgend aufgeführten
Beschlussantrag:
1. Dem Abbruch der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit zwei Gruppen in der Austraße 165 in Stuttgart-Münster und dem Neubau der Tageseinrichtung für Kinder mit vier Gruppen in Typenbauweise nach dem Entwurf und den Ausführungsplänen der
Architekten Michel + Wolf,
Friedrichstr. 7, 70174 Stuttgart (Anlage 4) vom 17.07.2017
der Baubeschreibung (Anlage 3) vom 24.10.2017
und dem durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 14.11.2017
mit voraussichtlichen Gesamtkosten für die
Baumaßnahme bei Fertigstellung, einschl.
Abbruch und Einrichtung in Höhe von 4.095.000,- €
wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 312.000,- € (inkl. Nebenkosten) und Einrichtungskosten in Höhe von 100.000,- €.
2. Der Gesamtaufwand beträgt 4.095.000,- €. Hiervon sind im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365 Kita-Investitionskostenpauschale 2016/2017 AuszGr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen 3.389.000,- € finanziert. Infolge des Submissionsergebnisses (Generalunternehmer-Ausschreibung) besteht ein weiterer finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 706.000,- €. Die Mehrkosten werden aus nicht verbrauchten Mitteln der Kita-Betriebskostenpauschale 2017 gedeckt. Die Finanzierungsmittel werden für den Vollzug auf das Projekt 7.233321 Kita Münster, Austraße 165, umgesetzt.
3. Folgelasten
Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 660.368,- € wird zugestimmt.
Die Mittel für die jährlichen Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) werden aus der Betriebskostenpauschale des Kita-Ausbauprogramms 2016/2017, Teilhaushalt 510, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510, Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen gedeckt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in die Ämterbudgets umgesetzt.
4. Stellenplan
Die derzeit bestehende Tageseinrichtung für Kinder hat eine Personalausstattung von 6,4032 Stellen. Für dieses Erweiterungs-Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt zusätzliche 7,5889 Stellen benötigt (davon 1,0000 Stelle in Entgeltgruppe S 13 und 2,4016 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 2,8694 Stellen in Entgeltgruppe S 8a und 1,1000 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,2179 Stellen in Entgeltgruppe E 3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 424.269,04 €, die in der Betriebskostenpauschale für den Kita-Ausbau finanziert sind. Der gegenüber dem letzten Kita-Sachstandsbericht verringerte Personalbedarf wird entsprechend im nächsten Sachstandsbericht korrigiert. Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, im Umfang von 7,5889 Stellen Personal zu beschäftigen. Über eine Stellenschaffung wird im Stellenplan 2020/2021 entschieden.
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